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Die häufigsten Fragen zum GMG

Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Fragen und Antworten (1)

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Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD stellten ihre Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vor. Es soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG, auch Heizungsgesetz genannt) ablösen beziehungsweise in neuer Form fortführen. Für alle, die über einen Heizungstausch nachdenken, ist jetzt vor allem wichtig: Was gilt künftig – und wann? Wir liefern euch hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum GMG. Zudem zeigen wir euch ausschnittsweise, wer mit welchen Pro und Contra die Eckpunkte zum GMG derzeit diskutiert. 

Was regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) überhaupt?

Beim GMG geht es um die geplante Reform des bisherigen GEG. Das GEG regelt Anforderungen an Gebäudeenergie, darunter auch das Heizen und den Heizungstausch. Laut den jetzt vorliegenden Eckpunkten soll das bisherige Regelwerk in zentralen Punkten verändert werden, unter anderem bei den Vorgaben für neue Heizungen.

Aus GEG wird GMG. Heißt das, dass das Heizungsgesetz komplett abgeschafft wird?

In der Politik ist von „Abschaffung“ die Rede. Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche beispielsweise sagte zum Eckpunktepapier des Gebäudemodernisierungsgesetzes: 

“Wir haben Wort gehalten. Das Habecksche Heizungsgesetz wird abgeschafft.”

Praktisch bedeutet das nach den Eckpunkten vor allem eine Reform: So soll die 65-Prozent-EE-Vorgabe beim Heizungseinbau entfallen. Gleichzeitig bleiben Klimaziele und weitere Vorgaben beziehungsweise Mechanismen relevant.

Was passiert mit der 65-Prozent-Regel für neue Heizungen?

Nach den Eckpunkten soll die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wegfallen. Das ist einer der zentralen politischen Punkte der Reform.

Heißt das: Fossile Öl- und Gasheizungen sind wieder erlaubt?

Ja – nach den Eckpunkten sollen fossile Öl- und Gasheizungen weiter eingebaut werden können. Im Eckpunktepapier heißt es konkret: “Konkret heißt es im Eckpunkte-Papier: „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.“

Was schreibt das GMG für fossile Gas- und Ölheizungen konkret vor?

Statt der 65-Prozent-Pflicht soll es laut den Eckpunkten einen anderen Ansatz geben: Anteile klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl und synthetische Energieträger sollen über Quotenmodelle eine größere Rolle bekommen. Die „Grüngasquote“ für neue Gas- und Ölheizungen soll ab dem Jahr 2029  (Stichwort: „neue Bio-Treppe“) starten und schrittweise ansteigen.

Für euch heißt das: Der Einbau fossiler Gas- und Ölheizungen bleibt möglich, aber die Brennstoffseite könnte über die Jahre stärker reguliert und tendenziell teurer werden. Das genaue Ausmaß hängt an der späteren gesetzlichen Ausgestaltung.

Was bedeutet das GMG für die Heizkosten?

Die Kostenfrage bleibt offen bis heikel: Der Deutschlandfunk verweist darauf, dass klimafreundliche Brennstoffe für Gas- und Ölheizungen teurer sein können und das Angebot begrenzt ist.

Fachleute und Verbände warnen vor unklaren Preisentwicklungen, zusätzlicher Komplexität und möglichen Lock-in-Effekten (also Investitionen in Systeme, die später teuer im Betrieb werden).

Für euch ist deshalb wichtig, dass ihr beim Heizungstausch nicht nur auf den Anschaffungspreis schaut, sondern auf die erwartbaren Betriebskosten über die Betriebszeit von 20, 25, 30 Jahren.

Wird die Förderung für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungen gestrichen?

Nach den vorliegenden Eckpunkten nein: Die staatliche Förderung soll weiterlaufen beziehungsweise die Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) mindestens bis 2029 gesichert werden:

„Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt.“

Das Portal TGA Fachplaner zitiert Jens Spahn, den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, mit seiner Antwort vom 25. Februar 2026 im ARD-Morgenmagazin auf die Nachfrage, was „auskömmlich finanziert“ konkret und für die Wärmepumpe bedeute: „Die Förderung wird so fortgesetzt, wie sie ist.“ 

Bedeutet das GMG das Ende der Wärmepumpe?

Nein. Im Gegenteil: Mehrere Fachstimmen betonen, dass die Klimaziele im Gebäudesektor ohne starken Wärmepumpen-Ausbau schwer erreichbar sind. Das Portal TGA Fachplaner schreibt sogar, dass es „jetzt auf Wärmepumpen ankommt“, weil Lockerungen bei fossilen Heizungen an anderer Stelle kompensiert werden müssten.

Was ist mit Mieter:innen: Gibt es im GMG Schutz vor hohen Heizkosten?

Die Eckpunkte zum GMG enthalten laut dem Deutschlandfunk und dem Portal TGA-Fachplaner den Hinweis auf einen Mieter:innenschutz gegen überhöhte Nebenkosten infolge unwirtschaftlicher neuer Heizungen. Das Problem: Die Details fehlen bisher.

Was bedeutet das GMG für den Klimaschutz im Gebäudesektor?

Die Koalition hält laut dem Deutschlandfunk fest, dass die Ziele des Klimaschutzgesetzes weiter gelten. Gleichzeitig wird eine spätere Überprüfung angekündigt (Evaluierung 2030, gegebenenfalls Nachsteuerung). Fachstimmen weisen darauf hin, dass der Gebäudesektor schon heute nicht auf Klimazielkurs ist und Lockerungen bei fossilen Heizungen nur dann funktionieren, wenn Maßnahmen wie Wärmepumpenausbau, Sanierungsausbau, Fernwärmeausbau stark zulegen.

Ist das GMG schon beschlossen oder was bedeutet “Eckpunktepapier”?

Aktuell handelt es sich um Eckpunkte, also eine politische Vorfestlegung – noch nicht um das endgültig beschlossene Gesetz. Der Deutschlandfunk beschreibt den geplanten Gesetzgebungsfahrplan so:

  • Eckpunktepapier liegt vor
  • Gesetzentwurf soll ins Kabinett
  • danach parlamentarisches Verfahren im Bundestag
  • Ziel: Inkrafttreten zum 1. Juli 2026

Für Verbraucher:innen wichtig: Bis das Gesetz final beschlossen ist, können sich noch Details ändern.

Was solltet ihr jetzt konkret tun, wenn ihr einen Heizungstausch plant?

Auch wenn viele Details noch offen sind, sind diese Schritte sinnvoll:

  1. Trefft eure Heizungsentscheidung wohlüberlegt. Prüft, ob sie sich rechnet und ob sie zukunftsfähig ist (Investitionskosten, perspektivische Betriebskosten).
  2. Prüft die Förderfähigkeit eures Heizungstauschvorhabens und beachtet etwaige Förderfenster, solange die staatliche Förderung ausdrücklich weiter vorgesehen ist.
  3. Bei fossilen Gas- und Ölheizungen solltet ihr nicht nur den Einbau betrachten, sondern die künftige Brennstoff- und Quotenkostenlogik mitdenken.
  4. Bei Vermietung sind die angekündigten (aber noch unklaren) Mieter:innenschutz-Regeln zu beobachten.
  5. Trefft Entscheidungen zum Heizungstausch und plant ihre Umsetzung möglichst mit Fachleuten, die den konkreten Gebäudezustand, Wärmebedarf, die Vorlauftemperaturen und Netz-/Fernwärmeoptionen kennen.

Foto: meeboonstudio – Adobe.Stock.com, bearbeitet von Doreen Brumme

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