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Warum sich eine Pelletheizung 2026 lohnt (7): Förderung, Entscheidungshilfe, nächste Schritte

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Das Geld ist da. Es wartet auf euch. Es muss nur richtig beantragt werden. Wer 2026 seine fossile Heizung gegen eine Pelletheizung tauscht, bekommt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten vom Staat zurück — plus 2.500 Euro extra für emissionsarme Kessel. Das sind bei einer typischen Anlage für ein Einfamilienhaus 15.000 bis 23.500 Euro, die ihr nicht selbst zahlen müsst. In diesem letzten Teil unserer Reihe “Warum sich eine Pelletheizung 2026 lohnt” zeigen wir euch, wie ihr diese Förderung bekommt. Und wir erklären, was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)  für eure Entscheidung bedeutet — denn das klingt komplizierter als es eigentlich ist.

Das GModG: Was sich bei der Heizungsförderung 2026  ändert  was bleibt, und was das für euch bedeutet

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Im Mai 2026 hat die Bundesregierung das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Der im Kabinett (Bundesregierung: Bundeskanzler:in plus Bundesminister:innen) beschlossene Gesetzentwurf

  • zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG),
  • zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG)
  • und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich

soll das derzeit noch geltende Gebäudeenergiegesetz ersetzen. Der Bundesrat soll voraussichtlich im Oktober 2026 zustimmen, das Inkrafttreten ist für den 1. November 2026 geplant.

Die wichtigste Änderung in einem Satz:

Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch fällt weg.

Das heißt: Wenn ihr eine neue Heizung einbaut, müsst ihr diese nicht mehr zwingend großteils erneuerbar betreiben. Gas- und Ölheizungen dürfen wieder uneingeschränkt eingebaut werden.

Die sogenannte Bio-Treppe: Was Gas- und Ölheizungsbesitzer:innen erwartet

Das GModG macht das Leben von Gas- und Ölheizungsbesitzern nicht einfacher. Es macht es nur schrittweise teurer: über eine Regelung, die sich Bio-Treppe nennt.

Was ist die Bio-Treppe?

Wer ab Inkrafttreten des GModG eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss diese mit einem wachsenden Anteil kohlendioxidneutraler Brennstoffe wie Biomethan (auch Bioerdgas oder Bio-CNG genannt), Biokerosin, synthetisches Gas oder grüner Wasserstoff betreiben. Die Stufen sehen so aus:

  • ab 2029: mindestens 10 Prozent des Brennstoffs müssen erneuerbar sein
  • ab 2030: mindestens 15 Prozent
  • ab 2035: mindestens 30 Prozent
  • ab 2040: mindestens 60 Prozent

Das klingt zunächst moderat. Aber schaut genauer hin, was das in der Praxis bedeutet:

Grünes Gas und synthetische Brennstoffe sind heute noch rar und teuer. Biomethan kostet je nach Bezugsweg und Biomethananteil rund 50 bis 100 Prozent mehr als herkömmliches Erdgas – Gastarife mit 65 Prozent Biomethananteil kosten durchschnittlich 15 Cent pro Kilowattstunde (kWh), während konventionelles Erdgas für Neukunden bei rund 9 bis 10 Cent liegt.

Wer also ab dem Jahr 2029 gesetzlich verpflichtet ist, 10 Prozent seines Gasverbrauchs mit Biomethan zu decken, zahlt für diesen Anteil erheblich mehr. Ab dem Jahr 2035 muss dann jede dritte KWh aus grünem Brennstoff stammen – und der ist deutlich teurer als fossiles Gas.

Hinzu kommt der CO2-Preis, der diese Entwicklung weiter verschärft. Für den fossilen Anteil des Heizgases zahlt ihr als Hausbesitzer:in weiterhin CO2-Abgaben, die strukturell steigen, weil ab dem Jahr 2028 das EU-Emissionshandelssystem ETS 2 die Preisbildung übernimmt – ohne staatlichen Deckel wohlgemerkt.

Was das für eure Entscheidung pro neue Gas- oder Ölheizung heute bedeutet:

  • Wer jetzt eine neue Gasheizung einbaut, kauft sich ein Heizungssystem, das ab dem Jahr 2029 gesetzlich verpflichtend teurer wird: schrittweise, vorhersehbar und ohne Ausstiegsmöglichkeit. Für Gasheizungen bedeutet das steigende Anteile an Biomethan oder synthetischem Gas, die deutlich mehr kosten als fossiles Erdgas.
  • Für Ölheizungen gilt dasselbe Prinzip: Auch sie müssen ab dem Jahr 2029 mit wachsenden Anteilen biogener Flüssigbrennstoffe betrieben werden –  das ist klimafreundlicher auf dem Papier, aber teurer im Betrieb.

Beide Heizsysteme werden damit vom GModG strukturell verteuert, während der CO2-Preis zusätzlich auf den fossilen Anteil drückt.

Was das für eure Entscheidung pro neue Pelletheizung heute bedeutet:

Nichts davon. Gar nichts.

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Was Pelletheizungsbesitzer:innen nicht brauchen

Pellets sind Biomasse. Biomasse gilt im EU-Recht und im deutschen Energierecht als erneuerbar. Eine Pelletheizung ist damit automatisch eine erneuerbare Heizung, ohne Beimischungspflicht, ohne steigende Auflagen, ohne Bio-Treppe.

Wenn ihr heute eine Pelletheizung einbaut, müsst ihr bis zum Jahr 2035 nicht nachweisen, dass ihr erneuerbar heizt , denn ihr tut es bereits. Erst ab dem Jahr 2035 ist ein Nachweis von einer fachkundigen Person erforderlich, der bestätigt, dass der erneuerbare Anteil die dann geltende Stufe der Bio-Treppe erfüllt. Bei einer Pelletheizung ist das eine Formsache.

Und der CO2-Preis?

Biomasse ist davon ausgenommen. Wer mit Pellets heizt, zahlt keine CO2-Abgabe auf den nachwachsenden Brennstoff: weder heute noch in den Jahren 2030 und 2040.

Das führt dazu, dass der Abstand zwischen den jährlichen Betriebskosten einer fossilen Heizung und einer Pelletheizung mit jedem Jahr wächst, in dem die Bio-Treppe eine weitere Stufe hinaufsteigt und der CO2-Preis steigt. Wenn ihr heute in eine Pelletheizung investiert, kauft ihr euch aus dieser Preisspirale heraus – und zwar ein für alle Mal.

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Erneuerbar heizen mit Holz: Das ermöglicht euch unser Paradigma Pelletbrennwertkessel PELEO OPTIMA. Foto: Paradigma

Was das GModG für die Förderung eurer Pelletheizung bedeutet

  • Das GModG ändert die KfW 458 Förderung nicht.
  • Die Bundesregierung hat die Finanzierung der Heizungsförderung ausdrücklich bis mindestens zum Jahr 2029 zugesichert.
  • Wer heute plant, kann sich auf diese Förderbedingungen verlassen.
  • Was ab dem Jahr 2029 an Heizungsförderung kommt, ist noch offen. Somit ist der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, der bis Ende 2028 voll gilt und danach auf 17 Prozent sinkt, ein klares Argument, jetzt zu handeln.

Die KfW-Förderung 458 für Pelletheizungen im Überblick

Das zentrale staatliche Förderprogramm für Pelletheizungen ist seit Januar des Jahres 2024 das KfW-Programm 458.

Es setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren kombinierbaren Boni zusammen.

Grundförderung: 30 Prozent

Diese bekommt jede:r. Immer. Ohne weitere Bedingungen, solange das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist und die Anlage die technischen Mindestanforderungen erfüllt.

+ 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus

Dieser Bonus greift, wenn ihr gleichzeitig eine funktionstüchtige fossile Heizung dauerhaft außer Betrieb nehmt.

Für Pelletheizungen gilt zusätzlich: Der Bonus wird nur gewährt, wenn die Pelletheizung mit

  • einer Solarthermieanlage,
  • einer Photovoltaikanlage
  • oder einer Wärmepumpe kombiniert wird.

Der Bonus gilt in vollem Umfang bis Ende des Jahres 2028. Danach sinkt er auf 17 Prozent. Wer jetzt handelt, sichert sich die besseren Konditionen.

+ 30 Prozent Einkommensbonus

Für selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr.

+ 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag

Für Pelletkessel mit einem Staubausstoß von weniger als 2,5 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3): pauschal, unabhängig vom prozentualen Fördersatz, zusätzlich ausgezahlt. Dieser Betrag wird von den förderfähigen Gesamtkosten abgezogen, bevor der Prozentsatz berechnet wird.

Die Gesamtfördergrenze liegt bei maximal 70 Prozent auf förderfähige Kosten bis 30.000 Euro + 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag = maximal 23.500 Euro Förderung für eine Wohneinheit.

Zwei konkrete Förderbeispiele:

Beispiel A

Anlagekosten: 20.000 Euro, Klimabonus greift, normales Einkommen, emissionsarmer Kessel:

20.000 Euro × 50 Prozent = 10.000 Euro + 2.500 Euro = 12.500 Euro Förderung und Eigenanteil: 7.500 Euro

Beispiel B

Anlagekosten: 25.000 Euro, alle drei Boni greifen, emissionsarmer Kessel:
25.000 Euro × 70 Prozent = 17.500 Euro + 2.500 Euro = 20.000 Euro Förderung und Eigenanteil: 5.000 Euro

Was aus Sicht der KfW tatsächlich förderfähig ist

Aus Gesprächen mit unseren Partner-Handwerker:innen deutschlandweit wissen wir, dass viele von euch denken, dass die KfW nur den Pelletkessel selbst fördert. Das stimmt nicht. Förderfähig sind alle Kosten, die für die Anlage und ihre Einbindung ins Heizsystem entstehen:

  • Pelletkessel inklusive Brenner, Regelung, Sicherheitstechnik
  • Pelletlager und Fördersystem (Förderschnecke oder Saugsystem)
  • Pufferspeicher
  • Einbindung ins bestehende Heizsystem — Hydraulik, Rohrleitungen, Wärmetauscher
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Schornsteinanpassung oder Neuinstallation
  • Planungs- und Beratungskosten eines Energieeffizienz-Experten (bis zu 50 Prozent dieser Kosten werden zusätzlich gefördert)
  • Solarthermieanlage, wenn gemeinsam mit dem Pelletkessel im selben Antrag beantragt
Haus mit Paradigma Solarthermie-Anlage und Pelletkessel
Ein Einfamilienhaus mit einer Paradigma Solarthermie-Anlage auf dem Dach und einem Pelletkessel im Technikraum. So geht sauber heizen schon heute! Foto: Paradigma

Ein wichtiger Hinweis zur Kombination von Pelletheizung und Solarthermieanlage: Beide Wärmerzeuger müssen in einem gemeinsamen Antrag bei der KfW beantragt werden. Die 30.000-Euro-Grenze gilt für die Gesamtinvestition beider Anlagen zusammen. Wer erst den Pelletkessel fördert und dann später separat die Solarthermie beantragen will, kann das nicht, denn die staatliche Förderung steht pro Wohneinheit nur einmal alle zehn Jahre zu.

37 Referenzen zu Pelletheizungen in Kombi mit Solarthermie findet ihr in unseren “Projekten des Monats“!

Technische Mindestanforderungen an eine förderfähige Pelletheizung

Damit eure neue Pelletheizung vom Staat gefördert wird, muss sie folgende technische Kriterien erfüllen:

  • jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von mindestens 81 Prozent – das erfüllen moderne Brennwertkessel problemlos
  • automatische Beschickung, denn manuell zu beladende Anlagen sind nicht förderfähig
  • wasserführendes System, denn rein luftgeführte Kaminöfen sind ausgeschlossen
  • Nachweis der Förderfähigkeit über die BAFA-Produktliste: Dort könnt ihr prüfen, ob euer Wunschkessel gelistet ist.
  • Für den Emissionsminderungszuschlag: weniger als 2,5 mg/m3 Staubausstoß
Paradigma Pelletbrennwertkessel PELEO_OPTIMA_BlueTech
Unser Paradigma Pelletbrennwertkessel PELEO OPTIMA BlueTech erfüllt alle Anforderungen und kommt auf weniger als 2,5 mg/m3. Damit greift automatisch der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro. Foto: Paradigma

Die alternative Förderung: Steuerbonus nach § 35c EStG

Wer den KfW-Weg nicht gehen will oder kann, hat eine sinnvolle Alternative: den steuerlichen Förderweg nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG).

20 Prozent der Investitionskosten können direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden, verteilt auf drei Jahre:

  • je 7 Prozent in den ersten beiden Jahren,
  • 6 Prozent im dritten Jahr.

Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro pro Objekt. Das Programm läuft bis Ende des Jahres 2029. Die entscheidenden Unterschiede zur KfW-Förderung:

  • kein Antrag vorab nötig
  • Energieberatung ist nicht zwingend erforderlich, der ausführende Fachbetrieb stellt die Bescheinigung aus
  • Abwicklung über die Einkommensteuererklärung
  • gilt nicht im Neubau

Wann der Steuerbonus die bessere Wahl zur Förderung ist

  • Wenn eure bestehende Heizungsanlage nicht alt genug für den Klimageschwindigkeitsbonus ist: Die fossile Heizung muss für diesen Bonus funktionstüchtig und (bei Gasheizungen) mindestens 20 Jahre alt sein.
  • Wenn ihr den bürokratischen Aufwand des KfW-Antrags scheut.
  • Oder wenn die Investition ohnehin geringer ausfällt und der Unterschied zwischen 30 und 20 Prozent Förderung nicht entscheidend ist.

Wichtig: KfW-Förderung und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Die Entscheidung für die eine Förderung und damit gegen die andere müsst ihr vor Baubeginn treffen.

Der Ergänzungskredit: Wenn Eigenkapital knapp ist

Wer die KfW-Förderung erhält, aber den Eigenanteil nicht vollständig aus eigenen Mitteln stemmen kann, nutzt den Ergänzungskredit der KfW, Programm 358/359.

Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit stehen bereit; allerdings erst nach Erhalt der Förderzusage, nicht vorher. Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 Euro gibt es zusätzlich einen Zinsbonus. Beantragt wird der Kredit über die Hausbank. Der erhaltene Zuschuss kann als Sondertilgung genutzt werden, um die Kreditlaufzeit zu verkürzen.

Schritt für Schritt durch den Förderantrag der KfW

Die Reihenfolge der Schritte entscheidet. Wer sie falsch macht, verliert den gesamten Förderanspruch, ausnahmslos.

Schritt 1: Fachbetrieb kontaktieren und Anlage planen lassen

Unsere Paradigma Partner-Betriebe kennen die technischen Anforderungen der KfW. Sie helfen euch bei der passenden Auslegung (Dimensionierung) von Pelletkessel, Pelletlager und Pufferspeicher und erstellen die für den Antrag nötige Bestätigung zum Antrag (BzA).

Schritt 2: Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen

Dieser Vertrag hält fest, dass die Maßnahme nur durchgeführt wird, wenn die KfW-Förderung bewilligt wird. Ein Standardvertrag ohne diese Bedingung reicht nicht.

Schritt 3: Bestätigung zum Förderantrag (BzA) mit BzA-ID einholen

Der Fachbetrieb erstellt die BzA und übermittelt euch die BzA-ID. Ohne diese ID ist keine Antragstellung möglich.

Schritt 4: Förderantrag im Portal „Meine KfW” stellen

Direkt online unter www.kfw.de, vor Baubeginn. Ihr braucht die BzA-ID, eure persönlichen Daten und gegebenenfalls einen Grundbuchauszug.

Achtung: Der häufigste und teuerste Fehler ist, den Auftrag an den Handwerksbetrieb zu vergeben, bevor der KfW-Antrag gestellt und bestätigt wurde. Nachträgliche Anträge werden ohne inhaltliche Prüfung abgelehnt.

Schritt 5: Förderzusage abwarten

In der Regel innerhalb weniger Tage bis Wochen. Erst nach der Zusage darf mit den Arbeiten begonnen werden.

Schritt 6: Anlage installieren lassen

Ab Förderzusage habt ihr 36 Monate Zeit für die Umsetzung.

Schritt 7: Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen

Nach Fertigstellung bestätigt euch der Fachbetrieb die ordnungsgemäße Ausführung. Ihr ladet die Rechnung hoch und reicht bei Bedarf Nachweise für Klimabonus und Einkommensbonus ein.

Schritt 8: Identitätsnachweis im KfW-Portal erbringen

Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder Postident.

Schritt 9: Auszahlung

Die KfW überweist den Zuschuss direkt auf euer Konto.

Regionale Förderung

Über die bundesweite KfW-Förderung hinaus gibt es in vielen Regionen zusätzliche Programme, die sich mit der Bundesförderung kombinieren lassen, solange keine Doppelförderung für dieselben Kosten entsteht.
Wo ihr dazu am besten nachschaut:

  • Kommunale Energieberatung oder Stadtwerke: Viele Städte und Gemeinden haben eigene Förderprogramme.
  • Landesförderbanken: Je nach Bundesland unterschiedlich, zum Beispiel die L-Bank in Baden-Württemberg, die KfW Bayern, die IB.SH in Schleswig-Holstein.
  • Verbraucherzentrale Energieberatung: bundesweit, kostenlos für eine erste Orientierung, kennt auch kommunale Programme

Der iSFP-Bonus: Wer vor der Pelletheizung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einer Energieberatung erstellen lässt, erhält auf alle BEG-Maßnahmen einen Bonus von 5 Prozentpunkten. Das BAFA bezuschusst die Energieberatung selbst mit bis zu 80 Prozent der Kosten, maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Entscheidungshilfe: Welcher Förderweg passt zu euch?

Entscheidungshilfe Pelletheizung 2026 Was jetzt zu tun ist

Ihr habt unsere Reihe “Warum sich eine Pelletheizung 2026 lohnt” gelesen. Ihr wisst damit,

  • wie eine Pelletheizung funktioniert,
  • was sie bringt,
  • was sie kostet,
  • wie gut sie sich mit Solarthermie und PV kombinieren lässt,
  • wann sie die bessere Wahl gegenüber der Wärmepumpe ist
  • und wie ihr die Förderung bekommt.

Was bleibt, ist euer erster Schritt. Der muss kein großer sein.
Sprecht mit einem unserer Paradigma Partner-Betriebe – einen in eurer Nähe findet ihr mit unserer komfortablen Online-Handwerkersuche – bitte ganz nach unten auf der Startseite scrollen!

Handwerkersuche Solarteur finden Paradigma

Unsere Partner-Betriebe in eurer Nähe kennen eure Region, kennen euer Haus und können auf Basis einer konkreten Bestandsaufnahme sagen, welche Anlage sinnvoll ist, was sie kostet, welche Förderung greift und was konkret zu tun ist.

Eine erste Beratung kostet euch nichts. Eine falsche Heizung kostet euch dagegen zwanzig Jahre lang mehr als nötig. Wer wartet, heizt unterdessen weiter mit Öl oder Gas und zahlt dafür jedes Jahr mehr.

Denn die Bio-Treppe kommt nach heutigem Kenntnisstand. Der CO2-Preis steigt. Und ihr habt gerade sieben Artikel gelesen, die euch erklären, warum das alles an euch vorbeigehen kann, wenn ihr jetzt handelt.

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