Heizkosten ab 2025

+++ Ab 15.8.2022 +++ Neue BEG-Förderung 2022 +++ BAFA +++

Veröffentlicht von

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst – die Änderungen treten bereits ab 15. August 2022 in Kraft. Als Gründe für die kurzfristigen Änderungen führt das BMWK an, einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt im Bereich der Gebäudesanierung zu bewirken und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern. Dazu seien die BEG insgesamt und auch die zugehörigen Einzelmaßnahmen angepasst worden. Insbesondere mit dem neuen Austauschprogramm für fossile Heizungen wolle man die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl reduzieren.

Hintergrund für die neue BEG-Förderung 2022 seien

  • die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine
  • sowie die Zuspitzung der Klimakrise.

Beides erhöhe die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen. Weniger Energie zu verbrauchen, sei der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und helfe, bei den Energiekosten zu sparen. Das sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck gegenüber der Presse.

Wichtig sei es Habeck zufolge dabei, mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu hebeln und dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kämen. Damit dies gelinge, würden die im Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugewiesenen Fördermittel für die Sanierung im Vergleich zu den Jahren zuvor steigen. Zugleich würden die Fördersätze leicht reduziert, bei Komplettsanierungen werde angesichts des sich verändernden Zinsumfeldes auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt.

In Zukunft bekomme der Einzelne zwar etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür könnten viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Das sei in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt. Die allermeisten Menschen lebten in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das helfe, um Kosten zu sparen und gehe mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liege bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau. Vor dem Hintergrund der haushaltpolitischen Vorgabe sei das eine gute Lösung“, sagte Bundesminister Habeck weiter.

Die Umstellung diene ihm zufolge auch der Verlässlichkeit: Sie solle dafür sorgen, dass kontinuierlich gefördert werden könne. Die Antragstellung für Verbraucher werde zudem vereinfacht, indem Ansprechpartner und Zuständigkeiten klarer würden.

In der zugehörigen Pressemitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die BEG managt, bezögen sich die Änderungen bei den Einzelmaßnahmen insbesondere auf diese beiden Bereiche:

  1. Erstens würden demnach die Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen (Heizungs-Tausch-Bonus) eingeführt.
  2. Zweitens würden die Fördersätze für Einzelmaßnahmen (EM) angepasst, um die attraktive Förderung einem breit(er)en Antragstellerkreis anbieten zu können.

Die neue BEG-Förderung 2022 tritt kurzfristig in Kraft

Wichtig: Die BEG-Förderbedingungen für Einzelmaßnahmen (BEG EM) würden sich dem BAFA zufolge kurzfristig andern: ab Montag, 15. August 2022. Um den Wechsel der Förderbedingungen so reibungslos wie möglich umzusetzen, gewähre das BAFA bis einschließlich 14. August 2022 eine entsprechend kurze Übergangsfrist für Änderungen bei den BEG-Einzelmaßnahmen.

Das heiße für alle Antragsteller: In diesem Zeitraum könne nur ein Antrag pro Antragsteller gestellt werden.

Das BAFA hat die Änderungen der BEG Ende Juli bekannt gegeben. Noch seien nicht alle Details endgültig geklärt. Dennoch wollen wir euch hier auf dem Solarthermie-Blog frühzeitig über die neue BEG-Förderung 2022 informieren.

Neue BEG-Förderung 2022: Wichtige Änderungen auf einen Blick

  • Die Förderung von Gasheizungen (Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen) werde abgeschafft: Gasheizungen würden laut BAFA nicht mehr gefördert, um die Abhängigkeit von Gasimporten zu reduzieren.
  • Die Kreditförderung entfalle: Es bestehe künftig keine Möglichkeit mehr, zinsvergünstigte KfW-Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu beantragen.
  • Aus der Ölaustauschprämie werde ein Bonus für Heizungstausch: Es werde einen 10-Prozent-Bonus für den Austausch alter Ölheizungen, Kohleheizungen und Stromheizungen (Nachtspeicherheizungen) sowie Gasheizungen (hier zusätzlich zum regulären Fördersatz), die älter als 20 Jahre sind, eingeführt.
  • Die Bedingungen für den iSFP-Bonus würden geändert: Den Bonus gebe es in Zukunft nur noch bei der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung.

Die neue BEG-Förderung 2022 ist eine Chance für die Solarthermie!

Gleichwohl die neue BEG-Förderung 2022 insgesamt etwas geringer ausfällt – gemessen an den aktuellen und noch bis 14. August beantragbaren Fördersätzen, insbesondere für Biomasse-Heizungen – bleibt sie auf einem hohen Niveau. Und für die Solarthermie eröffnet sie gar neue, attraktive Förderchancen: So erhaltet ihr ab Mitte August bei der Installation eine erneuerbare Hybrid-Heizung, bestehend aus einem Pelletskessel und einer Solarthermie-Anlage (Holz plus Solar) bis zu 35 Prozent BEG-Fördergelder. Das ist mehr, als es bislang einzeln für Solarthermie-Heizungen oder Biomasse-Heizungen gibt. Die Kombi lohnt sich demnach künftig ganz besonders!

Und eben diese Kombi Pellets plus Solar ist auch klimaschutztechnisch in Bestandsgebäuden am sinnvollsten und sparsamsten im Brennstoffverbrauch.

neue BEG-Foerderung 2022

*Bonus von 5 Prozent für Biomasseheizungen, die den Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5 mg / m³ einhalten. Dieser Bonus ist noch nicht auf der BAFA-Website gelistet. Auf der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurde aber angekündigt, dass der 5-%-Bonus (bisher „Innovationsbonus“ genannt) beibehalten werde.

Foto: Doreen Brumme