Biotreppe diskutieren

Biotreppe: Was Verbände, Wissenschaft, Politik und Bevölkerung dazu sagen

Veröffentlicht von

Das neu entworfene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und seine sogenannte Biotreppe sind umstritten. Seit dem Kabinettsbeschluss im Mai 2026 haben sich Verbände, Wissenschaftler:innen, Fachleute und Unternehmen zu Wort gemeldet — mit sehr unterschiedlichen Einschätzungen. Hier könnt ihr euch ein Bild zum Stand der Debatte um die Biotreppe machen.

Die Bundesregierung zur Biotreppe: Pragmatismus statt Verbote

Die Bundesregierung sieht im GModG einen Neuanfang nach dem politisch gescheiterten “Heizungsgesetz”. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche betont in der Pressemeldung zum Beschluss des GModG-Entwurfs der Bundesregierung , das Gesetz setze auf “Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit” und mache Klimaschutz “wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer:innen, Mieter:innen und Unternehmen.” Wohnungsbauministerin Verena Hubertz ergänzt, das GModG sei “deutlich einfacher, technologieoffener und flexibler” als sein Vorgänger und schütze Mieter:innen vor zu hohen Energiekosten.

Bundesverband Erneuerbare Energien zur Biotreppe: Zu wenig, zu langsam

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hält die bisherige 65-Prozent-Regel des GEG für das wirksamere Instrument. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser bezeichnet die Biotreppe in ihrer jetzigen Ausgestaltung als “zu unambitioniert” – der Rückschritt von 65 Prozent auf lediglich 60 Prozent im Jahr 2040 sei klimapolitisch nicht vertretbar. Der BEE fordert eine Anhebung auf 100 Prozent bis 2040 sowie einen kontinuierlichen jährlichen Aufwuchspfad statt der im Entwurf vorgesehenen großen Sprünge.

Wärmepumpen-Branche zur Biotreppe: Konflikt mit EU-Recht

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) kritisiert, die Biotreppe verankere lediglich 60 Prozent erneuerbare Energien ab 2040 – obwohl die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) Strategien fordere, damit fossile Energieträger bereits ab 2040 nicht mehr in Heizungen eingesetzt werden. BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel sieht dadurch unnötige Zweifel an den klimapolitischen Anstrengungen der Bundesregierung entstehen. Konsequenterweise müsse das Gesetz eine Vorgabe zur vollständigen Nutzung erneuerbarer Energien vor 2045 enthalten.

Klimaschutzorganisationen zur Biotreppe: Fossiler Lock-in

Die Klima-Allianz Deutschland, ein breites Bündnis mit mehr als 150 Mitgliedsorganisationen aus den Bereichen Umwelt, Kirche und andere religiöse Gemeinschaften, Entwicklung, Bildung, Kultur, Gesundheit, Verbraucherschutz, Jugend, Soziales und Gewerkschaften, sieht im GModG-Entwurf einen Rückschritt für den Klimaschutz. Das Gesetz verlängere fossile Heizungen und die Gasinfrastruktur über Jahre künstlich, ohne einen klaren Pfad in Richtung Klimaneutralität bis 2045 vorzugeben.

Unwirtschaftlich, sozial ungerecht und nicht verfassungsgemäß – Einige Mitglieder kritisieren GModG-Entwurf scharf

Greenpeace-Energieexpertin Mira Jäger kritisiert, die Regelung passe nicht in eine Zeit fossiler Energiekrise und mache Deutschland unsicherer. Die Biotreppe schleife den Verbraucherschutz.

Biogasbranche zur Biotreppe: Richtige Richtung, falsche Details

Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) begrüßt grundsätzlich die Richtung des Gesetzes, sieht aber Nachbesserungsbedarf. HBB-Leiterin Sandra Rostek kritisiert eine Regulierungslücke: Rund 900.000 seit Januar 2024 eingebaute Gas- und Ölheizungen würden durch die Stichtagsregelung dauerhaft von der Biomethan-Pflicht befreit — obwohl sie in dem Wissen eingebaut wurden, steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe nutzen zu müssen. Zudem fordert das HBB einen kontinuierlicheren Aufwuchspfad statt abrupter Sprünge bei den Biotreppenstufen.

Energieberater:innen zur Biotreppe: Zu komplex, zu wenig Beratungspflicht

Das Deutsche Energieberaternetzwerk (DEN) begrüßt, dass einige seiner Kritikpunkte auf institutioneller Ebene Gehör finden, zum Beispiel die Kritik an der Biotreppe und der Wegfall einer verpflichtenden Beratung. DEN-Vorsitzende Jutta Betz bemängelt, dass das Gesetz trotz seines Vereinfachungsanspruchs komplex geblieben sei. Neue Nachweis-, Abrechnungs- und Dokumentationspflichten zur Biotreppe konterkarieren den ursprünglichen Deregulierungsanspruch. Betz plädiert dafür, den Ländern die Möglichkeit zu geben, eine Beratungspflicht eigenständig einzuführen.

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen zur Biotreppe: Verfügbarkeit ist das Kernproblem

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen weist auf ein grundsätzliches Problem hin, das die gesamte Biotreppe-Logik in Frage stellt: Die inländische Biomethanproduktion ist begrenzt, weil eine Ausweitung zu Flächenkonkurrenz mit der Nahrungsmittelproduktion führt. Grüner Wasserstoff steckt noch in den Anfängen und steht primär für Industrie und Schwerlastverkehr bereit. Die knappe Verfügbarkeit grüner Gase führe zu Nutzungskonkurrenzen und steigendem Preisdruck — mit direkten Auswirkungen auf private Haushalte.

Expert:innen im Bundestagsausschuss kritisieren GModG-E scharf

In der Anhörung im Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Energie am 22. Juni 2026 bemängelten nahezu alle zwölf befragten Sachverständigen, dass die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Brennstoffe ohne einen gesicherten Markthochlauf für Biomethan, Bioöl und Wasserstoff nicht praxistauglich sei.

Gaswirtschaft zur Biotreppe: Wahlfreiheit statt starrer Vorgaben

Der Verband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßt das GModG als Chance für einen Neustart in der Wärmewende im Gebäudebestand. Verbandsvorsitzender Dr. Timm Kehler betont, das Gesetz könne aus der festgefahrenen Heizungsdebatte wieder eine Modernisierungsdebatte machen: In Deutschland seien knapp 14 Millionen Gasheizungen in Betrieb und versorgten rund 56 Prozent aller Wohnungen – die Wärmewende brauche daher Lösungen, die im Bestand tatsächlich umgesetzt werden können. Der Verband bewertet die Biotreppe dem Grunde nach positiv: Der Ansatz, den Klimaschutz stärker über den Energieversorger zu organisieren, erleichtere die praktische Umsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Ähnlich wie beim Strom müssten nicht einzelne Haushalte die Beschaffung erneuerbarer Energie selbst organisieren — vielmehr seien die Versorger verpflichtet, schrittweise wachsende Anteile grüner Gase ins Netz einzuspeisen. Die dafür notwendigen Biomethan-Mengen seien erreichbar, wenn heimische Potenziale, Investitionen und europäische Importmöglichkeiten konsequent genutzt würden. Die Sorge vor stark steigenden Gasnetzentgelten weist der Verband zurück: Das Gasnetz bleibe für Wärme, Gewerbe und Industrie relevant. Ein resilienter Mix aus Wärmepumpen, Hybridheizungen, Fernwärme, Biomethan und perspektivisch Wasserstoff sei der richtige Weg. Kritisch bewertet der Verband hingegen die wachsende regulatorische Komplexität. Biotreppe, Grüngasquote, Nachweispflichten, Mieterschutz und Förderlogik müssten so miteinander verzahnt werden, dass keine neue Überkomplexität entstehe. Eine zusätzliche Aufteilung der Netzkosten zwischen Mieter und Vermieter würde vor allem Bürokratie schaffen, statt die Wärmewende zu vereinfachen. Kehlers Fazit: “Der Gesetzentwurf darf nicht auf der Zielgeraden wieder mit Detailvorgaben überfrachtet werden.

Wissenschaftlicher Dienst zur Biotreppe: Ungleichbehandlung, aber wohl gerechtfertigt

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hat für Schlagzeilen gesorgt. Es bejaht eine Ungleichbehandlung zwischen Neueinbau und Bestand: Wer eine neue Gasheizung einbaut, unterliegt der Biotreppe, wer die alte weiterbetreibt, nicht. Das Gutachten hält diese Ungleichbehandlung jedoch für wohl verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Die Schlagzeile “Heizgesetz verfassungswidrig” greife daher zu kurz. Für Eigentümer:innen und Unternehmen liege das eigentliche Risiko ohnehin weniger im Verfassungsrecht als in den künftigen Preisen biogener Brennstoffe.

Mehr dazu steht hier

Wirtschaftsausschuss des Bundesrates zur Biotreppe: Weitgehende Ablehnung

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat den Gesetzentwurf in einer knapp 60-seitigen Stellungnahme in weiten Teilen abgelehnt. Er fordert unter anderem, dass die Länder das Betriebsverbot von Heizkesseln sowie eine Beratungspflicht eigenständig umsetzen können sollen. Das Gesetz weise in seiner aktuellen Form in die falsche Richtung und sei handwerklich mangelhaft.

Fraunhofer ISE zur Biotreppe: Wärmepumpe und Fernwärme günstiger über den Lebenszyklus

Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme hat im Juni 2026 in einer Kurzstudie im Auftrag der MVV Energie AG die Jahresgesamtkosten verschiedener Heiztechnologien über 20 Jahre verglichen. Ergebnis: Wärmepumpe und Fernwärme sind in der Regel günstiger als eine Gasheizung mit Biotreppe: beim Einfamilienhaus beträgt die mögliche Kostendifferenz bis zu 49.000 Euro. Hohe Unsicherheiten bestehen vor allem bei der Preisentwicklung grüner Gase. Die Forscher:innen empfehlen eine unabhängige Beratung vor jeder Investition in eine neue Heizanlage.

BSW-Solar zur Biotreppe: Rückenwind für Solarthermieheizungen – aber: CO2-Preis zu niedrig

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt den Kabinettsbeschluss zum GModG grundsätzlich als positives Signal für die Solarthermiebranche. Die Anerkennung von Solarthermiekollektoren als Erfüllungsoption für die Biotreppe entspreche dem Ziel der Bundesregierung, mehr Technologieoffenheit im Wärmesektor zu ermöglichen. BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig betont, eine Kombination von Solaranlagen mit Wärmepumpen oder Bioenergie sei besonders empfehlenswert.

Kritisch bewertet der Verband jedoch die Entscheidung, den CO2-Preis im Jahr 2027 für ein weiteres Jahr auf einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne (t) einzufrieren: Das sei demnach ein Niveau, das deutlich unter den tatsächlichen Klimafolgekosten fossiler Energien liege. Körnig warnt: Kurzfristige finanzielle Entlastungen dürften nicht zulasten künftiger Generationen gehen, und ständiges energiepolitisches Hin und Her bremse den notwendigen Wandel in deutschen Heizungskellern.

Für das weitere parlamentarische Verfahren fordert der BSW-Solar außerdem, den Nachweis solarer Deckungsanteile zu vereinfachen: Maßgeblich für die Bewertung solle künftig der tatsächliche Wärmeertrag eines Kollektors sein und nicht mehr dessen Fläche.

Ritter Energie zur Biotreppe: Solarthermie als faire und einfache Erfüllungsoption

Moritz Ritter, Beiratsvorsitzender der Ritter Solartechnik und 2. Vorsitzender des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar), hat den Referentenentwurf zum GModG grundsätzlich als gute Nachricht für die solare Wärmeversorgung begrüßt. Die ausdrückliche Anerkennung der Solarthermie als Erfüllungsoption sei folgerichtig: “Statt mühsam auf der Biotreppe zu klettern, nutzen wir die Sonne, die uns endlos und gratis mit ökologischer Wärme versorgt.

Moritz Ritter sieht jedoch Nachbesserungsbedarf bei den technischen Nachweisregelungen. Die derzeit vorgesehene Aperturfläche als Maßstab benachteilige hocheffiziente Vakuumröhrenkollektoren gegenüber günstigeren, weniger effizienten Anlagen, obwohl erstere bei gleicher Kollektorfläche denselben oder höheren Wärmeertrag liefern. Das schaffe eine Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil überwiegend deutscher und europäischer Hersteller. Als sachgerechten und fairen Maßstab schlägt Moritz Ritter stattdessen den Bruttowärmeertrag (Gross Thermal Yield, GTY) vor: Ein nach Solar Keymark standardisierter Wert, der von Fachbetrieben einfach zu ermitteln sei.

Solarthermie erleichtere zudem den schrittweisen Einstieg in die ökologische Modernisierung, weil der anfängliche Investitionsbedarf sinkt. Und sie halte alle Optionen offen: Eine später ergänzte Wärmepumpe arbeite mit der vorhandenen Solarthermieanlage effizient zusammen. Sie spart Strom und verlängert die Lebensdauer der Wärmepumpe.

Bevölkerung zur Biotreppe: Skepsis quer durch alle Lager

Nicht nur Verbände und Wissenschaftler melden Zweifel am GModG an: Auch in der Bevölkerung überwiegt die Unsicherheit. Das zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Umweltinstituts München, durchgeführt vom 17. bis 19. Juni 2026 unter 1.004 Befragten.

  • Demnach glauben 56 Prozent nicht daran, dass Öl- und Gasheizungen bis 2045 bezahlbar bleiben werden.
  • 51 Prozent erwarten, dass das GModG künftig weniger Planungssicherheit bringen wird als bisher – nur 32 Prozent rechnen mit mehr.
  • Besonders auffällig: 67 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass die Klimaziele mit dem Gesetz schwer einzuhalten sein werden. Darunter auch 57 Prozent der Unionswählerinnen und -wähler. also jener Gruppe, aus der das Gesetz politisch hervorging.

Till Irmisch, Referent für Energiepolitik am Umweltinstitut München, kommentiert: Mit dem neuen Heizungsgesetz verbänden die Menschen vor allem neue Unsicherheiten – weder mehr Planungs- noch mehr Versorgungssicherheit und ganz sicher nicht mehr Klimaschutz.

Zum Stand des Verfahrens zur Reform des GEG/GModG

Das GModG befindet sich Stand Juni 2026 noch im parlamentarischen Verfahren. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 11. Juni 2026 und der Befassung im Bundesrat folgen Ausschussberatungen und weitere Lesungen. Das geplante Inkrafttreten ist für den 1. November 2026 vorgesehen. Änderungen am Gesetzestext sind bis zur abschließenden Abstimmung möglich.

Foto: chee siong teh – Adobe.Stock.com (Titel)