Heizkostenabrechnung Kosten und Guthaben

Wie transparent muss die Heizkostenabrechnung sein?

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Mal vorneweg: Dieser Artikel ist kein Enthüllungsartikel. Meine Hausverwaltung hat alles richtig gemacht, so weit ich sehen kann. Trotzdem hatte ich Schwierigkeiten, meine Heizkostenabrechnung auf Anhieb zu verstehen – das merkte ich, als ich unseren neuen Heizkostenrechner mit realen Verbrauchswerten ausprobieren wollte.

Plus oder Minus

Als Mieterin habe ich ja relativ wenig Einfluss darauf, welche Heizung im Haus eingesetzt wird. Unsere Wohnanlage wird mit Fernwärme aus einem Blockheizkraftwerk versorgt. Und so hatte ich bisher immer nur grob die Ablesewerte und die Gesamtkosten kontrolliert bzw. mit dem Vorjahr verglichen. Je nachdem, wie kalt der Winter war und wie sich der Gas- und Ölpreis entwickelte, wies die Rechnung mal ein Guthaben, mal eine Nachzahlung aus – meist im zwei- oder knapp dreistelligen Bereich. Bei dem Versuch allerdings, unseren Gesamtverbrauch in Kilowattstunden Wärmeenergie aus der Rechnung abzulesen, bin ich kläglich gescheitert. Trotzdem hat unser Vermieter bei der Heizkostenabrechnung alles richtig gemacht.

Was muss in der Heizkostenabrechnung drinstehen?

Dafür gibt es gesetzliche Vorgaben, und zwar in Deutschland die Heizkostenverordnung und in Österreich das Heizkostenabrechnungsgesetz. In der Schweiz leitet sich die Abrechnung der Nebenkosten aus dem Obligationenrecht (Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) ab, und es gibt ein Abrechnungsmodell zur verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA, PDF-Datei). Eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Nebenkosten ist grundsätzlich in allen drei Ländern vorgesehen.

Grundbestandteile einer Heizkostenabrechnung in Deutschland

  • Abrechnungszeitraum 1 Jahr (z.B. Kalenderjahr)
  • Abrechnung innerhalb eines Jahres – ansonsten ist der Mieter nicht mehr verpflichtet nachzuzahlen
  • Verbrauchsabhängige Abrechnung; Einschränkung: Zwischen 50 und 70 % der Kosten dürfen nach dem Verbrauch abgerechnet werden, der Rest wird meist entsprechend der Wohnfläche verteilt
  • Getrennte Abrechnung von Warmwasser und Raumheizung
  • Auflistung des Brennstoffverbrauchs in Kilowattstunden oder Liter
  • Auflistung der Heiznebenkosten (z.B. Betriebsstrom, Wartungskosten, Kaminkehrer, Messdienst)

Wie viel Wärme (ver)braucht der Mensch?

Auf unserer Heizungsabrechnung ist ein Brennstoffbezug (Raumheizung) von gut 124.400 kWh Gas und 1.570 Litern Heizöl für die gesamte Anlage ausgewiesen. Da ein Liter Heizöl ca. 10 kWh Heizwert hat, macht das zusammen rund 140.000 Kilowattstunden Heizenergie. Die verbrauchsabhängige Verteilung erfolgt über das Verhältnis des Gesamtverbrauchs für die Wohnanlage zum Verbrauch in der einzelnen Wohnung. Bei uns ergeben sich diese Abrechnungseinheiten (“Striche”) durch die Ablesung Skalen an den so genannten Verdunstungsröhrchen in den Wohnungen. Diese sowie die Gesamtzahl der “Striche” aller Wohnungen sind auf der Rechnung ausgewiesen und somit ist auch nachvollziehbar, wie die Gesamtkosten auf unsere Wohneinheit umgelegt werden. Für unsere Wohnung ergibt sich ein Jahresheizenergiebedarf von ca. 20.300 kWh – ich frage mich, warum das auf der Rechnung nicht einfach ausgewiesen werden kann?

Kein Aufschluss über Wirkungsgrad und Energiestandard

Allerdings gibt dieser Wert lediglich Aufschluss über den Energieinhalt der verbrauchten Brennstoffmenge. Wie viel Nutzwärme letztlich in der Wohnung ankommt, hängt vom Energiestandard des Hauses und vom Wirkungsgrad der Heizanlage ab. Und da lässt sich bei so manchem Haus noch einiges optimieren, zum Beispiel durch eine geschickte Heizungsmodernisierung. Der Heizkostenrechner kann dafür eine gute Entscheidungshilfe sein.

Foto: (c) Rädisch