Die Sonne liefert uns kostenlose Energie, die wir als Strom (Photovoltaik) und Wärme (Solarthermie) nutzbar machen können. Solarenergie ist deshalb eine der Säulen unserer künftigen, zu 100 Prozent erneuerbaren Energieversorgung. Um die 100 Prozent rasch zu erreichen, braucht Deutschland mehr Solaranlagen. Laut Plan soll der Solarausbau etwa hälftig auf und an Gebäuden sowie auf Freiflächen stattfinden. Hausdächer sind damit wichtig für das Gelingen des Solarausbaus. Rund 660.000 (2,9 Prozent) der 22,1 Millionen Gebäude hierzulande sind laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) denkmalgeschützt. Was in eurem Bundesland mit Solaranlagen im Denkmalschutz machbar ist, erfahrt ihr hier.
Solaranlagen im Denkmalschutz: Was ist erlaubt und was nicht?
Geht es um die Installation von Solaranlagen auf den Dächern denkmalgeschützter Gebäude, müssen die Interessen des Denkmalschutzes mit dem Ziel des Solarausbaus in Einklang gebracht werden.
Lange Zeit war es schwierig, Genehmigungen für Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu erhalten. Doch mittlerweile haben viele Bundesländer ihre Vorschriften angepasst, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu erleichtern.
Unser nachfolgender Überblick zeigt euch, wie die einzelnen Bundesländer Solaranlagen im Denkmalschutz regeln. Zuvor klären wir euch jedoch noch über die Grundlagen zum Thema auf.
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Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden: Grundlagenwissen
Ihr plant eine Photovoltaikanlage oder eine Solarthermieanlage auf dem Dach eures unter Denkmalschutz stehenden Hauses? Dann solltet ihr wissen, an wen ihr euch bei allen Fragen zur Umsetzung wenden müsst:
Zuständigkeit
Der Denkmalschutz ist in Deutschland Ländersache – jedes Bundesland hat deshalb sein eigenes Landesdenkmalschutzgesetz. Das heißt auch: Für Fragen rund um Solaranlagen im Denkmalschutz sind die jeweiligen Landesbehörden zuständig. Die sogenannte untere Denkmalschutzbehörde, die meist Teil der Baubehörde oder des Landratsamtes ist, entscheidet nicht nur darüber, welches Gebäude schützenswert ist, sondern auch über eure Anträge zur Solarisierung eures denkmalgeschützten Gebäudes.
Gut zu wissen: Örtliche Denkmalverzeichnisse mit allen geschützten Objekten sind meist online einsehbar.
Genehmigung
Bundesweit gilt grundsätzlich: Jede bauliche Veränderung an einem denkmalgeschützten Gebäude, einschließlich der Installation einer Solaranlage, bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.
Das gilt auch für Bauvorhaben in der Nähe eines Denkmals. Zum sogenannten Umgebungsschutz schreibt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, dass diesen viele Denkmäler genießen, “damit das Erscheinungsbild und der Blick auf das Denkmal nicht beeinträchtigt werden”. Mit einer Solaranlage werde das Erscheinungsbild demnach “natürlich immer verändert”. Zu bedenken seien deshalb auch “Dachlandschaften in Altstädten, die einen hohen ästhetischen Wert besitzen”.
Im Zuge des staatlich geförderten Solarausbaus ist die Genehmigung von Solaranlagen – auch im Denkmalschutz – erleichtert worden: Seit dem Jahr 2023 sind die Vorgaben dazu gelockert, und Genehmigungen für Solaranlagen sollen „regelmäßig erteilt“ werden. Denn SOlaranagen machen auch Denkmäler wirtschaftlicher und nachhaltiger.
Landesrechtlich bestehen dabei Unterschiede: Denn jedes Bundesland regelt den Denkmalschutz individuell. Laut der Stiftung hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) beispielweise erneuerbare Energien gesetzlich im Denkmalschutzrecht wie folgt verankert und priorisiert. Im dort geltenden Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) heißt es in § 9 (3): “Die Erlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 ist zu erteilen, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.”
Erhaltungsverpflichtung
Als Eigentümer:in denkmalgeschützter Gebäude seid ihr gesetzlich verpflichtet, euer Denkmal zu erhalten. Diese Sonderbelastung für euch als Denkmaleigentümer:in fußt auf Artikel 14 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), der Sozialbindung des Eigentums. Die daraus resultierende, mitunter erhebliche finanzielle Belastung schränkt euch als Eigentümer:in in eurem Eigentumsrecht ein. Deshalb gilt das Prinzip der Zumutbarkeit, das in Verhandlungen mit dem Denkmalamt geklärt wird.
Dazu solltet ihr auch wissen: Denkmalgeschützte Gebäude sind häufig von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) befreit. Dennoch könnt ihr mit alternativer Dämmmung und moderner, erneuerbarer Heiztechnik die Energieeffizienz des Gebäudes meist verbessern.
Förderung
Um den Solarausbau rasch voranzutreiben, hat Deutschland Förderungen und Steuervorteile für Solarisierungsmaßnahmen vorgesehen: Für genehmigte Solaranlagen im Denkmalschutz gibt es alos auch finanzielle Unterstützung.
- Photovoltaik-Förderung: Damit könnt ihr rechnen!
- Solarthermie: Förderung – alles Wichtige auf einen Blick
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Der Energiebunker in Hamburg-Wilhelmsburg ist ein Paradebeispiel für Solaranlagen im Denkmalschutz. Mehr zu der großen Paradigma Solarthermieanlage obenauf lest ihr hier. Video: Paradigma/Ritter XL Solar
Genehmigung von Solaranlagen im Denkmalschutz: Darauf kommt es im Einzelfall an!
Generell gilt, dass Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden denkmalschutzrechtlich genehmigt werden müssen. Ob eine Solaranlage im Denkmalschutz genehmigt wird, hängt laut den Leitlinien für Solaranlagen auf Denkmalen in Baden-Württemberg unter anderem von folgenden Aspekten ab:
- Optische Integration: Die Photovoltaikmodule und Solarthermiekollektoren sollten sich harmonisch in das Erscheinungsbild einfügen, beispielsweise dank einer farblichen Anpassung ans Dach.
- Alternativstandorte: Prüfung, ob eine Installation auf Nebengebäuden oder weniger exponierten Dachflächen möglich ist.
- Reversibilität: Die Solaranlagen sollten möglichst ohne bleibende Veränderungen der historischen Bausubstanz installiert werden. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz erklärt dazu: “Die Originalsubstanz eines historischen Gebäudes zu erhalten, ist eines der wichtigsten Anliegen der Denkmalschutzes überhaupt – denn hierin liegt ein wichtiger Zeugniswert des Gebäudes. Wesentlich bei allen Baumaßnahmen – auch bei der Installation von Solaranlagen – muss daher sein, den Eingriff in die Originalsubstanz so gering wie möglich zu halten. Das heißt konkret: Bei Auswahl der PV-Anlage sowie der Installation muss darauf geachtet werden, so nachhaltig, minimalinvasiv und reversibel wie möglich zu arbeiten. Additive Anlagen, die ohne gravierende Eingriffe in die Substanz aufgebracht und später wieder demontiert sowie problemlos entsorgt werden können, sind bei einem Denkmal daher anstelle von integrierten Lösungen, die historische Originalsubstanzen wie Dachziegel oder Schiefer ersetzen, deutlich vorzuziehen. Gebäude mit langer Lebensgeschichte haben im Laufe der Zeit immer wieder Veränderungen erlebt – sowohl in der Umgebung, als auch am Bau selbst. Neue Technologien sind dagegen eher kurzlebig und im ständigen Wandel. Ein Denkmal kann all dies gut überstehen – wenn auf Reversibilität und Erhalt der Originalsubstanz geachtet wurde.”
- Kulturelle Bedeutung: Bei Gebäuden mit besonderem künstlerischen oder geschichtlichen Wert sind strengere Kriterien anzuwenden.
- UNESCO-Welterbestätten: In Schutzbereichen solcher Stätten sind Solaranlagen oft nur eingeschränkt oder gar nicht zulässig.
Regelungen der 16 Bundesländer zu Solaranlagen im Denkmalschutz
Im Folgenden seht ihr, wie euer Bundesland Solaranlagen im Denkmalschutz aktuell regelt:
- Baden-Württemberg: Genehmigungen werden den oben bereits verlinkten Leitlinien zufolge grundsätzlich erteilt, sofern die Solaranlage sich optisch in das Dach integriert und keine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt.
- Bayern: Das Denkmalschutzgesetz erlaubt Solaranlagen, sofern keine überwiegenden denkmalschützerischen Gründe entgegenstehen.
- Berlin: Ein Solarleitfaden samt Checkliste gibt euch als Eigentümer:in eines denkmalgeschützen Gebäudes Orientierung zur Antragstellung und Umsetzung.
- Brandenburg: Das Landesamt für Denkmalpflege stellt euch eine sogenannte Handreichung zur Verfügung, um euch den Genehmigungsprozess eurer Solaranlage im Denkmalschutz zu erleichtern.
- Bremen: Genehmigungen von Solaranlagen im Denkmalschutz erfolgen nach Einzelfallprüfung vom Landesamt für Denkmalpflege der Hansestadt.
- Hamburg: Der Leitfaden „Praxishilfe Denkmalpflege“ informiert euch über bauliche Optionen und Genehmigungsverfahren.
- Hessen: Eine offizielle Richtlinie erleichtert Genehmigungen, sofern keine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt.
- Mecklenburg-Vorpommern: Eine Handreichung gibt euch als Eigentümer:in Hinweise zur optimalen Planung eurer Solaranlage auf einem Denkmal.
- Nordrhein-Westfalen: Nach einer Gesetzesnovelle besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Erlaubnis, sofern keine gravierende Beeinträchtigung des Denkmals vorliegt. Informieren könnt ihr euch anhand eines Erlasses mit “Entscheidungsrichtlinien für Solaranlagen auf Denkmälern”.
- Niedersachsen: Die Genehmigung erfolgt gemäß dem niedersächsischen Denkmalschutzgesetz, wenn das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien das Denkmalschutzinteresse überwiegt.
- Rheinland-Pfalz: Solaranlagen sind in der Regel genehmigungsfähig. Alle Infos dazu liefert eine Richtlinie.
- Saarland: Eine Verwaltungsvorschrift soll künftig klarstellen, dass Solaranlagen in der Regel erlaubt werden.
- Sachsen: Eine Handreichung unterstützt euch als Eigentümer:in bei der Planung und Antragstellung einer Solaranlage auf eurem denkmalgeschützten Hausdach.
- Sachsen-Anhalt: Genehmigungen für Solaranlagen im Denkmalschutz werden laut einem Runderlass grundsätzlich erteilt, sofern die Anlage zur Eigenversorgung des Baudenkmals dient.
- Schleswig-Holstein: Eine Checkliste und Handreichung erleichtern euch den Antrag auf Genehmigung.
- Thüringen: Genehmigungen sind möglich, sofern der Denkmalschutz nicht erheblich beeinträchtigt wird. Dafür haben die Behörden des Bundeslandes sogenannte Vollzugshinweise erhalten.
Fazit
Ihr seht: Die meisten deutschen Bundesländer haben mittlerweile den gesetzlichen Rahmen geschaffen, um Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden einfacher zu genehmigen. Dennoch bleibt die Einzelfallprüfung eine zentrale Voraussetzung.
Unser Tipp: Als Eigentümer:in von denkmalgeschützten Gebäuden solltet ihr euch deshalb frühzeitig mit der zuständigen Denkmalbehörde abstimmen, um eine möglichst denkmalverträgliche und effiziente Lösung zu finden. Mit unseren bundesweit ansässigen Paradigma Partner-Handwerksbetrieben habt ihr sowohl technisch als auch behördlich erfahrene und kompetente Ansprechpartner:innen vor Ort. Auf unserer Internetseite findet ihr eine komfortable Handwerker:innen-Suche.
Fotos und Videos: Thomas Reimer – Adobe.Stock.com (Titel), D. Beitzke (aufgebockte Solarthermie-Anlage), Paradigma, Ritter XL Solar