Heizungsförderung 2025 Fördergeld

Erneuerbar heizen: Mit dieser Förderung könnt ihr 2025 rechnen!

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Der neue Bundeskanzler ist gewählt. Wir schreiben Tag 1 der  neuen Koalition zwischen CDU/CSU und SPD. Zeit für Fakten zur Heizungsförderung. Laut dem Koalitionsvertrag soll diese “fortgesetzt” werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichte im April seinen neuen Förderkompass 2025. In dem 37-seitigen Wegweiser stellt das Amt seine wichtigsten Förderprogramme vor – kompakt und übersichtlich. Wir haben uns den neuen Förderkompass 2025 angeschaut und informieren euch hier, mit welcher “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen 2025” (BEG EM) ihr rechnen könnt. Dazu liefern wir euch einen aktuellen Überblick zur KfW-Heizungsförderung plus zwei konkrete Rechenbeispiele.

Heizungsförderung 2025 soll fortgeführt werden

Im Abschnitt “Bauen und Wohnen” des Koalitionsvertrages heißt es dazu:

“Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind unsere Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung. Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken. Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen. Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar. Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen. Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung vereinfachen wir. Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG werden mit unseren Nachbarländern harmonisiert. Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) schöpfen wir aus. Für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen setzen wir uns ein.” 

Schauen wir zunächst auf die derzeit geltenden Fördermaßnahmen für effiziente Gebäude:

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen 2025 (BEG EM)

Mit der BEG EM fördert der Staat Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Dank der Maßnahmen sollen der Energieverbrauch gesenkt, Kosten gespart und das Klima geschützt werden. Der neue BAFA-Förderkompass 2025 schreibt zur BEG EM:

Was fördert die BEG EM 2025?

Gefördert werden Maßnahmen an Bestandsgebäuden (Wohngebäude und Nichtwohngebäude), darunter

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie: Dämmung von Außenwänden und Dachflächen, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagentechnik (außer Heizung) wie Erstinstallation/ Erneuerung von Lüftungsanlagen, Maßnahmen zur Betriebsoptimierung, Kälteanlagen zur Raumkühlung (nur im Nichtwohngebäude)
  • Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme (nur im Nichtwohngebäude)
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, wie effiziente Wärmeerzeuger, Rohrleitungen und Übergabestationen
  • Heizungsoptimierung wie hocheffiziente Heizungspumpen, Austausch von Heizkörpern mit Niedertemperaturheizkörpern, Pufferspeicher mit Energieeffizienzklasse A oder A+, Staubabscheider für Biomassekessel
  • Fachplanung und Baubegleitung

Wer kann die Förderung beantragen?

Nahezu alle Investor:innen können dem BAFA zufolge einen finanziellen Zuschuss beantragen, darunter Hauseigentümer:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractor:innen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.

Wie hoch ist die BEG-Förderung 2025?

Aktuell könnt ihr mit folgenden Fördermitteln rechnen:

bis zu 20 Prozent Zuschuss (mit 5 Prozent iSFP-Bonus) für:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung

Das BAFA liefert dazu ein konkretes Förderbeispiel: Zuschuss 12.000 Euro bei 60.000 Euro förderfähiger Ausgaben.

bis zu 70 Prozent Zuschuss (mit Boni):

  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

Das BAFA nennt dazu folgendes Beispiel: Zuschuss 21.000 Euro bei 30.000 Euro förderfähige Ausgaben.

bis zu 50 Prozent Zuschuss:

  • Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung (Biomasseheizung)
  • Fachplanung und Baubegleitung

Optionale Boni im Rahmen der BEG EM 2025

Diese drei Boni solltet ihr zudem kennen:

iSFP-Bonus 2025:

  • zusätzlicher Bonus von 5 Prozent für Wohngebäude
  • nur für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung
  • ermöglicht die Erhöhung der förderfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr

Klimageschwindigkeits-Bonus 2025:

  • bis zum 31. Dezember 2028: extra Bonus von 20 Prozent bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes beim Heizungstausch
  • ab dem 1. Januar 2029: stufenweises Reduzieren des Bonus
  • nur für selbstnutzende Eigentümer:innen

Einkommens-Bonus:

  • extra Bonus von 30 Prozent bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • nur für selbstnutzende Eigentümer:innen mit geringem Haushaltsjahreseinkommen

Das BAFA liefert euch im Förderkompass mehrere Kontaktmöglichkeiten, darunter eine Telefonnummer, eine E-Mailadresse und einen QR-Code.

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2025?

Die Heizungsförderung läuft über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Aktuell könnt ihr mit dieser Förderhöhe rechnen:

KfW-Zuschüsse für Privatpersonen (Programm 458)

Die KfW bietet euch im Rahmen ihres Förderprogramms 458 Zuschüsse für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in euren bestehenden Wohngebäuden an:

Die sogenannte Grundförderung liegt aktuell bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Gefördert wird hierbei

der Kauf und die Installation von:

der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt

die Fach­planung und Bau­begleitung seitens einer Expertin oder eines Experten für Energie­effizienz

die akustische Fachplanung seitens einer Akustikerin oder eines Akustikers

die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (sogenannte Umfeldmaßnahmen)

Heizungsförderung 2025Außerdem gibt es weitere Boni bei der Heizungsförderung 2025, mit denen ihr rechnen könnt:

  • Geschwindigkeitsbonus: 20 Prozent bei Austausch alter fossiler Heizungen wie Öl- oder Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind.
  • Einkommensbonus: 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000?Euro.

Die maximale Förderhöhe beträgt 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie ist bei Einfamilienhäusern auf auf 30.000 Euro begrenzt.

Ergänzungskredit (Programme 358/359)

Über diese Zuschussförderung hinaus könnt ihr als Eigentümer:in einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen.

Wichtig zu wissen: Diesen Kredit gibt’s nur in Kombi mit einer Zuschusszusage. Er bietet besonders günstige Konditionen für Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis 90.000 Euro.

Heizkostenförderung 2025 – Beispiele

Die KfW liefert auf ihrer Internetseite auch Förderbeispiele, an denen ihr euch orientieren könnt:

Rechenbeispiel Heizungsförderung 2025 – Wärmepumpe statt Nachtspeicherheizung fürs Einfamilienhaus

Peter und Marie Schulz wohnen in ihrem Eigen­heim. Laut der KfW hat das Rentnerpaar sein Haus in den vergangenen Jahren nach und nach saniert. Jetzt möchte es seine alte, dezentrale und teure Nacht­speicher­heizung gegen eine erneuerbare Luft-Luft-Wärme­pumpe, ein sogenanntes Multisplit-System, tauschen. Die beiden entschieden sich dafür, weil für diese Wärmepumpe keine Wände durch­brochen oder Rohr­leitungen für Heiz­körper verlegt werden müssen. Mit der umweltfreundlichen Wärme­pumpe könne das Ehepaar Schulz winters heizen und sommers sogar kühlen.

In der Beratung erfahren die beiden vom Heizungsbauer ihres Vertrauens, dass sie zusätzlich zur Grundförderung den Einkommens- und Klima­geschwindigkeits­bonus der KfW erhalten können:

Heizungsförderung 2025 Rechenbeispiel Wärmepumpe statt Nachtspeicher

Statt der 25.000 Euro, die der Heizungstausch das Ehepaar Schulz kosten würde, muss es dank der 17.500 Euro Heizungsförderung 2025 nur 7.500 Euro aus eigener Tasche finanzieren.

Rechenbeispiel Heizungsförderung 2025 – Biomasseheizung  statt Ölheizung fürs Einfamilienhaus

Anna und Max Bauer wohnen in einem Ein­familien­haus auf dem Land. Da sie auf ihrem Grundstück genug Holz “ernten” können, wollen sie ihre alte Ölheizung der KfW zufolge gegen einen Scheit­holzvergaser­kessel mit Pufferspeicher und eine Brauch­wasser­pumpe fürs Warmwasser tauschen.

Heizungsförderung 2025 Rechenbeispiel Biomasseheizung statt Ölheizung

Dank der Heizungsförderung 2025 müssen die Bauers laut der KfW nur 13.750 Euro der Gesamtinvestition von 30.000 Euro für den Heizungstausch selbst aufbringen.

Foto: Racamani – Adobe.Stock.com