Wann kommt die Heizungsflatrate?

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Schon vor zwei Jahren hat sich Katrin hier mit einem interessanten Abrechnungsmodell für Heizkosten beschäftigt, das einer Flatrate für Wohnungseigentümer ziemlich nahe kommt: Die Käufer der fünf Reihenhäuser einer Solar-Wohnanlage im rheinlandpfälzischen Ahrweiler müssen in den ersten zehn Jahren nichts für Heizung und Warmwasser zahlen; ein innovatives Heiz- und Regelkonzept macht es möglich.

Firma wirbt mit Heizungsflatrate

Doch dieses Beispiel dürfte im Moment noch der Einzelfall sein (wenn ich mich irre: schreibt es mir schnell!). Trotzdem habe ich im Internet Firmen gefunden, die mit einer “Heizungsflatrate” werben – das klingt nach Heizen, soviel man will zum Pauschalpreis. Doch bei näherem Hinsehen entpuppt sich die “Flatrate” als Paketpreis für Installation und Wartungsvertrag inklusive Betriebsgarantie für eine neuen Brennwert-Kessel oder eine Wärmepumpe, im Austausch gegen das alte Heizgerät. Die verbrauchsabhängigen Kosten für Öl, Gas oder Wärmepumpenstrom trägt man selbstverständlich selbst – einschließlich der Preissteigerungen.

Contracting: Feste Preise, schwankender Verbrauch

Das Preisrisiko lässt sich mit Hilfe eines Contracting-Modells in den Griff kriegen. Beim Wärme-Contracting kalkuliert und garantiert der Anbieter zwar einen bestimmten Energiepreis pro Kilowattstunde, und je nach Modell können auch Investitions- und Betriebskosten mit eingerechnet sein. Aber der Verbrauch wird immer noch genau abgerechnet.

Vermieter müssen verbrauchsabhängig abrechnen

Vermieter sind sogar rechtlich verpflichtet, ihren Mietern eine transparente Nebenkostenabrechnung vorzulegen und die Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch abzurechnen. Trotzdem sieht man manchmal Wohnungsangebote mit einer fixen Warmmiete – meist sind es einzelne Zimmer, die wahrscheinlich zur Untermiete vergeben werden und wo eine gesonderte Verbrauchsmessung gar nicht möglich ist. Aber was wäre, wenn…?

Wann kommt die Flatmiete?

Der Spieltheoretiker Prof. Dr. Christian Rieck verfolgt in diesem Beitrag auf seiner Internetseite einen interessanten Ansatz: Gäbe es eine so genannte Flatrate-Miete – also einen Festpreis für die Warmmiete – dann würden Vermieter doch sicher alles daran setzen, die Energiekosten so niedrig wie möglich zu halten – denn umso mehr “Kaltmiete” bliebe dann für sie übrig. Das könnte einen Sanierungsschub auslösen – aber nicht unbedingt einen Anreiz zum Energiesparen geben.

In meiner eigenen Wohnung ist beispielsweise der Wasserverbrauch in der Kaltmiete enthalten, er wird nicht abgerechnet. Zwar achte ich von Haus aus darauf, nicht unnötig Wasser zu vergeuden, aber ich mache mir auch keinen Kopf, wenn ich mal länger duschen möchte – doch ich habe nicht wirklich einen Anreiz zum Wassersparen. Zumindest nicht über den Preis. Und das ist ökologisch doch kontraproduktiv – auch bei der Heizung.

Eine echte Heizungsflatrate kann es nur mit Erneuerbaren Energien geben

Also kann es eine echte Heizflat überhaupt geben? Ja – wenn die Wärme kostenlos von der Sonne bereitgestellt wird, schon. Alle anderen Kosten wie Investition, Wartung etc. sind kalkulierbar und könnten dann tatsächlich pauschaliert werden.

Was denkt Ihr? Ist so eine Flatrate überhaupt sinnvoll? Wie kann sie realisiert werden – und gibt es vielleicht schon Modelle, die in die Richtung gehen? Schreibt es uns – wir sind gespannt auf eure Ideen und Projektbeispiele!

Foto: manue. / photocase.de