Bergen: Warum wurden Kleinanlagen von der ertragsbezogenen Förderung ausgeschlossen?

Veröffentlicht von

Die neue ertragsbezogene Förderung hat die Branche  aufgewirbelt. Natürlich verfolgen auch unsere Leser, allen voran die ausführenden Betriebe genau, was im Markt passiert. Einer unserer Leser hat uns nun einen sehr wertvollen Gastbeitrag zukommen lassen, den ich Ihnen natürlich nicht vorenthalten will. Franz Bergen von BFB Großhandel ist hier im Blog gern gesehener Gastartikelschreiber und kritischer Kommentierer. Sprich: Superwertvoll. Wie wertvoll zeigt auch mal wieder dieser Gastbeitrag in dem er ganz genau erklärt, warum dieser erste Schritt ganz gut ist, aber bei weitem noch nicht das Ende der Fahnenstange. Er erklärt auch, warum es unglaublich wichtig wäre, die Förderung nächstes Jahr auch auf die kleineren Anlagen auszuweiten. Ich bedanke mich vor allem für die tolle Tabelle mit der Aufschlüsselung der Förderung für die unterschiedlichen Anwendungsfelder.

_______________________

Die neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt bringt die längst überfällige Einleitung der nächsten Stufe der Energiewende. Bisher wurde sie als Stromwende kommuniziert und hat sich damit auf den kleinsten Part der Energieverbräuche konzentriert. Nun wird der mit 40% größte Part, der Wärmesektor ambitioniert angegangen. Es bleibt zu hoffen, dass die Förderungen so stark in Anspruch genommen werden, dass noch im laufenden Jahr die Fördersumme von 300 Mio. Euro ausgeschöpft wird und das Programm aus den generierten Steuermehreinnahmen aufgestockt wird. Als dritter Part müsste noch der Mobilitätssektor angegangen werden.

Wie im Strommarkt stellt auch im Wärmemarkt auf mittlere und lange Sicht die Solarenergie die günstigste und nachhaltigste Form der Energienutzung dar. Wurde beim Solarstrom (Photovoltaik) durch eine fixe Einspeisevergütung pro kWh der Markt von vornherein in Richtung Qualität gelenkt, galt das bei der Solarwärme (Solarthermie) bis zum 31.03.2015 nicht. Die neue Richtlinie leitet nun einen Wechsel von der Quantitäts- zur Qualitätsförderung ein. Leider wird durch die erneute Aufnahme der reinen Warmwassererwärmung (ohne Heizungsunterstützung) die wesentlich effizientere Solarheizung bzw. wenn etwas kleiner ausgelegt, heizungsunterstützende Solaranlagen häufiger nicht gebaut werden und häufig Kollektoren minderer Qualität eingesetzt werden, da auch sie im Sommer genügend Wärme erzeugen können. Dadurch wird sehr viel Substitutionspotential der Solarenergie verschenkt, die fossile Brennstoffe ersetzen könnte.

Die zunächst probeweise Einführung der ertragsabhängigen Förderung von Solarthermie-Kollektoren ist ein großer Schritt zur Qualitätssteigerung.

Bei der Gestaltung der Förderbedingungen stellt sich mir jedoch die Frage, ob ein Erfolg der ertragsabhängigen Förderung politisch wirklich gewollt ist. Thorsten Herdan, Abteilungsleiter „Energiepolitik – Wärme und Effizienz“ im BMWi als Unterzeichner der neuen Richtlinie begründet die Einführung als Option lediglich bei der Innovationsförderung mit der Rücksichtnahme auf kleinere Hersteller, die ihre Kollektoren noch nicht mit der Seite 2 des Solar Keymark-Datenblattes ausgestattet haben. Thorsten Herdan: „Die ertragsabhängige Förderung benötigt bestimmte Voraussetzungen von den Herstellern, die gerade im kleineren Bereich nicht alle Hersteller erfüllen.“ Diese Beschränkung mindert die Datenbasis zur Evaluierung des Erfolges der ertragsabhängigen Förderung erheblich. Sie wird für das geplante Gutachten nach einem Jahr einige Unsicherheiten mehr hinterlassen, als nötig gewesen wäre. Im Folgenden begründe ich meine Ansicht.

Zur Verdeutlichung der Auswirkung einige Beispiele (m² Kollektorfläche, Investitionskosten, Bedarfsdeckung Gesamtwärme) der ertragsabhängigen Förderung  bei unterschiedlichen Anlagen gerechnet mit dem Kollektor Aqua Plasma 19/34 (2227 kWh Ertrag) gegenüber der flächenabhängigen Förderung bzw. dem KfW-Tilgungszuschuss. Die fettgedruckten Zellen sind jene, wo die ertragsbezogene Förderung derzeit wirkt.

Vergleich der Fördersätze zwischen Ertrags- und Quadratmeterförderung

AnwendungsfallAnlagengrößeInvestitionskostenSolare DeckungFörderung nach m²Förderung nach Ertrag
Nur Warmwasser6 m²€ 7.000,-8 %€ 500,-
€ 2.004,30
Heizungsunterstützung EFH/ZFH 15 m²€ 19.000,-35 %€ 2.100,-€ 5.010,75
Heizungsunterstützung EFH/ZFH 21 m²€ 23.000,-41 %€ 2.940,-€ 7.015,-
Sonnenhaus EFH/ZFH 39 m²€ 48.000,-65 %€ 5.850,-€ 13.028,-
Heizungsunterstützung MFH Altbau 39 m²€ 49.000,-35 %€ 7.800,-€ 13.028,-
Heizungsunterstützung MFH Neubau 39 m²€ 47.000,-45 %€ 5.850,-€ 13.028,-
Heizungsunterstützung MFH 66 m²€ 80.000,-40 %€ 24.000,- (30%)€ 22.047,-
Solares Nahwärmenetz 240 m²€ 430.000,-38%€ 172.000,- (40%)€ 80.172,-
Prozesswärme240 m²€ 330.000,-20%€ 165.000,- (50%)€ 80.172,-

Fazit: Die ertragsabhängige Förderung bei großen Solarkollektoranlagen ist beim Zuschnitt des neuen Förderprogramms nur für Anlagen zwischen 20 und 40 m² Kollektorfläche vorteilhaft. Ab 40 m² gibt es 30-50% (40% Wärmenetz, 50% Prozesswärme) Zuschüsse auf alle Anlagenteile und damit eine höhere Förderung. Im Einfamilienhausbereich wäre die ertragsabhängige Förderung wesentlich schneller zum Erfolgsmodell geworden, da es dort keine prozentuale Förderung gibt. Sie sollte für die heizungsunterstützenden Solaranlagen nachträglich mit aufgenommen werden.

“Wer diese Tabelle sorgfältig liest, den wird vielleicht das Gefühl beschleichen, dass es die Brennerhersteller doch wieder geschafft haben ihren Interessen Raum zu verschaffen, denn in dieser Form bleibt doch fast alles beim Alten. Der ertragsbezogenen Förderung wird die Anerkennung versagt werden. Bleibt zu hoffen, dass ich mich irre und im kommenden Jahr der nächste wichtige Schritt getan wird: ertragsbezogene Förderung für 7-20 m² bei Röhrenkollektoren bzw. 9-20 m² bei Flachkollektoren. Bei ausreichend Druck ja vielleicht sogar früher.”

Über den Autor

Franz Bergen ist Inhaber von BFB – Großhandel und Beratungsdienste für erneuerbare Energien und Vollholzbau. Mehr über das Unternehmen finden Sie hier. Herr Bergen arbeitet neben seiner Beratungtätigkeit auch an der Zusammenführung des Sonnenhaus- und Passivhausinstitut-Konzeptes und möchte dieses “Energieautonomiehaus” mit Vollholzwänden am Markt platzieren. Für solarthermische Anlagen hat sich sein Schwerpunkt vom Einfamilienhaus (EFH) zur Wohnungswirtschaft und zur Prozesswärme verschoben.