Fördergeld Solarhaus

Förderprogramm „Demoprojekte Solarhaus“ geht in die zweite Runde!

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Uns Mädels hier vom Blog liegen sogenannte Sonnenhäuser sehr am Herzen. Klar, das Konzept Sonnenhaus, das einen solaren Deckungsgrad von mindestens 70 Prozent bedeutet, hilft ordentlich CO2-Emissionen zu sparen. Und deshalb ist uns die Fortsetzung des österreichischen Förderprogramms „Demoprojekte Solarhaus“ auf jeden Fall den Blogpost hier wert.

In 2014 lief das Förderprogramm „Demoprojekte Solarhaus“ laut Austria Solar und der Initiative Sonnenhaus gut an: Die ersten der 20 Solarhäuser (Ein- und Zweifamilienhäuser), die vergangenes Jahr in den Genuss der Förderung des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung kamen, stünden demnach vor ihrer Fertigstellung. Zeit also für die zweite Runde der Förderung.

Was wird gefördert?

Laut Klima- und Energiefonds werden mit dem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Auszahlng nach der Projektendabrechnung) „innovative solarthermische Anlagen, die eine solare Deckung am Gesamtwärmebedarf eines Ein- oder  Zweifamilienwohnhauses von mindestens 70 Prozent  erreichen“ gefördert. Anders ausgedrückt. Geld gibt’s für gut gedämmte Gebäude (Niedrigenergiehäuser), deren solarthermische Anlagen (Kollektorfläche mindestens 15 Quadratmeter) zumindest 70 Prozent des Warmwasser- und Heizungswärmebedarfs abdecken (solarer Deckungsgrad). Nachheizen darf man ausschließlich mit Wärmepumpen oder Biomasseanlagen (Holzheizungen: neu installierte Pellet-, Hackgut- oder Scheitholzzentralheizungsgeräte sowie Kachelöfen und Pellet- bzw. Scheitholzkaminöfen, wenn keine weitere Zusatzheizung installiert wird), für diese gibt es sogar zusätzlich einen Zuschuss (siehe weiter unten).

Wer darf sich mit einem Projekt bewerben?

Antragsberechtigt sind alle (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses (sowohl Neubau als auch Bestandsobjekt) in Österreich.

Mit wie viel Fördergeld kann man rechnen?

Die Förderquote ist abhängig von der Qualität der Gebäudehülle (Dämmstatus) und entsprechend gestaffelt:

Österreich: Förderung Solarhaus 2015

Der Förderungs­zuschuss in der Höhe von bis zu 12.000 Euro wird nach dem Heizwärmebedarf des Gebäudes (HWB) bemessen.

Gut zu wissen: Besonders innovative Projekte, so schreibt der Klima- und Energiefonds in einer entsprechenden Info-Broschüre, werden in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen und mit einem erhöhten Förderbetrag für das Gesamtsystem unterstützt. Die Auswahl der Projekte für das Begleitforschungsprogramm erfolge demnach durch ein Expertengremium. Für Projekte, die für die Begleitforschung ausgewählt werden, ist die Förderung für das Gesamtsystem (Solaranlage und Zusatzheizung) mit insgesamt 17.000 Euro begrenzt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um gefördert zu werden?

In Abänderung zum ersten Förderlauf im vergangenen Jahr ist in der aktuellen Neuauflage des Förderprogramms der Nachweis des spezifischen Heizwärmebedarfs mit dem Energieausweis (Referenzklima) vorgeschrieben.

Die solare Deckung von mindestens 70 Prozent muss man mit einem dynamischen Simulationstool nachweisen. Alternativ können, so informiert der Klima- und Energiefonds, der Heizwärmebedarf und die solare Deckung auch mit PHPP 8 (Passivhaus-Projektierungs-Paket Version 8) berechnet werden, für Passivhäuser wird die Verwendung von PHPP ausdrücklich empfohlen.

Auch neu in 2015: Wie in der Tabelle oben ersichtlich hat sich der Zuschuss für die zusätzlichen Heizsysteme auf bis zu 2.000 Euro erhöht und es werden die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten zur Berechnung der Förderung herangezogen!

Vor der Einreichung eines Projektes ist ein Beratungsgespräch mit Experten der Begleitforschung verpflichtend. Für die Anmeldung zum Beratungsgespräch solle man hier anrufen: 03112 5886 12.

Die geförderten Solarthermie-Anlagen sind spätestens bis zum 31.03.2017 fertigzustellen.

Bis wann muss die Bewerbung um Fördergeld eingereicht sein?

Die Einreichfrist endet am 24. September 2015 um punkt 12 Uhr. Nach dem Registrieren auf der Internetseite des Klima- und Energiefonds müssen die vollständigen Antragsunterlagen bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) online eingereicht werden. Das ist die zuständige Abwicklungsstelle.

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Bearbeitungsteam „Solarhaus“
Telefon: 01/316 31-723
E-Mail: umwelt@nullkommunalkredit.at

Was passiert mit der Bewerbung, wenn sie abgegeben wurde?

Die KPC prüft die Anträge zunächst formal und bewertet sie anschließend inhaltlich. Dabei werden auch Projekte zur Begleitforschung ausgewählt. Die letztliche Entscheidung über die Förderung trifft jedoch das Präsidium des Klima- und Energiefonds auf der Basis der Empfehlung der KPC sowie der Auswahl der Begleitforschungsprojekte durch Experten.  Anschließend erfolgt die Vergabe der Zuschüsse. Zuerst kommen die Projekte für die Begleitforschung in den Genuss der Fördergelder, es folgen in der Reihenfolge der vollständigen Einreichung die anderen Bewerbungen – allerdings nur, solange das Geld reicht.

Auf der Website des Klima- und Energiefonds wird die Förderentscheidung veröffentlicht. Und die Bewerber werden schriftlich von ihr benachrichtigt.

Es lohnt sich also, sich früh zu bewerben!

Kann die Förderung mit einer anderen Förderung kombiniert werden?

Ja. Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung bestätigt, dass: “Die Kombination der Förderaktion mit eventuellen Landes- oder Gemeindeförderungen ist möglich.” Nähere Infos dazu bekäme man bei den zuständigen Förderstellen.

Aber: Das gleichzeitige Inanspruchnehmen einer weiteren Bundesförderung, wie einer Förderung im Rahmen des „Sanierungsschecks 2015“, der Förderaktion
„Solarthermie” oder „Holzheizungen” sei dagegen nicht möglich.

Foto: Frank Dietel / photocase.de (Titel), Grafik: Klima- und Energiefonds