Außentemperatur

Außentemperatur: Bei welcher Gradzahl müssen Mieter heizen?

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Seid ihr Mieter? Fragt ihr euch auch, ab welcher Außentemperatur ihr eure Mietwohnung heizen müsst? Und würdet ihr auch gerne wissen, ob es dafür einen Unterschied macht, wie alt eure vier Wände sind – Altbau oder Neubau? Hier kommen die Antworten auf diese und andere Fragen.

Heißt Start der Heizsaison, dass ihr heizen müsst?

Ein Gesetz, das euch vorschreibt, dass von dann bis dann geheizt werden muss, haben wir in Deutschland nicht. Was wir haben, sind verschiedene Gerichtsurteile, die die Zeitspanne vom 1. Oktober bis 30. April als Heizsaison oder Heizperiode bezeichnen. Viele Vermieter richten sich danach.

Es ist üblich, die Laufzeiten der Heizungen im Mietvertrag festzuschreiben. Zum im Vertrag genannten Stichtag liefern die Heizkörper euch dann diegegebenenfalls gewünschte Wärme. Gemäß der Norm DIN 4701 zur Berechnung des Wärmebedarfs wird hierzulande bewertet, ob eure Wohnräume warm genug sind.  DemnachDer Norm zufolge habt ihr als Mieter während der sogenannten Heizsaison Anspruch auf eine tagsüber 20 bis 22 Grad Celsius (° C) warme Wohnung. Ebenso regelt die Norm, zu welcher Nachtzeit die Heizung abgesenkt wird.

Ab welcher Außentemperatur solltet ihr die Heizung anmachen?

In ihrer Onlineausgabe berichtet die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA), dass es Gebäude gebe, die in kühlen und kalten Jahreszeiten besonders anfällig für Schimmel seien. Demnach gebe es aber dennoch keine Vorschriften für Mieter von Altbauwohnungen und neueren Wohnungen, die den Heizbeginn festlegen würden.

Die Zeitung beruft sich auf Experten, die Empfehlungen dazu aussprechen, wann es sinnvoll sei, die Heizung anzumachen: Als Faustregel könntet ihr euch demzufolge merken, dass ihr ältere Gebäude schon bei höheren Außentemperaturen heizen solltet. Während Altbauten besonders anfällig für Schimmel seien, könntet ihr Passivhäuser dagegen viel länger unbeheizt lassen. Die HNA nennt folgende Gradzahlen zum Heizung anmachen:

  • Altbauten und ältere Gebäude (erbaut vor 1977): spätestens ab einer Außentemperatur von 15 ° C heizen
  • Jüngere Gebäude (erbaut zwischen 1977 und 1995): spätestens ab 14 ° C Außentemperatur heizen
  • Junge Gebäude (erbaut ab 1995): spätestens ab 12 ° C Außentemperatur heizen;  aber: in Abhängigkeit von der Energieeffizienz des Gebäudes gegebenenfalls schon bei höheren Außentemperaturen heizen
  • Niedrigenergiehäuser und Passivhäuser: spätestens ab 11 ° C Außentemperatur heizen

Die HNA weist außerdem daraufhin, dass für den Fall, dass die eingangs genannten Temperaturen für eure Wohnräume (20 ° C bis 22 ° C)  vermieterseits nicht geliefert würden, ihr auf euer Recht zur Mietminderung um 10 bis 20 Prozent pochen könntet. Falle eure Heizung im Winter komplett aus, sei gemäß einem Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg vom Mai 1975 sogar eine Mietminderung von 100 Prozent machbar. Aber Achtung: Diesem Urteil stünde laut der Zeitung ein Fall aus Berlin gegenüber, wo es im Januar 2022 zu einem kompletten Heizungsausfall gekommen sei. Die Richter des Berliner Amtsgerichts (AG) Tempelhof-Kreuzberg hätten auf der Grundlage eines Urteils vom Oktober 1984 entschieden, dass in diesem Fall nur eine Mietminderung um 50 Prozent angemessen sei.

Welche Raumtemperatur ist ausschlaggebend?

Das solltet ihr laut der HNA wissen: Zum Feststellen von  Innentemperaturen werde grundsätzlich die Temperatur herangezogen, die in der Mitte des Raums herrsche. Es sei demnach nicht zulässig, Messungen am Boden oder unmittelbar neben dem Fenster vorzunehmen. Die Zeitung weist zudem daraufhin, dass ihr nicht eigenmächtig eure Miete kürzen solltet. Stattdessen rät sie euch, als erstes euren Vermieter zu kontaktieren. Gegegebenenfalls könne ihm auch eine Frist gesetzt werden, bis zu welchem Termin er den Mangel zu beheben habe.

Trotz Wärmekrise: Nicht zu sparsam heizen!

Wissen solltet ihr auch, dass Klauseln in euren Wohnungsmietverträgen, die euch zum Heizen eurer Wohnung auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, dem Mieterbund zufolge zumindest vorübergehend und seit dem 1. September ausgesetzt seien. Demnach müsstet ihr selbst dafür sorgen, dass eure Wohnung angemessen beheizt und belüftet werde – und keinen Schaden infolge nachlässigen Heizens und Lüftens nehme. Das gelte demnach auf für den Fall, dass ihr für längere Zeit außer Haus seid. 

Auch wenn es derzeit geltem ein Maximum an Energiekosten zu sparen, solltet ihr immer bedenken, so schreibt die HNA weiter, dass euch eingefrorene Rohre oder Schimmel im Mietobjekt teuer zu stehen kommen könnten. Ihr solltet deshalb zum einen die Preise für Strom und Gas vom eurem Versorger im Blick haben. Zum eurem guten Recht gehöre es zum anderen auch, euren Hauseigentümer zu fragen, ob die komplette Heizungsanlage tatsächlich optimal eingestellt sei.

Grafik: Doreen Brumme