++EILT++ Hurra, Hurra die ertragsbezogene Förderung ist da!!

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Förderung Solarthermie Innoviationsförderung
Solarthermie Förderung. Quelle: BMWi

Unglaublich aber wahr. Ein kleiner Meilenstein in Sachen Transparenz für die Solarthermie ist geschafft! Für mich völlig überraschend (weil ich so schnelle Entscheidungen aus Österreich nicht gewohnt bin 😉 ist eine ertragsbezogene Förderung für größere Solarthermieanlagen und ein Gesamtmaßnahmenpaket für die Wärmewende beschlossen worden. Letzte Woche wurden nämlich die neuen Richtlinien für das Marktanreizprogramm veröffentlicht.

Deutschland macht jetzt auch bei der Wärmewende ernst – Wärmenetze und Speicher im Fokus

Was mich besonders freut ist, dass Deutschland nun offensichtlich tatsächlich ein wenig mehr auf die Wärmewende schaut, denn vor allem Großanlagen und solare Fernwärme scheint endlich etwas mehr in den Fokus gekommen zu sein. Leider hat man bei den Kleinanlagen im Einfamilienbereich diesen Schritt noch nicht gewagt, wieso eigentlich? Hat hier jemand mehr Infos?

Aber schauen wir uns mal an wie die ertragsbezogene Förderung nun wirklich aussieht.

45ct/kWh sind eigentlich 4,5 ct/kWh  oder besser gesagt 2,25 ct/kWh

Der ertragsbezogene Förderung gilt für Anlagen ab 20 m2 Kollektorfläche. Falls jemand weiß, wieso man das nicht gleich auch für die Kleinanlagen gemacht hat, bitte um Info. Bei den 20 m2 Anlagen wird es jetzt aber zumindest schon mal richtig spannend mit hohen solaren Deckungsgraden und einer Solarheizung die diesen Namen auch wirklich verdient. In den offiziellen Dokumenten heißt es zur Höhe der Förderung sehr knapp:

Förderhöhe: Jährlicher Kollektorertrag x Anzahl Module x 0,45 €

Im Beitrag von Sonne Wind und Wärme, die die schnellsten waren bei der Veröffentlichung war ich erstmal erstaunt als ich die Zahl 45ct/kWh gelesen hatte. 45 Eurocent? Das ist ja echt viel! Aber ACHTUNG: Der gelernte Deutsche könnte diese Zahl nämlich mit den Einspeisetarifen bei der Photovoltaik verwechseln, die zu Beginn ja tatsächlich in dieser Größenordnung waren, aber mittlerweile schon fast in den einstelligen Bereich gefallen sind und nun bei rund 10 ct/kWh für 20 Jahre liegen. Hier beim MAP handelt es sich aber nach wie vor um einen Investitionszuschuss, der einmalig ausbezahlt wird. Der Unterschied zu früher ist eben, dass es nicht mehr nur um die reine Kollektorfläche für die Berechnung der Höhe dieses Zuschusses geht, sondern um den Ertrag den der Kollektor laut Solar Keymark Datenblatt 2 am Standort Würzburg liefert. Dass die Solar Keymark und hier vor allem das Datenblatt herangezogen wird, ist übrigens eine echte Sensation. Seit Jahren fordert dies unser Herausgeber die Ritter Energie, dass man sich endlich nach diesem Wert richten soll, der ja nun endlich auch einheitlich und unmanipulierbar ist und nun ist es anscheinend wirklich gelungen. Steter Tropfen höhlt den Stein anscheinend wirklich.

Wie kommt es nun aber zu diesen 45 ct/kWh? Wir haben hier schon mal erklärt wie eine ertragsbezogene Förderung aussehen könnte. In unserem Beispiel wurden 5 ct/kWh angenommen um die Auswirkungen auf die einzelnen Kollektortechnologien aufzuzeigen. Diese 5 ct/kWh wurden dann für 10 Jahre angenommen, was den Wert von 50ct/kWh erklärt.

In der aktuellen Förderung hat man sich nun anscheinend auf 4,5 ct/kWh über 10 Jahre geeinigt, womit man bei 45ct/kWh multipliziert mal dem jährlichen Kollektorertrag landet. Wenn ich nun wieder die Schleife zur Photovoltaik lege und dort die Einspeisetarife über 20 Jahre garantiert werden, liegt die Solarthermieförderung nun bei 2,25 ct/kWh über 20 Jahre. Das klingt jetzt nach nicht sehr viel, was es im Vergleich zur PV auch definitiv nicht ist, aber da die Solarthermie bereits an der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit steht, wie wir in diversen Interviews von Bene Müller und Christian Holter hören durften, ist das vermutlich das gewisse Etwas, dass die Investoren noch brauchen, um den Schritt in diese Richtung wirklich zu gehen.

Gestehungskosten der Anlagen werden um 2,25 ct/kWh reduziert

Um es nochmal in meinen eigenen Worten zu formulieren und wir Gott sei Dank nun auch bei der Solarthermie endlich beginnen über Wärmegestehungkosten zu sprechen. Nun können Anlagen die ohne Förderung Gestehungskosten von Beispielsweise 7ct/kWh aufweisen, um 4,75 ct/kWh betrieben werden, was bei Großanlagen, die von Stadtwerken oder großen Investoren betrieben werden, tatsächlich einen großen Unterschied macht auch wenn für manche Bauherren auch 5 ct/kWh oft noch nicht genug sind, wie ich in diesem Beitrag schon mal erklärt habe.

Ich bin jedenfalls gespannt, wie sich diese Änderungen auswirken und wir werden noch mehr über diese neue spannende Wende in der Wärmewende berichten.

Bild: Bastografie / photocase.com

PS: Sogar Minister Gabriel wirbt mit der ertragsbezogenen Förderung als DAS innovative Element im MAP und sogar eine österreichische Wirtschaftszeitung hat darüber berichtet.