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Photovoltaikanlage: Steuern 2025 – das müsst ihr wissen! (12 FAQ)

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Ihr habt bereits eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf eurem Dach und erzeugt euren eigenen Solarstrom? Oder plant ihr die Anschaffung einer Solarstromanlage? Dann solltet ihr euch auch mit dem Thema “Photovoltaik Steuern 2025” beschäftigen. Wir erklären euch hier alles, was ihr dazu wissen müsst: Wir beantworten euch Fragen wie: “Wie muss ich eine Photovoltaikanlage versteuern?”, “Welche Steuern fallen bei einer Photovoltaikanlage an?” und “Wie melde ich meine PV-Anlage beim Finanzamt an?” – los geht’s!

Mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage werdet ihr zur  Solarstromerzeugerin beziehungsweise zum Stromerzeuger. Den Strom vom Dach könnt ihr im eigenen Haushalt verbrauchen und oder gegen eine Einspeisevergütung ins öffentliche Netz einspeisen. Ihr spart dann Stromkosten, denn der Sonnenstrom vom Dach ist deutlich günstiger als der Netzstrom aus der Steckdose.  In Kombination mit einer Wärmepumpe und bestenfalls Solarthermieanlage macht ihr euch maximal unabhängig von Energielieferanten.

Mehr dazu lest ihr hier auf unserem Blog:

Was hat eure Photovoltaikanlage überhaupt mit Steuern zu tun?

Als Stromerzeugerin beziehungsweise Stromerzeuger seid ihr aus steuerlicher Sicht eine umsatzsteuerliche Unternehmerin beziehungsweise ein umsatzsteuerlicher Unternehmer.

Das heißt grundsätzlich: Ihr seid umsatzsteuerpflichtig. Was es damit auf sich hat, lest ihr im Folgenden. Doch keine Sorge – die gute Nachricht ist: Im Zuge des staatlich geförderten Solarausbaus hat Deutschland die steuerlichen Regeln für PV-Anlagenbetreiberinnen und -betreiber vereinfacht und erleichtert. Das gilt 2025 bei PV-Anlage und Steuern:

Keine Einkommensteuer auf eure PV-Anlage

Wenn ihr eine PV-Anlage mit einer Bruttonennleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 KilowattPeak (kWP) betreibt, müsst ihr auf eure Einnahmen keine Einkommensteuer zahlen.

Das gilt

  • für den Strom, den ihr selbst nutzt,
  • sowie für den Strom, den ihr ins öffentliche Netz einspeist.

Anders ausgedrückt: Für eure Gewinne aus der Stromeinspeisung ins öffentliche Netz und für den Eigenverbrauch müsst ihr keine Einkommenssteuer zahlen.

Die Grenze von 30 kWP gilt pro Wohn- oder Geschäftseinheit. Auch für Balkonkraftwerke und kleine Solaranlagen gibt es diese Steuerbefreiung.

Keine Gewerbesteuer für kleine PV-Anlagen

Normalerweise gilt: Wer mit einer Anlage Geld verdient, muss Gewerbesteuer zahlen. Seit dem Jahr 2022 sind hierzulande aber kleine PV-Anlagen mit bis zu 30 kWP von der Gewerbesteuer befreit. Vorher lag die Grenze für Mehrfamilienhäuser bei 15 kWP pro Wohnung – das wurde 2025 geändert. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) verweist ausdrücklich darauf, dass diese Steuerbefreiung seit Beginn dieses Jahres 2025 für sämtliche Gebäudearten gilt, auch für Gewerbeimmobilien.

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Keine Umsatzsteuer auf Kauf und Installation einer PV-Anlage

Bei Kauf und Installation eurer PV-Anlage, auch Erweiterung einer bestehenden Anlage, müsst ihr seit dem Jahr 2023 keine Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) mehr zahlen. Das heißt im Klartext: Ihr bekommt die PV-Anlage und gegebenenfalls auch zugehörige Komponenten wie einen Batteriespeicher oder Wechselrichter günstiger. Die Regel gilt laut Umsatzsteuergesetz für alle Anlagen bis 30 kWP, die auf oder in der Nähe von Wohnhäusern oder öffentlichen Gebäuden installiert werden, zum Beispiel auf denm Dach von Gartenhaus, Garage oder Carport. Auch die Montagekosten sind steuerfrei.

Keine Umsatzsteuer (mehr) auf Eigenverbrauch des Solarstroms

Wer sich vor dem Jahr 2023 für eine Regelbesteuerung entschieden hat, musste früher für den selbst genutzten Solarstrom Umsatzsteuer zahlen. Dabei wurde der Eigenverbrauch mit dem normalen Strompreis bewertet und darauf 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Für alle neuen Anlagen entfällt diese Steuer komplett.

Was ist mit der Umsatzsteuer bei älteren PV-Anlagen?

Habt ihr eure PV-Anlage vor dem 1. Januar 2023 gekauft? Dann galt damals noch die 19-Prozent-Umsatzsteuer. Wer sich damals für eine Regelbesteuerung entschieden hat, konnte sich die gezahlte Umsatzsteuer über den Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurückholen. Nach fünf Jahren ist ein Wechsel in die Kleinunternehmerregelung möglich. Dadurch müsst ihr dann keine Umsatzsteuer mehr auf euren Eigenverbrauch zahlen.

Müsst ihr eure PV-Anlage beim Finanzamt melden?

Ja, ihr müsst eure PV-Anlage beim Finanzamt anmelden. Allerdings gibt es eine Erleichterung: Wer eine steuerfreie PV-Anlage mit bis zu 30 kWP betreibt und die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss keinen zusätzlichen Fragebogen ausfüllen.

Braucht ihr für den Betrieb eurer PV-Anlage eine Steuernummer?

Das Finanzamt vergibt eine eigene Steuernummer für eure PV-Anlage. Falls ihr umsatzsteuerpflichtig seid, benötigt ihr außerdem eine Umsatzsteuernummer vom Bundeszentralamt für Steuern.

Wie funktioniert die Steuererklärung für eure PV-Anlage?

Mit der Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen entfällt die Pflicht zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung in der Einkommensteuererklärung. Wer weiterhin in der Regelbesteuerung ist, muss aber eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Die Steuererklärung erfolgt online über das Elster-Portal der Finanzverwaltung.

Müsst ihr zum Betreiben einer PV-Anlage ein Gewerbe anmelden?

Im Grunde gilt: Wenn ihr eine Solaranlage betreibt und Strom ins öffentliche Netz einspeist, seid ihr gewerblich tätig. Als Betreiberin beziehungsweise Betreiber einer PV-Anlage mit einer Leistung unter 30 kWP seid  ihr jedoch seit dem 2023 von der Gewerbesteuer befreit – bis dahin galt die Höchstgrenze von 10 kWP. Ob ihr trotzdem ein Gewerbe anmelden müsst, erfahrt ihr beim zuständigen Gewerbeamt eurer Stadt oder Gemeinde – wichtig: Diese Regelungen variieren regional.

Und wie läuft die Anmeldung eurer PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur?

Jede PV-Anlage (und gegebenenfalls ein Stromspeicher) muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Ohne diese Anmeldung gibt es für euch keine Einspeisevergütung für den von euch ins Netz eingespeisten Solarstrom. Die gute Nachricht: Oft übernimmt die Installationsfirma die Anmeldung für euch.

Wer hilft euch, wenn euch das Finanzamt wegen der PV-Anlage schreibt?

Früher mussten Besitzerinnen beziehungsweise Besitzer von PV-Anlagen mit ihren Steuerfragen zu einer Steuerberaterin beziehungsweise zu einem Steuerberater gehen. Seit dem Jahr 2022 dürfen auch Lohnsteuerhilfevereine die Einkommensteuererklärung für euch übernehmen. Die Umsatzsteuererklärung müsst ihr jedoch selbst machen oder ihr beauftargt damit eine Steuerberaterin beziehungsweise einen Steuerberater.

Fazit

Ihr seht: Die neusten Steuerregeln für PV 2025 machen es für euch noch einfacher, eine PV-Anlage zu betreiben. Keine Einkommensteuer, keine Gewerbesteuer und keine Umsatzsteuer – das senkt eure Kosten und reduziert den bürokratischen Aufwand. Wer eine kleine PV-Anlage besitzt oder plant, sollte diese Vorteile nutzen.

Fotos: Paradigma