Das EU-Energielabel für das gesamte Heizsystem in Bildern

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Und weiter geht es in unserer Serie über das EU-Energielabel. Die Etiketten für Heizungen und Kombianlagen (= Raumheizung und Warmwasserbereitung in einem) gelten für das jeweilige Gerät, also z.B. den Heizkessel. Als Endverbraucherin oder Häuslebauer nutzt euch das aber noch relativ wenig – denn entscheidend ist, wie effizient das Heizsystem als Ganzes ist. Deshalb haben sich die Macher(innen) der EU-Verordnung 811/2013 auch dafür ein Label einfallen lassen: Das Etikett für Verbundanlagen aus Heizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen.

Nur Heizen mit Solarthermie führt zur höchsten Effizienzklasse A+++

Ja, ihr ahnt es schon, jetzt wird’s komplex. Zum Glück gibt es hier aber nur zwei Etiketten zu erklären, denn: Bei den Verbundanlagen sind entweder Raumheizgeräte oder Kombiheizgeräte beteiligt sowie ein oder mehrere Temperaturregler und/oder eine oder mehrere Solareinrichtungen. Das heißt, Solarthermie ist immer mit dabei. Nur so kommen die Verbundanlagen in die Klasse A+++, und zwar von Anfang an ab 26. September 2015. Es gibt dann also 2019 keine neuen Etiketten mehr wie bei den anderen.

Deshalb verzichte ich heute auf einen tabellarischen Überblick. Wir befinden uns immer noch in der EU-Verordnung 811/2013; wer wissen will, wo genau innerhalb der insgesamt 23 Energielabels die Energiekennzeichnung von Verbundanlagen angesiedelt ist, kann sich die Tabelle im Auftaktartikel zur Serie ansehen.

Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen

Es geht also los mit dem “Etikett 3”. Es enthält die Energieeffizienzklasse des beteiligten Raumheizgerätes genauso wie die Effizienzklasse der Verbundanlage:

Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis G eingestuft sind (Nr. 3)
Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis G eingestuft sind (Nr. 3)

Außerdem sagt die Verordnung: Bei Verbundanlagen, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis D eingestuft sind, können die letzten Klassen E bis G der Skala von A+++ bis G weggelassen werden. D.h. die Skala kann auf ein übersichtlicheres Maß schrumpfen. Gleiches gilt für das folgende Etikett.

Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen

Das “Etikett 4” ist ein wahrer Raumkünstler, denn es vereint noch mehr Informationen auf einem Bapperl (das ist bayerisch für Pickerl :-)) von immerhin 210 x 297 mm. Das entspricht schon einer ganzen DIN A 4-Seite. Neben den beiden Effizienzklassen des Kombigerätes (je eine für die Raumheizung und Warmwasserbereitung) hat es auch noch zwei Skalen für die Raumheizungs- und Warmwasserbereitungsfunktion der Verbundanlage insgesamt.

Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis G eingestuft sind (Nr. 4)
Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen, die hinsichtlich der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A+++ bis G eingestuft sind (Nr. 4)

Mess- und Berechnungsmethoden

Wie schon im Artikel über die Kombiheizgeräte genauer beschrieben, werden die Energieeffizienzklassen an Hand der “jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz” ?s und der “Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz” ?wh ermittelt – vereinfacht gesprochen der Wirkungsgrad der Raumheizgeräte bzw. das Verhältnis zwischen der Nutzenergie und dem dazu notwendigen Energieverbrauch.

Die angegebene Effizienzklasse für die Warmwasserbereitung gilt immer nur in Zusammenhang mit dem angegebenen Lastprofil (“L”). Das Lastprofil bezeichnet eine bestimmte Abfolge von Wasserentnahmen. Die EU-Verordnung 811/2013 enthält genauere Erklärungen zu den Mess- und Berechnungsmethoden.

  • Titelbild, Energielabel-Abbildungen: unter Verwendung der Abbildungen in den EU-Verordnungen 811/2013 und 812/2013
  • © Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/, Amtsblatt der Europäischen Union, Ausgabe in deutscher Sprache, L 239, 56. Jahrgang, 6. September 2013 
  • Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich.