Jetzt ist es so weit: Ich bin fast am Ende unserer Serie über das EU-Energielabel, zumindest was die Vorstellung der einzelnen Label angeht. Nach den Effizienz-Labels für Heizgeräte, Kombiheizgeräte (für Heizung und Warmwasser) sowie Verbundanlagen (EU-Verordnung 811/2013) komme ich heute zur EU-Verordnung Nr. 812/2013, in der die Energieeffizienzkennzeichnung geregelt ist für
Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen
Dazu wieder ein Auszug aus der bewährten Tabelle vom Anfang, in der ich die unterschiedlichen Labels oder “Etiketten”, wie die Verordnung sie nennt, zusammengefasst habe:
gültig ab 26. September 2015 | gültig ab 26. September 2017 |
1. Warmwasserbereiter | |
1.1 Etikett 1: Klassen A bis G für Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz | 1.2 Etikett 2: Klassen A+ bis F für Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz |
1.1.1 Konventionelle Warmwasserbereiter | 1.2.1 Konventionelle Warmwasserbereiter |
1.1.2 Solarbetriebene Warmwasserbereiter | 1.2.2 Solarbetriebene Warmwasserbereiter |
1.1.3 Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe | 1.2.3 Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe |
2. Warmwasserspeicher | |
2.1 Etikett 1: Klassen A bis G | 2.2 Etikett 2: Klassen A+ bis F |
3. Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen | |
Etikett 3: Klassen A+++ bis G für Warmwasserbereitungs-Energieffizienz | Etikett von 2015 gilt weiter |
Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen
Steigerung der Energieffizienz in zwei Stufen – 2015 und 2017
Wie bei den Heizgeräten auch, ist die Einführung der Energie-Etiketten für Warmwasser ab 2015 vorgesehen – mit einer Verschärfung der Anforderungen in einem zweiten Schritt ab 2017, und nicht erst 2019 wie bei den Heizungen. Nur Verbundanlagen können in die Klasse A+++ aufsteigen – von Anfang an. Dafür bleibt ihnen auch nach unten die ganze Bandbreite bis zur schlechtesten Klasse G erhalten.
Effizienzklassen A bis G für Warmwasserbereiter und Speicher ab 2015
Und los geht es mit den Etiketten für die drei verschiedenen Arten von Warmwasserbereitern:
Konventionelle Warmwasserbereiter
Solarbetriebene Warmwasserbereiter
Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe
Was war gleich nochmal das Lastprofil und verbrauchen Solaranlagen wirklich Brennstoff??
Das Lastprofil (“L”) bezeichnet eine bestimmte Abfolge von Wasserentnahmen, also Kombinationen von Wasserdurchsatz (z.B. Liter pro Minute) und Temperaturen zu unterschiedlichen Uhrzeiten. In der EU-Verordnung 812/2013 sind Mess- und Berechnungsmethoden dazu aufgeführt. Welche Bezeichnung für das Lastprofil (anstelle des “L” im Piktogramm) einzusetzen ist, geht aus Anhang VII Tabelle 3 der Verordnung hervor. Die angegebene Effizienzklasse für die Warmwasserbereitung gilt immer nur im Zusammenhang mit dem angegebenen Lastprofil. Alle oben genannten Warmwasserbereiter können laut Verordnung auch einen Wärmeerzeuger beinhalten, der fossile Brennstoffe oder Strom verbraucht – deshalb auch die Angabe “Brennstoffverbrauch” bei den solarbetriebenen Warmwasserbereitern. Und Betriebsstrom brauchen sie alle. Warmwasserspeicher
Der Warmhalteverlust beschreibt, wie viel Wärme der Warmwasserspeicher bei einer bestimmten Wasser- und Umgebungstemperatur verliert (Verlustleistung “S” in Watt).
Effizienzklassen A+ bis F für Warmwasserbereiter und Speicher ab 2017
Im Jahr 2017 werden die Anforderungen an die Energieeffizienz für Warmwasserbereiter und Speicher angehoben. Die dann gültigen Etiketten unterscheiden sich von den oben gezeigten nur in der Effizienz-Skala und im Einführungsjahr:
Höchste Effizienz von Anfang an: Verbundanlagen mit Solarthermie
Für Verbundanlagen gibt es nur das Etikett Nummer 3, das 2015 eingeführt wird und dann weiter gilt:
Wie es zur Einstufung in die Energieffizienzklassen kommt, habe ich teilweise schon im Serienstart erklärt – bzw. sollte man hier wirklich in der jeweiligen EU-Verordnung als Originalquelle nachsehen. Bis zur Einführung der ersten Labels sind es ja noch gut eineinhalb Jahre – Zeit genug, sich noch mit dem einen oder anderen Detail auseinanderzusetzen, z.B. welche Bedeutung die neue Effizienzkennzeichung für das Heizen mit der Sonne hat. Und wenn es losgeht, werden wir natürlich beobachten, wie der Markt und die Verbraucher(innen) reagieren. Es bleibt spannend!
- Titelbild, Energielabel-Abbildungen: unter Verwendung der Abbildungen in den EU-Verordnungen 811/2013 und 812/2013
- Tabelle unter Verwendung der EU-Verordnung 811/2013.
- © Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/, Amtsblatt der Europäischen Union, Ausgabe in deutscher Sprache, L 239, 56. Jahrgang, 6. September 2013
- Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich.