EU Energielabel

EU-Energielabel für Heizung und Warmwasser in Bildern erklärt

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Falls ihr euch fragt, was es mit dem Bild auf sich hat, gleich vorweg die Aufklärung. Dies sind alle Energielabel, die es im Heizungsbereich zukünftig geben wird. Unglaublich aber wahr, deshalb haben wir uns des Themas angenommen und werden eine ganze Serie dazu starten.

Meine Bloggerkolleginnen haben sich hier schon mal mit dem EU-Energielabel für Heizungen auseinandergesetzt; zuletzt führte Cornelia dazu ein Interview mit Uwe Trenkner. Jetzt ist es an mir, euch das neue Label (oder Etikett, wie es in den deutschsprachigen EU-Verordnungen heißt) in einer Artikelserie zu erklären: Welche Etiketten gibt es, wie schauen sie aus und was lässt sich aus dem EU-Energielabel herauslesen – und vor allem, wie?

Etikette(n) für die Heizungsbranche

Mit dem EU-Energielabel werden, vereinfacht gesagt, die Wirkungsgrade der einzelnen Heizkomponenten und -systeme verglichen – also das Verhältnis zwischen Nutzwärme und der benötigten Gesamtenergiezufuhr. Wobei ein Heizkessel noch relativ einfach vom Hersteller gelabelt werden kann, ein ganzes Heizsystem aus verschiedenen Komponenten aber individuell berechnet werden muss und je nach Haus und Umgebung unter Umständen auch in der Praxis unterschiedliche Ergebnisse bringt. Einheitliche Mess- und Berechnungsmethoden sollen die Energieeffizienz verschiedener Systeme für den Endnutzer – also zum Beispiel Bauherren, die vor der Auswahl ihres Heizsystems stehen – vergleichbar machen.

Da sich natürlich nicht alle Heizsysteme und –komponenten ein einziges Etikett überstülpen lassen, hat sich die EU-Kommission ein ganzes Etikettensystem ausgedacht. So gibt es verschiedene Gruppen von Labels:

– nach der EU-Verordnung Nr. 811/2013 im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von

  • Raumheizgeräten (Raumheizung)
  • Kombiheizgeräten (Raumheizung + Warmwasserbereitung)
  • Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
  • Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen

– und nach der EU-Verordnung 812/2013 im Hinblick auf die Energieeffizienzkennzeichnung von

  • Warmwasserbereitern
  • Warmwasserspeichern
  • Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen

Mit “Heizgerät” ist ein Wärmeerzeuger wie zum Beispiel der gute (?) alte Ölheizkessel gemeint. Und ein “Warmwasserbereiter” im Sinne der Verordnung dient zur Erwärmung von Trink- und Sanitärwasser und benötigt dazu auch einen Wärmeerzeuger – der Haushaltswasserkocher ist in der Verordnung namentlich ausgenommen 🙂

Warum die Verordnungsmacher und –macherinnen übrigens im Titel einmal das Wort Energiekennzeichnung und einmal Energieeffizienzkennzeichnung verwendet haben, erschließt sich mir nicht so ganz – vielleicht einfach nur eine Unschärfe in der Formulierung, die zeigt, dass ganz normale Menschen hinter dem Text stehen? Irgendwie tröstlich. Vielleicht liegt’s auch an der Übersetzung.

Für wen und was gilt das EU-Energielabel?

Das Label kennzeichnet Geräte und Anlagen mit folgenden Komponenten:

  • konventionelle Heizgeräte
  • Kraft-Wärme-Kopplung (d.h. es wird gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt)
  • Wärmepumpen
  • Niedertemperatur-Wärmepumpen
  • Solarthermie
  • Temperaturregler
  • Wasserspeicher

Die Verordnungen gelten für

  • Geräte und Anlagen mit einer Nennleistung von höchstens 70 kW und
  • Wasserspeicher bis zu 500 l Speicherinhalt.

Außerdem bleiben unter anderem feste Brennstoffe und Biomasse außen vor. Für letztere will die EU noch eigene Kriterien für die Energieeffizienz nachlegen.

Wann tritt die neue Kennzeichnung in Kraft?

Das neue Label und weitere Dokumentations- und Kennzeichungspflichten (z.B. für Produktdatenblätter und Werbung) treten ab 2015 in Kraft:

  • 26. September 2015: Beginn der Kennzeichnungspflicht; natürlich darf das Label vorher schon freiwillig verwendet werden
  • 26. September 2017: Verschärfung der Kriterien für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher
  • 26. September 2019: Verschärfung der Kriterien für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte

Ecoquent Positions verschafft euch einen Überblick über 23 Energielabel!

Insgesamt habe ich 23 Label-Varianten gezählt: Zum einen ist das den unterschiedlichen Technologien geschuldet, zum anderen sind die zehn Etiketten, die ab 2017 bzw. 2019 ihre Vorgänger ablösen werden, sind auch schon in den Verordnungen enthalten. So kommen zu keinem Zeitpunkt mehr als 13 unterschiedliche Etiketten zum Einsatz. Ich habe mich für euch mal durch die Verordnungen gewühlt und das Ganze in zwei, wie ich hoffe, übersichtlichen Tabellen zusammengestellt:

EU-Verordnung 811/2013: Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen

gültig ab 26. September 2015gültig ab 26. September 2019
1. Raumheizgeräte
1.1 Etikett 1: A++ bis G für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz1.2 Etikett 2: A+++ bis D für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz
1.1.1 Raumheizgeräte mit Heizkessel1.2.1 Raumheizgeräte mit Heizkessel
1.1.2 Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung1.2.2 Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung
1.1.3 Raumheizgeräte mit Wärmepumpe, ausgenommen Niedertemperatur-Wärmepumpen1.2.3 Raumheizgeräte mit Wärmepumpe, ausgenommen Niedertemperatur-Wärmepumpen
1.1.4 Niedertemperatur-Wärmepumpen1.2.4 Niedertemperatur-Wärmepumpen
2. Kombiheizgeräte
2.1 Etikett 1:
Klassen A++ bis G für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und
Klassen A bis G für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz
2.2 Etikett 2:
Klassen A+++ bis D für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und
Klassen A+ bis F für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz
2.1.1 Kombiheizgeräte mit Heizkessel2.2.1 Kombiheizgeräte mit Heizkessel
2.1.2 Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe2.2.2 Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe
3. Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
Etikett: Klassen A+++ bis G für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-EnergieeffizienzEtikett von 2015 gilt weiter
4. Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
Etikett: Klassen A+++ bis G für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und die Warmwasserbereitungs-EnergieeffizienzEtikett von 2015 gilt weiter

EU-Verordnung 812/2013: Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen

gültig ab 26. September 2015gültig ab 26. September 2017
1. Warmwasserbereiter
1.1 Etikett 1: Klassen A bis G für Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz1.2 Etikett 2: Klassen A+ bis F für Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz
1.1.1 Konventionelle Warmwasserbereiter1.2.1 Konventionelle Warmwasserbereiter
1.1.2 Solarbetriebene Warmwasserbereiter1.2.2 Solarbetriebene Warmwasserbereiter
1.1.3 Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe1.2.3 Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe
2. Warmwasserspeicher
2.1 Etikett 1: Klassen A bis G2.2 Etikett 2: Klassen A+ bis F
3. Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen
Etikett 3: Klassen A+++ bis G für Warmwasserbereitungs-EnergieffizienzEtikett von 2015 gilt weiter
EU-Verordnung 812/2013: Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und
Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen

Was bedeuten die Elemente auf dem Etikett?

Das Etikett 1.1.1 aus für Raumheizgeräte mit Heizkessel, das ab 26. September 2015 verpflichtend wird:

EU-Energielabel für Raumheizgeräte mit Heizkessel, die bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A++ bis G eingestuft sind. Quelle: EU-Verordnung 811/2013, Anhang III und eigene Bearbeitung.
EU-Energielabel für Raumheizgeräte mit Heizkessel, die bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz in die Klassen A++ bis G eingestuft sind. Quelle: EU-Verordnung 811/2013, Anhang III und eigene Bearbeitung.

Weitere Labelvarianten und Informationen rund um das EU-Energielabel bekommt ihr dann in den Folgeartikeln. Wir freuen uns auch auf eure Fragen zum Thema, das selbst für die Heizungsfachleute sicherlich (noch) nicht einfach zu durchschauen ist.

  • Titelbild, Energielabel-Abbildung: unter Verwendung der Abbildungen in den EU-Verordnungen 811/2013 und 812/2013
  • Tabellen unter Verwendung der EU-Verordnungen 811/2013 und 812/2013.
  • © Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/, Amtsblatt der Europäischen Union, Ausgabe in deutscher Sprache, L 239, 56. Jahrgang, 6. September 2013 
  • Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich.