EE-Heizungstausch

EE-Heizungstausch: Alte erneuerbare Heizung tauschen, solange es noch die staatliche Förderung gibt

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Wenn ihr heute mit einer Pelletheizung oder Wärmepumpe heizt, habt ihr bereits vor einiger Zeit die richtige Entscheidung getroffen. Doch auch erneuerbare Heizungen (EE-Heizungen) kommen in die Jahre und müssen irgendwann ausgetauscht werden. Und das ist gerade jetzt wichtig beim EE-Heizungstausch: Denn seit dem Sommer 2026 gilt eine neue Förderlogik, die für ältere erneuerbare Heizungen eine klare Frist setzt. Wer eine Pellet- oder Wärmepumpenanlage besitzt, die 2008 oder später eingebaut wurde, sollte diesen Artikel deshalb genau lesen.

Förderung von erneuerbaren Heizungen: Was ab 1. Januar 2027 wegfällt

  1. Für den Austausch einer ab dem Jahr 2008 installierten erneuerbaren Heizung (EE-Heizung), also Pelletkessel oder Wärmepumpe, gibt es ab dem 1. Januar 2027 gar keine Förderung mehr. Das gilt unabhängig davon, wie gut die alte Anlage technisch noch läuft.
  2. Bei Anlagen, die vor dem Jahr 2008 eingebaut wurden, sieht es etwas besser aus, aber auch dort sinkt die Förderung spürbar: Statt der bisherigen vollen Fördersätze werden künftig nur noch pauschal 25 Prozent der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt.
  3. Diese Regel betrifft ausschließlich den Austausch bereits erneuerbarer Heizungen gegen eine neue erneuerbare Heizung. Wer von Öl oder Gas auf Pellets oder Wärmepumpe umsteigt, ist davon nicht betroffen und bleibt weiterhin regulär förderfähig.

Warum das passiert: GModG und Bundeshaushalt

Die neue Regel steht nicht für sich allein. Sie ist Teil der grundlegend überarbeiteten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die seit dem 21. Juli 2026 gilt. Grundlage dafür sind zwei parallele Entwicklungen: das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde und seit dem 29. Juli 2026 in Kraft ist, sowie der allgemeine Sparkurs im Bundeshaushalt. Weniger verfügbare Fördermittel bedeuten in der Praxis: Der Staat konzentriert sich stärker auf den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizungen und weniger auf den Ersatz bereits erneuerbarer Anlagen.

Der Förderungs-Countdown: Was gilt beim EE-Heizungstausch wann?

Die neue Förderung von EE-Heizungen ist bewusst degressiv aufgebaut. Das heißt: Wer früher handelt, bekommt mehr. Die wichtigsten Eckdaten zur Förderung eines EE-Heizungstauschs im Überblick:

Klimageschwindigkeitsbonus

gilt beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung:

Zeitraum Bonus:

  • ab 21.07.2026: 16 Prozent
  • ab 01.02.2027: 12 Prozent
  • ab 01.08.2027: 8 Prozent
  • ab 01.02.2028: 4 Prozent
  • ab 01.08.2028: entfällt vollständig

Förderfähige Höchstkosten für die erste Wohneinheit:

Zeitraum Höchstbetrag:

  • ab 21.07.2026: 28.000 Euro
  • ab 01.02.2027: 27.250 Euro
  • ab 01.08.2027: 26.500 Euro
  • ab 01.02.2028: 25.750 Euro
  • ab 01.08.2028: 25.000 Euro
  • Ende 2030: 22.000 Euro

Einkommensbonus beim EE-Heizungstausch

Neu: gestaffelt statt wie bisher pauschal

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen

  • bis 30.000 Euro: 40 Prozent
  • bis 40.000 Euro: 30 Prozent
  • bis 50.000 Euro: 10 Prozent

Neu: Familienzuschlag beim EE-Heizungstausch

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, verringert sich das für die Förderung angesetzte Einkommen einmalig um 10.000 Euro. Für Familien mit mittlerem Einkommen kann das den Unterschied machen, welche Einkommensstufe greift.

Was das für Pelletheizungen bedeutet

Der bisherige Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für besonders emissionsarme Kessel ist ersatzlos gestrichen worden. Gleichzeitig gilt eine neue technische Fördervoraussetzung: Der Staub-Höchstwert

  • für Pellet- und Hackschnitzelkessel liegt jetzt bei 10 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3),
  • für Scheitholzkessel und wasserführende Kaminöfen bei 15 mg/m3.

Gut zu wissen: Ab dem 1. Oktober 2027 wird dieser Grenzwert für Pellet- und Hackschnitzelkessel weiter auf 2,5 mg/m3 verschärft.

Für die Praxis heißt das: Moderne Brennwertkessel mit guter Verbrennungstechnik erfüllen diese Werte in aller Regel schon heute deutlich. Wer eine neue Anlage plant, sollte den Staubwert des gewünschten Modells trotzdem konkret prüfen lassen, insbesondere bei größeren Leistungsklassen.

Wichtig: Pelletheizungen bleiben grundsätzlich mit 30 Prozent Grundförderung förderfähig. Für den Klimageschwindigkeitsbonus gilt weiterhin die Kombinationspflicht: Die Anlage muss zusätzlich mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung kombiniert werden.

Was das für Wärmepumpen bedeutet

Hier kommt die einschneidendste Änderung:

Ab dem 1. Januar 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent.

Das klingt zunächst nach einer Halbierung der Förderung. Gleichzeitig wird aber ein neuer sogenannter Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent eingeführt, und zwar für Wärmepumpen, die innerhalb der EU oder in assoziierten Märkten gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden.

In der Praxis bedeutet das: Wenn ihr eine Wärmepumpe europäischer Herkunft kauft, erreicht ihr mit der Kombination aus abgesenkter Grundförderung und neuem Bonus wieder die bisherigen 30 Prozent. Nur bei Geräten mit Ursprung außerhalb der EU sinkt die Förderung tatsächlich auf 15 Prozent. Wer sich für eine Anlage aus europäischer Fertigung entscheidet, ist von dieser Änderung also finanziell kaum betroffen.

Nicht jede:r muss jetzt handeln

So drängend die neuen Fristen klingen, so wichtig ist eine nüchterne Einschätzung der eigenen Situation. Drei Szenarien, die euch bei der Einordnung helfen:

  1. Die Anlage ist alt, ineffizient oder zeigt bereits erste Ausfälle. Hier ist die Sache klar: Wer ohnehin in den kommenden ein bis zwei Jahren einen Austausch seiner bestehenden erneuerbaren Heizung plant, sollte jetzt aktiv werden. Der Unterschied zwischen heutiger und künftiger Förderung ist real und wächst mit jedem Halbjahr.
  2. Die Anlage läuft gut und zeigt keine akuten Probleme. Hier gibt es keinen Grund zur Eile. Eine funktionierende Heizung überstürzt auszutauschen, nur weil eine Förderung ausläuft, ist selten die wirtschaftlich klügste Entscheidung. Die eingesparte Förderung steht meist in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Kosten einer verfrühten Neuanschaffung.
  3. Die Anlage ist noch vergleichsweise jung, etwa nach 2015 installiert. Hier stellt sich die Austauschfrage ohnehin erst in einigen Jahren. Bis dahin werden sich die Förderbedingungen erneut verändert haben, weshalb eine Entscheidung heute wenig Sinn ergibt.

Ein konkretes Rechenbeispiel zum EE-Heizungstausch

Die aktuelle Situation: 

Einfamilienhaus, förderfähige Kosten 25.000 Euro, Austausch einer 2010 installierten Pelletheizung gegen eine neue Anlage, kombiniert mit Solarthermie, normales Einkommen ohne Bonus

Die Förderszenarien:

  1. Heute, mit Antragstellung vor dem 1. Januar 2027: Grundförderung 30 Prozent plus Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent, macht 46 Prozent von 25.000 Euro, also 11.500 Euro Förderung.
  2. Ab dem 1. Januar 2027: Keine Förderung mehr für den Austausch dieser Anlage, weil sie 2010 und damit nach 2008 installiert wurde. 0 Euro Förderung.

Der Unterschied liegt bei vollen 11.500 Euro. Das ist der Betrag, um den es bei dieser Entscheidung geht.

Nächste Schritte zum EE-Heizungstausch mit Förderung

Wer eine Pellet- oder Wärmepumpenanlage besitzt, die 2008 oder später installiert wurde und in absehbarer Zeit ohnehin ausgetauscht werden müsste, sollte diese vier Schritte jetzt angehen:

  1. Alter und Zustand der bestehenden Anlage realistisch einschätzen, am besten gemeinsam mit einem Fachbetrieb.
  2. Bei Handlungsbedarf zügig einen Fachbetrieb kontaktieren, weil die Bestätigung zum Antrag (BzA) vor der eigentlichen Antragstellung eingeholt werden muss.
  3. Den Förderantrag stellen, bevor die nächste Absenkungsstufe greift, spätestens vor dem 31. Januar 2027.
  4. Bei unklarem Zustand der Anlage: kein Aktionismus, sondern eine fundierte Einschätzung einholen, ob ein Austausch jetzt oder später wirtschaftlich sinnvoller ist.

Unsere Paradigma Partner-Betriebe beraten euch dazu und prüfen gemeinsam mit euch, ob und wann sich ein Austausch für eure konkrete Situation lohnt. Betriebe in eurer Nähe findet ihr mit unserer Handwerker:innensuche auf unserer Internetseite.

Wer statt einer erneuerbaren Heizung noch mit Gas oder Öl heizt, blickt auf eine andere, aber ebenso dringliche Entwicklung: die sogenannte Biotreppe. Was das genau bedeutet und warum Solarthermie dabei eine überraschend zentrale Rolle spielt, zeigen wir euch im nächsten Artikel.

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