Rohrwärmeabgabe: ? Ist meine Heizkostenabrechnung gerecht?

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Dieser Artikel ist vor allem für die Leser gedacht, die wie ich zur Miete in einem Mehrparteienhaus wohnen und sich die Heizungsanlage mit ihren Hausnachbarn teilen – sowohl die von ihr produzierte Wärme, als auch die Kosten dafür. Bei mir sind es genau 19 Nachbarn. Keinen von ihnen kenne ich so gut, dass ich weiß, ob er es gerne kuschelig warm hat in den eigenen vier Wänden oder lieber kühler. Von keinem kenne ich die Höhe der Heizkosten, die er zahlt. 

Verbrauchsabhängige Verteilung der Heizkosten

Ich ging bisher immer davon aus, dass es bei der Heizkostenabrechnung mit (ge)rechten Dingen zugeht, weil der Verbrauch des einzelnen Haushalts Heizkörper für Heizkörper digitalgenau erfasst, summiert und abgerechnet wird. Doch seit ich mich kürzlich in zwei Artikeln mit den Bereitschafts- und Verteilverlusten einer Heizungsanlage beschäftigt habe, nagt ein klitzekleiner Zweifel an meiner Krämerseele (was soll ich tun, ich bin nun mal Sternzeichen Jungfrau!). Ich stelle mir die Frage: Wenn ein Großteil der Heizwärme über die Rohre verlustig geht, die „kilometerweit“ durch unser Haus verlegt sind, dann könnten doch „Trittbrettfahrer“, sprich: „Heizrohrwärmeprofiteure“ für eine ungerechte Verteilung der Heizkosten sorgen, oder?

Rohrwärmeabgabe (Verteilverluste) beeinflusst Verteilung der Heizwärme

Angenommen, Mietpartei 1 (wohnhaft in Etage 1) reicht die Wärme, die über die frei im Raum verlaufenden Heizungsrohre ankommt zum behaglichen Wohngefühl. Oder Mietpartei 1 ist aus was-weiß-ich-für-Gründen, zum Beispiel wegen eines 3-monatigen Praktikums, den Winter über außer Haus. Dann dreht Mietpartei 1 die eigene Heizung nicht auf. Da jedoch nur die über den Heizkörper abgegebene Wärme messtechnisch und somit rechnungsrelevant erfasst wird, schont Mietpartei 1 die eigene Haushaltskasse. Doch das funktioniert nur, weil eine der Mietparteien über Mietpartei 1 (oder mehrere oder alle) die Heizung aufdreht. Die Rohre müssen ja warm werden.

Heizkostenabrechnung ohne Rohrwärmeabgabe ungerecht?

Und nun frage ich: Fällt die Heizkostenabrechnung der heizenden Mietpartei(en) dann ungerechterweise höher aus? Und: Wie kann eine Heizkostenabrechnung angesichts solcher Möglichkeiten der Wärmeteilhabe gerecht sein?

Meine Heizkostenabrechnungsfirma heißt Brunata Metrona. Die erledigen den Job Heizkostenabrechnung im Auftrag meines Vermieters. Und mit ein wenig Recherchearbeit habe ich im Internet ein Dokument besagter Heizkostenabrechnungsfirma gefunden, das offensichtlich eine (wohlgemerkt: nicht meine) Hausverwaltung an ihre Mieter gesandt hat. Darin schreibt Brunata Metrona:

„In Ihrem Gebäude reicht einzelnen Nutzern die abgegebene Wärme der Rohrleitungen zur Beheizung der Räume Großteils aus, ohne dass die Heizkörper merklich aufgedreht werden müssen. Man spricht dann von einer zu hohen Grunderwärmung durch die Rohrwärmeabgabe. Dies geht zu Lasten der Nutzer, die ihre Heizkörper richtig aufdrehen müssen, da zum Beispiel deren Nutzeinheiten aufgrund der Lage im Gebäude einen höheren Wärmebedarf haben. Die Folge ist eine unausgewogene Kostenverteilung im ganzen Gebäude. In Ihrem Gebäude ist dies in einem Umfang der Fall, der die Verteilgerechtigkeit wesentlich beeinflusst und daher berücksichtigt werden muss.“

Aha. Da ist der Ablesefirma beim Auswerten der Daten offensichtlich aufgefallen, dass der eine Mieter kaum, der andere ganz viel geheizt hat. Da man das aber berücksichtigen wolle, muss es auch eine Möglichkeit der gerechteren Abrechnung geben. Mal sehen, wie es im Text weitergeht:

Unangemessene Grundwärme sorgt für ungerechte Heizkostenverteilung

„… Die Ursachen sind nicht Fehler in der Heizkostenabrechnung oder ungeeignete Erfassungsgeräte, sondern die zu hohe Wärmeabgabe der (meist ungedämmten – Anmerkung von Doreen) Rohrleitungen. Diese Besonderheiten in der Anlage werden vor allem erst beim Einsatz der genaueren elektronischen Heizkostenverteiler  aufgedeckt, da diese nur zählen, wenn am Heizkörper tatsächlich (unabhängig von der Raumtemperatur – Anmerkung von Doreen) Wärme abgerufen wird. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber nun Möglichkeiten vorgesehen, die Rohrwärmeabgabe in der Heizkostenabrechnung rechnerisch zu berücksichtigen. “

Stimmt. Die 2009 novellierte Heizkostenverordnung schafft in Paragraf 7 Absatz 1 eine rechtliche Grundlage dafür. Ab wann gehandelt werden sollte, also, ab wann die „unangemessene Grundwärme“ abrechnungsrelevant berücksichtigt werden sollte, das regelt das Beiblatt „Verfahren zur Berücksichtigung der Rohrwärmeabgabe“ zur Richtlinie VDI 2077. Dort werden drei Kriterien erwähnt, die auf einen zu hohen Rohrwärmeanteil hinweisen:

  • der Verbrauchswärmeanteil ist kleiner oder gleich 0,34 Verbrauchseinheiten pro Kilowattstunde eingesetzter Heizwärme
  • die Standardabweichung flächenbezogener Verbrauchswerte ist größer oder gleich 0,85
  • der Anteil extremer Niedrigverbraucher im Gebäude ist größer als 15 Prozent

Wie ermittelt man die Rohrwärme?

Laut Experten gibt es drei Wege, die Rohrwärme zu ermitteln:

  1. messtechnisch
  2. rechnerisch
  3. nach dem sogenannten Bilanzverfahren

In dem oben erwähnten Brunata-Schreiben wird den Mietparteien gezeigt, wie das Bilanzverfahren nach VDI 2077 künftig die Rohrwärme berücksichtigt. Wer will, kann das ausführlich hier nachlesen.

Fazit: Es gibt demnach Möglichkeiten, die Heizkostenabrechnung gegebenenfalls um die Rohrwärme zu erweitern und so für eine gerechte(re) Kostenverteilung entsprechend der tatsächlich abgefragten Wärme durch den Verbraucher zu sorgen. Da bei mir die Rohrwärme in der Heizkostenabrechnung noch nicht auftaucht, ist die Verteilung der Wärme vermutlich noch einigermaßen gleichmäßig und die der Kosten entsprechend gerecht. Gut zu wissen.

Foto: AndreasF. / photocase.de