Gerade für die Übergangszeit im Frühjahr oder Herbst ist das Heizen mit der Sonne gut geeignet, heißt es. Weil es zwar nachts schon ziemlich kalt wird, aber doch tagsüber die Sonne auf die Dächer scheint und recht ansehnliche Temperaturen liefert. Daran muss ich denken, während ich diese Zeilen schreibe in meinem Atelier, wo es jetzt im Herbst ohne Heizung empfindlich frisch ist. An der Pinnwand unseres Künstlerhauses hängt eine Mitteilung der Vermieter: Ab Ende September wird das Dach saniert. Habt Ihr dabei auch an Solarthermie gedacht?, möchte ich natürlich gleich fragen – auch wenn das Haus, wie es sich für ein Altstadtensemble gehört, auf fast allen Seiten von den Dächern anderer Gebäude verschattet wird.
Keine Solarthermie im Welterbe
Als ich diese Überlegungen meiner Hausgenossin mitteile, meint sie nur lapidar: In der Altstadt sind Solarkollektoren sowieso nicht erlaubt. Sie ist Keramikerin und kann sich vielleicht dann und wann noch an ihrem Brennofen erwärmen, aber Sonnenenergie ist für Hausbesitzende in der Altstadt offenbar tabu. Ich forsche nach: Tatsächlich gilt in Regensburg eine Altstadtschutzsatzung, die die Nutzung von Solarkollektoren und Photovoltaik im Altstadtbereich schlichtweg verbietet. Denn seit dem Eintrag in die UNESCO-Liste der Welterbe-Stätten 2007 hat sich die Stadt verpflichtet, “dem Schutz und der Pflege des Denkmalbestandes hohe Priorität einzuräumen.” Nun ist ein Sonnenkollektor zwar keine Elbschlösschenbrücke, doch würden Kollektoren und Module die charakteristische historische Dachlandschaft der 2000jährigen Stadt in der Tat verändern.
Klimaschutz versus Denkmalschutz
Aber auch außerhalb von Welterbestätten sind oft ganze Gebäudekomplexe oder Ortsteile unter Ensembleschutz gestellt, und bei einem einzelnen Baudenkmal kann es ebenso zu Konflikten zwischen Denkmalschutz und Erneuerbaren Energien kommen. Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude mit Solarkollektoren und/oder Photovoltaikmodulen ausstatten möchte, kommt nicht umhin, Kontakt mit der Denkmalschutzbehörde aufzunehmen. Die beurteilt dann, ob die Errichtung der Anlage mit dem Denkmalschutz vereinbar ist. Insbesondere Kirchenbauten haben hierbei schlechte Karten, wie ein Beitrag im Bayerischen Fernsehen dokumentiert. Je weniger die Anlage in das Erscheinungsbild eingreift, desto größer sind die Chancen auf Genehmigung. Dabei kann es hilfreich sein, wenn die Anlage in das Dach integriert oder an einer öffentlich nicht einsehbaren Stelle montiert werden kann.
Bauordnungsrecht meist kein Problem
Bauordnungsrechtlich sind Solaranlagen in Deutschland hingegen meist genehmigungsfrei; durch städtebauliche Verträge (geregelt im Baugesetzbuch) können Investoren sogar verpflichtet werden, ihr Bauvorhaben mit Erneuerbaren Energien auszustatten. In Österreich und der Schweiz gilt zum Teil eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht. Dabei spielen Faktoren wie Größe und Konstruktion der Anlage eine Rolle. Generell empfiehlt es sich, bei der zuständigen Baubehörde nachzufragen, ob man eine Baugenehmigung benötigt oder andere Pflichten zu erfüllen sind. Den Gang zur Denkmalschutzbehörde ersetzt das aber nicht.
Quellen: Denkmalschutzgesetze, Beratungsrichtlinie 01 / 2012 – Erneuerbare Energien des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz, Baugesetzbuch (Deutschland)
Titelfoto: (c) Rädisch
Es gibt ja auch Lösungen ohne Module. Bohrt Euch doch einen Brunnen….
Bohrungen im Stadtgebiet sind meist leider auch kein Honigschlecken (Wasserrechte etc.). Wie schon gestern erwähnt, die Lösungen sind mannigfaltig und Module und Kollektoren sind nur ein Teil davon. Es muss ja nicht gleich jede Kirche belegt werden, aber bei manchen denkmalgeschützen Gebäuden fragt man sich schon, was daran so schützenswert ist. Für mich klingt das sehr oft nach Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Behörden. Es sollte zumindest darüber diskutiert werden dürfen.
Du hast vollkommen recht, Cornelia – gerade ist meine Vermieterin gekommen, mit der ich das Thema aus aktuellem Anlass diskutiert habe. Auch In-die-Tiefe-Bohren ist hier nicht erlaubt…! Dabei ist das Gebäude nicht besonders alt, aber es liegt nun mal am Rande des geschützten (und zweifellos schützenswerten!) Ensembles “UNESCO-Welterbe Altstadt Regensburg mit Stadtamhof”.
Probleme mit Kollektoren auf denkmalgeschützten Gebäuden? – Da gibt es neuerdings ein fettes Ausnahmeprojekt: Ein Denkmal mit 1.350 m² Solarkollektoren oben drauf! In Hamburg Wilhelmsburg: Der ehemalige Flak-Bunker, denkmalgeschützt, der jetzt zum “Energiebunker” mit Geschichtswerkstatt umgebaut wird. Ich musste grinsen, als ich die Pressemeldung von Ritter Solar sah. Im Mai 2011 war ich auf der Pressereise des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz dort. Wir standen fröstelnd vor dem monströsen Betonklotz, in dessen Innern sich ein Bagger abarbeitete, der winzig aussah in dem riesigen Bunker. Von unserem Stadtführer erfuhren wir damals, dass der Bunker “identitätsstiftend” sei für die Menschen in seiner Nachbarschaft. Ich fand das Ding hauptsächlich hässlich und nutzlos, ein bauliches Problem. ( Mag sein, dass das Regenwetter und die Kälte auf meine Stimmung drückten.) – Und jetzt das! Die größte Solarthermie-Anlage Deutschlands. 🙂
Danke, Katrin – das ist ja hochinteressant! Ein denkwürdiges Denkmal, das zum Nachdenken anregt…!