Leitfaden für Wärmenetze

Solarthermie: Praxisnahe Leitfäden für Fernwärme-Akteure

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Das Hamburg Institut sustainable strategies stellt auf seiner Internetseite zwei Leitfäden zum kostenlosen Download zur Verfügung, die für Akteure in Sachen solare Fernwärme geschrieben wurden. Während sich der eine Leitfaden an Akteure richtet, die mit der Planung, der Schaffung der notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen oder mit der Genehmigung entsprechender Projekte befasst sind, ist der andere für all diejenigen Akteure gedacht, die sich um die Finanzierung inklusive Förderung von Freiflächen-Solarthermie-Anlagen beschäftigen, die mit Wärmespeichern kombiniert sind und an Wärmenetze angebunden werden sollen. Wir finden, dass die Leitfäden ein wertvoller Lesestoff sind, wenn man ein Fernwärme-Akteur ist oder werden will und erklären euch hier, was ihr dazu wissen müsst.

In der Fachzeitschrift „EuroHeat und Power“, Jahrgang 45 (2016), Heft 9, auf den Seiten 34 ff. stellen die Verfasser Dr. Matthias Sandrock, Geschäftsführer des Hamburg Instituts, Simona Weisleder, Architektin und Stadtplanerin, sowie Christian Maaß, Rechtsanwalt, Hamburg Institut, zwei Leitfäden für

  • Projektentwickler
  • Kommunen
  • Politik
  • und Genehmigungsbehörden

zum Thema „Solare Wärmenetze in Baden-Württemberg“ näher vor, die bei Planungs- und Genehmigungsfragen ebenso helfen sollen wie bei der Förderung und Finanzierung solarer Wärmenetzprojekte. Die Leitfäden sind Teil des Projekts Solnet-BW, über das ihr hier nähere Infos findet. Den genannten Artikel könnt ihr hier lesen.

Was haben die beiden Leitfäden für Fernwärme-Akteure mit dem Bundesland Baden-Württemberg zu tun?

In ihrer Begründung, warum sie die Leitfäden für Fernwärme-Akteure verfasst hätten, schreiben die Autoren:

Das Land Baden-Württemberg verfolge bei der Energiewende ehrgeizige Ziele: Bis 2050 wolle das Land gegenüber 2010 50 Prozent des Energieverbrauchs einsparen, 80 Prozent der Energie wolle es demnach aus erneuerbaren Quellen gewinnen und die energiebedingten Treibhausgasemissionen wolle es um 90 Prozent senken, wobei auch künftig eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung zu gewährleisten sei. Das sogenannte Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) in Baden-Württemberg liefere konkrete Strategien und Maßnahmen für das Vorhaben des Bundeslandes. Das Konzept verdeutliche, was in den nächsten Jahren auf diesem Gebiet getan werden könnte und sollte, schreiben die Leitfaden-Autoren weiter.

Die Energiewende werde demnach nicht ohne eine Wärmewende zu leisten sein, denn in Baden-Württemberg werde annähernd so viel Energie für die Wärmebereitstellung verbraucht wie für Kraftstoff und Strom zusammen. Am gesamten Endenergieverbrauch habe der Wärmesektor einen Anteil von 47 Prozent. Daher stecke in der richtigen Wärmegewinnung und -versorgung ein enormes Potenzial. Insbesondere Wärmenetze böten demnach eine Verteilstruktur, die flexibel an zukünftige Erzeugungstechnologien anpassbar sei und auch erneuerbare Wärme – wie Solarthermie, Erdwärme oder industrielle Abwärme – in Quartiere, Gemeinden und urbane Zentren bringen könne.

In zahlreichen Kommunen in Baden-Württemberg seien Wärmenetze bereits vorhanden. Gerade im sonnenreichen Baden-Württemberg böte die Solarenergie zur Wärmegewinnung (Solarthermie) große Potenziale. Jahr für Jahr würden mehr als 1.000 Kilowattstunden (kWh) kostenlose Sonnenenergie auf einen Quadratmeter Fläche eingestrahlt, davon über 70 Prozent im Sommerhalbjahr. Der mit Solaranlagen erzielbare Wärmeertrag sei  pro Quadratmeter etwa 40 bis 50 Mal höher als beim Anbau von Biomasse.

Die Solarthermie sei technisch ausgereift, robust und langlebig. Um den Wärmebedarf zukünftig auf Basis erneuerbarer Energien zu decken, sei die Solarenergie unverzichtbar, sagen die Leitfaden-Autoren. Die Vorteile lägen demnach auf der Hand:

  • Solarenergie sei frei von Risiken und Schadstoffen,
  • unterliege keinen Preiserhöhungen
  • und stärkt über den Anlagenbau und -betrieb das lokale Handwerk und die regionale Wertschöpfung.

Die Landesregierung Baden-Württembergs wolle den Anteil der Solarthermie an der Wärmeerzeugung deutlich steigern: Bis 2020 soll ihr Beitrag von heute 1,2 auf 3,1 Terrawattstunden (TWh) jährlich steigen. Bis zum Jahr 2050 sollen mit 14 TWh rund 30 Prozent des dann noch benötigten Wärmebedarfs solar gedeckt werden. Dazu seien die Einsatzbereiche der Solarthermie auf Dach- und Freiflächen auszuweiten und diese verstärkt zur Beheizung von Gebäuden sowie in gewerblichen Produktionsprozessen zu nutzen. Eine für Baden-Württemberg aussichtsreiche und kostengünstige Option stellten solarthermische Großanlagen auf Freiflächen in Verbindung mit Wärmenetzen dar, schätzen die Leitfaden-Autoren ein. Sie sagen:

„Innerhalb Deutschlands ist Baden-Württemberg … ohne Zweifel ein großer Vorreiter bei dieser Technik.“

Sind die Leitfäden nur für das Bundesland Baden-Württemberg gedacht?

Auch wenn der Planungs- und Genehmigungsleitfaden ebenso wie der Förderungs- und Finanzierungsleitfaden zwar der Marktentwicklung für solare Wärmenetze in Baden-Württemberg diene, könne er über die Grenzen Baden-Württembergs hinaus „Anhaltspunkte zu Planungs-, Baurechts-, Umweltrechtsfragen“ liefern und Projektentwickler, Kommunen und Genehmigungsbehörden ermutigen und praktisch dabei unterstützen, Projektideen für große Freiflächen-Solarthermie-Anlagen voranzubringen.

Was steht in den Leitfäden?

Hierzu schreiben Sandrock & Co. in der EuroHeat & Power: „Im Rahmen der Analyse des Planungs- und Genehmigungsrechts werden im Leitfaden (zur Planung und Genehmigung – Anmerkung der Redaktion) folgende Erkenntnisse und Anregungen fixiert:“

  • Die systematische Flächensuche und Flächenentwicklung spiele demnach eine Schlüsselrolle für solare Fernwärme.
  • Die Autoren raten daher zu Beginn der Projektentwicklung zu einem systematischen Flächenscreening, wobei energiewirtschaftliche, politische und rechtliche Aspekte beachtet werden sollten.
  • Außerdem solle man möglichst frühzeitig eine Beteiligung von Behörden, Bürgern und Akteuren anstreben.
  • Von Anfang an sollte bei der Beanspruchung der Freiflächen ein integriertes ökologisches Nutzungskonzept verfolgt werden.
  • Zur Gewährleistung einer geregelten Steuerung und Sicherung geeigneter Flächen sollten die Planungsträger das Landungsplanungsrecht zugrunde legen.
  • Die planungsrechtliche Festsetzung seitens der Gemeinden sollte demnach mindestens auf der Ebene des Flächennutzungsplans und wo möglich auch in einem Bebauungsplan realisiert werden.
  • Das Umweltrecht dürfte den Leitfaden-Autoren zufolge in der Regel keine unüberwindlichen Hürden bei der Umsetzung der Projekte darstellen.
  • Die Einführung verbindlicher Instrumente der kommunalen Wärmeplanung sei zudem sinnvoll.

Der zweite Leitfaden soll seinen Autoren zufolge „Anhaltspunkte zu Investitions- und Betriebskosten sowie zu Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten geben“ und richte sich insbesondere an die Fernwärme-Akteure in „Kommunen, Stadtwerken, Energiegenossenschaften, Industriebetrieben und sonstigen Fernwärmeversorgern“.

Wo genau kann man die Leitfäden downloaden?

Die beiden Leitfäden stellt das Hamburg Institut hier auf seiner Internetseite zum kostenlosen Download bereit.

Foto: knallgrün / photocase