GMG Pro Contra

Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) in der Diskussion (2)

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Seit dem die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD ihre Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt haben, wird das Eckpunktepapier von verschiedenen Akteur:innen der Energiewende, insbesondere der Wärmewende, wie Umweltorganisationen und Branchenverbände diskutiert. Wobei de Reaktionen auf die GMG-Eckpunkte sehr unterschiedlich ausfallen: Neben Zustimmung zu einzelnen Punkten (zum Beispiel die bestehen bleibende Förderung oder weniger Bürokratie) gibt es vor allem grundsätzliche Kritik an der Klimawirkung, an möglichen Kostenfolgen und an der Planbarkeit.

Kurz vorweg: Eure häufigsten Fragen zum GMG haben wir hier beantwortet.

GMG-Kritikpunkt Klimawirkung: Reicht das Modell “Bio-Treppe” aus?

Ein zentraler Vorwurf der GMG-Kritiker:innen an die Bundesregierung lautet: Die Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe könnte den Klimaschutz im Gebäudesektor schwächen, wenn die neuen Quotenregelungen (“Bio-Treppe”) das nicht gleichwertig ausgleichen.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) betont, dass die europäischen Vorgaben verbindlich seien und die Klimaschutzwirkung der bisherigen Regelungen erhalten bleiben müsse. Der Verband signalisiert zwar Offenheit für eine Grüngasquote, macht aber deutlich, dass deren Wirkung stark von der konkreten Ausgestaltung abhängt.

Die BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser sagte gegenüber der Presse: “Nach der gestrigen Vorstellung der GMG-Eckpunkte bestehen Zweifel, ob die Vorgaben zum Mindestanteil von 49 Prozent Erneuerbarer Energien im Gebäudesektor aus der europäischen Erneuerbaren-Richtlinie erreicht werden können. Das bisherige GEG war mit Zahlen unterlegt, die auf ein Erreichen dieser Zielwerte ausgerichtet waren. Dadurch bot es Verbraucher:innen, Kommunen und Investor:innen Rechtssicherheit. Die Eckpunkte hingegen lassen noch Vieles im Ungefähren.”

Ähnlich argumentiert der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) in den Ad-hoc-Statements vom 25. Februar 2026, die das Portal haustec.de dokumentiert: Das neue GMG müsse demnach beim Klimaschutz und beim Ausbau erneuerbarer Wärme mindestens so wirksam sein wie das bisherige Regelwerk. Der Verband bezweifelt, dass eine sehr niedrige Grüngasquote zu Beginn dafür ausreicht.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnt in seiner Pressemitteilung vom 25. Februar 2026, dass die Abschaffung der 65-Prozent-Anforderung die Zielerreichung im Wärmesektor gefährden könne, wenn die weiteren Stufen nicht ambitioniert genug ausgestaltet werden.

GMG-Kritikpunkt Kosten: Droht eine neue Heizkostenfalle?

Ein zweiter großer Kritikblock betrifft die Kostenrisiken für Verbraucher:innen, vor allem für Mieter:innen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in ihrer Pressemitteilung vom 24. Februar 2026 die geplante Kombination aus Streichung der 65-Prozent-Regel und Einführung von Grüngas-/Grünölquoten “aufs Schärfste”. Aus Sicht der DUH verlängert das fossile Abhängigkeiten, treibt langfristig Kosten und belastet besonders Mieter:innen, die über die Heiztechnik oft nicht selbst entscheiden können. Die DUH kritisiert außerdem den Wegfall der verpflichtenden Beratung beim Heizungseinbau als Schwächung des Verbraucherschutzes.

Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH sagte der Presse: „Dieses Gebäudemodernisierungsgesetz ist mehr als ein Rückschritt – es ist ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid. Statt fossile Abhängigkeiten endlich zu beenden, ermutigt die Bundesregierung zum Einbau neuer Gas- und Ölheizungen. Wer die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel streicht, verabschiedet sich faktisch von der Klimaneutralität im Gebäudesektor. So werden die Klimaziele sehenden Auges kassiert. Damit opfert die Regierung ein zentrales Instrument wirksamer Klimapolitik aus kurzfristigem politischem Kalkül. Die Bundesregierung ignoriert die klare Aufforderung des Bundesverwaltungsgerichts zur Nachbesserung des Klimaschutzprogramms, reißt die Klimalücke weiter auf und schafft neue Investitionsruinen. Das ist kein Versehen, das ist ein politisch gewollter Rückschritt – und ein Geschenk an die fossile Lobby. Besonders zynisch ist die soziale Dimension: Millionen Mieterinnen und Mieter werden an eine teure und auslaufende Gasinfrastruktur gefesselt, obwohl sie über ihre Heizung nicht einmal selbst entscheiden können. Sie tragen die steigenden Gaspreise und Netzgebühren, während die Politik populistische Wahlversprechen bedient. Dieses Gesetz verliert die Menschen vollständig aus dem Blick. Es schützt fossile Geschäftsmodelle – und gefährdet Klima, Bezahlbarkeit und sozialen Zusammenhalt zugleich.“

Auch der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) warnt in seiner Pressemitteilung vom 25. Februar 2026 vor einer möglichen „Kostenfalle“: Grüne Gase seien auf absehbare Zeit knapp und teuer, die Zusatzkosten würden am Ende häufig bei Mieter:innen landen.

Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, sagte gegenüber der Presse: „Statt Orientierung und Verlässlichkeit zu schaffen, produziert die Bundesregierung neue Unsicherheit für Hersteller, Handwerk, Eigentümer und Mieter. Energiepolitik im Allgemeinen und das Thema Heizen im Besonderen werden weiter verkompliziert. Von Technologieoffenheit kann keine Rede mehr sein: Bereits heute gibt es unterschiedliche CO2-Preise auf Stromproduktion und Gasverbrauch sowie unterschiedliche Energiesteuern. Nun kommen zwei neue Öl-/Gasquoten hinzu, jeweils eine für Bestandsanlagen und für neue Heizungsanlagen. Das wird unübersichtlich und konterkariert den CO2-Preis als zentralen Baustein der Energiepolitik. Anstatt die Resilienz im Wärmesektor zu stärken, bleibt Deutschland abhängig von Öl- und Gaslieferungen. Besonders kritisch sieht der ZVEI die ab 2029 geplante Grüngasquote, die sich als unkalkulierbare Kostenfalle erweist. Grüne Alternativen bleiben auf absehbare Zeit knapp und teuer. Die steigenden Heizkosten werden am Ende vor allem Mieter:innen treffen, die keinen Einfluss auf die Wahl der Heiztechnologie haben. Vor diesem Hintergrund erneuert der ZVEI seine Forderung nach einer Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß, um klimafreundliche Technologien nicht weiter zu benachteiligen und so eine bezahlbare, verlässliche Wärmewende für alle ermöglichen. Positiv ist einzig die geplante Fortführung der Heizungsförderung.”

Der BDEW formuliert die Kostenfrage weniger zugespitzt, aber ebenfalls deutlich: Die erwartbaren Auswirkungen auf Endkund:innenpreise müssten bei Bio-Treppe und Grüngasquote von Anfang an mitgedacht werden.

GMG-Kritikpunkt Komplexität und neue Unsicherheit: Wird es wirklich einfacher?

Obwohl das GMG politisch mit „Vereinfachung“ begründet wird, kritisieren mehrere Stimmen das Gegenteil: neue Komplexität und neue Unsicherheit.

Der ZVEI spricht explizit von „Heizungspolitik ohne Kompass“ und kritisiert, dass zusätzliche Öl-/Gasquoten neben CO2-Preis und bestehenden Steuerungsinstrumenten das System unübersichtlicher machen. Das betreffe aus Sicht des Verbands nicht nur Hersteller und Handwerk, sondern auch Eigentümer:innen und Mieter:innen.

Der BDEW sieht ebenfalls neue Unsicherheiten – vor allem für die Infrastruktur- und Wärmeplanung. Dort müssten Wechselwirkungen zwischen Verbraucher:innenentscheidungen, Netzen und Bezahlbarkeit im Gesetzgebungsverfahren genauer berücksichtigt werden.

Der BWP ergänzt aus Verbraucher:innensicht einen weiteren Punkt: Wenn die neue Regelung klimapolitisch oder rechtlich später wieder nachgeschärft werden müsste, könne das die Investitionssicherheit für Hauseigentümer:innen beschädigen. Genau das solle nach den Erfahrungen der letzten Jahre vermieden werden.

GMG-Kritikpunkt Anreize im Bestand: Wird zu wenig modernisiert?

Einige Stimmen kritisieren weniger die Gesetzesreform als solche, sondern die Anreizstruktur: Sie befürchten, dass im Gebäudebestand zu wenig passiert, wenn fossile Heizungen leichter weiterlaufen oder neu eingebaut werden können.

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) begrüßt in ihrer Pressemeldung vom 25. Februar 2026 zwar das Bekenntnis zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), mahnt aber bei Heizungsregeln und Grüngasquoten Nachbesserungen an. Entscheidend sei, ob Effizienzpotenziale und der Austausch fossiler Heizungen im Bestand tatsächlich aktiviert würden. Die DENEFF spricht zudem von teils uneindeutigen beziehungsweise widersprüchlichen Aussagen in den Eckpunkten.

Henning Ellermann, geschäftsführender Vorstand der DENEFF, sagte der Presse: “Die Bezahlbarkeit von Wärme, und das Lösen aus dem Klammergriff unserer massiven Energieimportabhängigkeit wird maßgeblich davon abhängen, wie stark Effizienzpotenziale und der Austausch fossiler Heizungen im Bestand tatsächlich aktiviert werden.“

In dieselbe Richtung argumentieren auch weitere in Stimmen, darunter der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), co2online, Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle e.?V. (BuVEG): Sie warnen vor Fehlanreizen, wenn rechtliche Vorgaben Investitionen in potenziell teure fossile Technik nicht ausreichend unattraktiv machen.

GMG-Kritikpunkt Gesetzgebungsprozess: Vieles ist angekündigt, aber noch nicht ausformuliert

Ein weiterer Kritikpunkt zieht sich durch fast alle Stellungnahmen: Die Eckpunkte setzen eine Richtung, aber viele Details sind noch offen.

Der BDEW nennt ausdrücklich offene Fragen zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie im Gebäudebestand und weist darauf hin, dass der anvisierte Starttermin (1. Juli 2026) sehr ambitioniert sei. Aus Sicht des Verbands braucht es schnell einen konkreten Gesetzentwurf und ausreichend Zeit für Konsultation und Umsetzung in der Praxis.

Auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) fordert vor allem Verlässlichkeit in der Ausgestaltung. Der Verband bewertet zwar Praxisnähe und Bürokratieabbau positiv, warnt aber gleichzeitig davor, dass das neue GMG keine neuen Unsicherheiten erzeugen und keine wenig zukunftsfähigen Investitionen begünstigen dürfe.

Wo es trotz Kritik Zustimmung zum GMG gibt: Förderung und Planbarkeit bleiben Schlüsselfragen

Selbst kritische Stimmen benennen Punkte, die sie positiv sehen oder als Mindestvoraussetzung betrachten. Dazu gehört vor allem die Fortführung der Förderung.

Der BWP betont, dass eine verlässliche Heizungsförderung bis mindestens 2029 wichtig ist, damit die Dynamik bei erneuerbarer Wärme nicht abreißt.

Die DENEFF nennt die zugesagte Finanzierung der BEG bis mindestens 2029 ebenfalls ausdrücklich als wichtigen Stabilitätsfaktor.

Der BDEW begrüßt grundsätzlich die Förderung klimaneutraler Heizungssysteme, fordert aber eine einfache Beantragung, ausreichende Mittel und eine konsistente Systematik.

Auch der ZVEI bewertet die geplante Fortführung der Heizungsförderung als positiven Punkt – trotz ansonsten deutlicher Kritik.

Fazit 

Die Kritik am GMG richtet sich aktuell vor allem gegen vier Risiken:

  1. zu geringe Klimawirkung der neuen Regeln,
  2. steigende Kosten bzw. Kostenfallen für Haushalte,
  3. mehr Komplexität statt Vereinfachung,
  4. zu wenig Planungssicherheit, solange nur Eckpunkte vorliegen.

Gleichzeitig zeigt sich in vielen Reaktionen auch: Entscheidend wird die konkrete Ausarbeitung des Gesetzestextes. Genau dort wird sich erst zeigen, ob das GMG wirklich praxistauglicher wird – ohne Klimaziele, Verbraucherschutz und Investitionssicherheit zu schwächen.

Foto: meeboonstudio – Adobe.Stock.com, bearbeitet von: Doreen Brumme