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Naturverträgliche Solarthermie-Anlagen auf Freiflächen: 6 Kriterien

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Die Großanlagensparte Ritter XL Solar in unserem Unternehmen Ritter Energie baute und baut landauf landab große Solarthermie-Anlagen, die Solarwärme in Wärmenetze einspeisen. Wir sind somit ein Akteur der dezentralen Energiewende. Die Leistung solcher großen Solarthermie-Anlagen, die im Jahr 2020 in Wärmenetze eingespeist worden ist, stieg laut Medienberichten um 41 Prozent – Tendenz steigend. Wir machen hier auf dem Solarthermie-Blog immer wieder Platz, um lokalen Entscheidern aus Politik, Wirtschaft und Bevölkerung Argumente an dieHand zu geben, ihre erneuerbare Wärme vor Ort zu erzeugen – mit Hilfe der Sonne. Der Deutsche Naturschutzbund (NABU) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) liefern mit ihrem gemeinsamen Papier “Kriterien für naturverträgliche Solarparks” solche Argumente. Formuliert für Photovoltaik-Anlagen sind diese ebenso als Kriterien für naturverträgliche Solarthermie-Anlagen auf Freiflächen anzuwenden, finden wir.

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6 Kriterien für naturverträgliche Solarthermie-Anlagen auf Freiflächen

Die folgenden 6 Kriterien sollen dazu beitragen, die Akzeptanz von Freiflächenanlagen zu steigern und ihre Planung, Errichtung sowie ihren Betrieb zu erleichtern.

1. Der richtige Standort für naturverträgliche Solarthermie-Anlagen auf Freiflächen

Die Ansprüche des Natur- und Landschaftsschutzes an die Freifläche, auf der die Solarthermie-Großanlage installiert werden soll, seien laut NABU und BSW Solar früh in die Planung einfließen. Aus Sicht des Naturschutzes seien dafür bevorzugt Flächen mit hoher Vorbelastung und geringer naturschutzfachlicher Bedeutung zu wählen. Besonders würden sich Flächen nahe Verkehrstraßen, Halden, Konversionsflächen mit hohem Versiegelungs- oder Kontaminationsgrad und sonstige brachliegende Flächen eigen. Gleiches gelte für Flächen, die bislang intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftet worden seien.

Habe auf einer Konversionsfläche bereits die natürliche Verbuschung eingesetz, ließe diese sich mit der Errichtung einer großen Solaranlage beenden. Stattdessen könnte Lebensraum für bodenbrütende Vögel und Offenlandhabitate für Flora und Fauna erhalten werden. Ein Plan zur ökologischen Flächenaufwertung könne Maßnahmen zur Strukturverbesserung wie die Schaffung neuer Habitate zur Förderung bedrohter Tier- und Pflanzenarten mit hochwertigen Gehölzpflanzungen enthalten. Vor allem dort, wo die Fläche einen hohen Wert für den Biotopverbund habe, müsse die Freiflächen-Solarthermie-Anlage als künftiger Rückzugsraum für bedrohte Arten mitgeplant werden.
Wichtig dabei sei, dass die Landschaft nicht zerschnitten werde.

NABU und BSW Solar sind sich darin einig, dass in den folgenden Gebieten keine Solarthermie-Großanlage errichtet werden sollte:

  • in international bedeutsamen Feuchtgebieten internationaler (Ramsar-Gebiete),
  • in Naturschutzgebieten,
  • in Nationalparks,
  • in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten (BSR)
  • und in nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen.

Auch in Landschaften des europäischen Natura-2000-
Netzwerks, bestehend aus EU-Vogelschutz- und
FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat), PV-FFA
sollte der Bau von Solarthermie-Großanlagen nicht erfolgen.

Auch ökologisch hochwertige Flächen ohne
Schutzstatus, dafür aber mit einem schützenswerten Artvorkommen sollten nicht zum Standort für eine große Solarthermie-Anlage gemacht werden. Als Beispiel führen NABU und BSW Solar Gebiete mit
seltener Ackerwildkraut-Flora an.

Ganz wichtig für Planer & Co. von Solarthermie-Großanlagen sei es, örtliche Naturschutzverbände schon früh in die Planung einzubeziehen. Sie besäßen demnach wertvollen Sachverstand, der bei der Planung berücksichtigt werden sollte. Die Einbindung helfe dabei, das große Solarthermie-Projekt nachhaltig naturverträglich zu gestalten und
zugleich die Akzeptanz derselben vor Ort zu erhöhen.

Wer auch die loakle Bevölkerung freiwillig, frühzeitig und eng beteilige und ihr die Konzepte zur Kombination von Naturschutz, Klimaschutz und ökologischer Wärmegewinnung,
vorstelle, könne damit ebenfalls die Akzeptanz der Anlage am Ort fördern.

Randegg Solardorf Solarthermie-Anlage Ritter XL Solar

2. Die Planung und Ausgestaltung von naturverträglichen Solarthermie-Anlagen auf Freiflächen

Das zentrale Prüfinstrument der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelungen (§§ 13 ff. BNatSchG) schreibe laut NABU und BSW Solar vor, dass vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen seien(§ 15 Abs. 1 S. 1 BNatSchG). Beim Bau sehr großer Kollektorfelder sei deshalb darauf zu achten, dass Großsäuger die Freifläche queren könnten und die Tiere die Querungskorridore auch annähmen. Diese dürften daher nicht  direkt an einer Straße oder einem Schienenweg enden.

  • Die Freiflächenanlage sollte höchsten fünf Prozent der Gesamtfläche versiegeln (Fundamente, Gebäude). Würden Entsiegelungen erfolgen, könnten diese verrechnet werden.
  • Unter den Kollektoren werde zu extensivem Bewuchs von Spontanvegetation oder heimischen, standortgerechten
    Arten und deren Pflege geraten.
  • Die Kollektorreihen sollten so aufgestellt werden, dass Niederschlag natürlich versickern kann. Daher sollten Kollektorreihen höchsten 6,5 Meter tief sein. Zudem seien größere Abstände zwischen den Kollektorreihen ratsam, ebensp breite Montagefugen zwischen den Kollektoren oder ein Regenwasserabfluss.
  • Wichtig: Die Niederschläge sollten generell in der Freifläche bleiben. Gegebenenfalls sei die Anlage als Feuchtbiotop anzulegen.
  • Ein Zaun um die Solarthermie-Freiflächenanlage sollte Kleinsäugern und Amphibien nicht zum Hindernis werden.
    Deshalb raten NABU und BSW Solar zu einem Bodenabstand des Zaunes von 20 Zentimetern oder zu ausreichend großen Zaunmaschen im bodennahen Bereich. Stacheldraht sollte im bodennahen Bereich keinesfalls installiert werden.
  • Bedrohte Vogelarten wie die Feldlerche und die Braunkehlchen würden die wertvollen, störungsarmen Lebensräume auf der Freifläche gerne zum Brutplatz machen. Extensiv genutzte Standorte für große Solarthermie-Anlagen könnten so zu wertvollen, störungsarmen Lebensräumen für bodenbrütende Vögel werden.
  • Außerhalb des Zauns könnte ein drei Meter breiter Grünstreifen mit natürlich gestalteten Hecken aus
    einheimischen Arten als Biotop und Sichtschutz
    dienen.
  • Zauneidechsen, Steinschmätzer, Kreuzkröten und
    viele Insekten würden die Freifläche gerne besiedeln, wenn sie dort neben Hecken auch Steinhaufen, Rohbodenstellen, Totholz oder Kleingewässer fänden.
  • Laut Studien, so schreiben NABU  und BSW Solar, seien die Randbereiche vonFreiflächen für einzelne
    Arten ein sehr wertvoller Lebensraum, insbesondere als Sitzwarten.
  • Der mittlere Bereich von Freiflächenanlagen lasse sich mit offenen Inseln ökologisch aufwerten.
  • Es sollten nur zertifiziertes einheimische Kräuter, Stauden,  Sträucherund Bäume gepflanzt bezeihungsweise ausgesät werden.

naturverträgliche Solarthermie-Anlagen von Ritter XL Solar in Ulm

3. Die Errichtung von naturverträglichen Solarthermie-Anlagen auf Freiflächen

Die Eingriffe in die Landschaft sollten so naturverträglich erfolegn wie möglich. Das heiße laut NABU und BSW Solar zum Beispiel:

  • Mindestabstände von Lagerplätzen zu bestehenden
    Gewässern,
  • separate Lagerung von Bodenaushub
    und Mutterboden,
  • Minimierung der Versiegelung,
  • Abgrenzung sensibler Bereiche

Nach Fertigstellung der Solarthermie-Großanlage könne auf der Freifläche eine heimische, standort- und bodenangepasste
Ansaat mit Mahdgut oder regionalem Saatgut erfolgen, um einen artenreichen Lebensraum zu schaffen.

Bisher stark beanspruchte Böden würden sich innerhalb der
der üblichen Betriebszeit einer solchen Anlage von 20 bis 30 Jahren von

  • Bodenbearbeitung,
  • Düngung,
  • Einsatz von Herbiziden oder Pestiziden

erholen können.

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4. Die Anbindung naturverträglicher Solarthermie-Anlagen auf Freiflächen ans Wärmenetz

Naturverträgliche Solarthermie-Anlagen auf Freiflächen sollten  nicht über gegebenenfalls neu zu errichtende
Freileitungen sondern über Erdleitungen an die vorgesehene
Wärmetauscherzentrale angebunden werden.

5. Der Betrieb naturverträglicher Solarthermie-Anlagen auf Freiflächen

Die Freifläche sollte unter Berücksichtigung der Verschattungsfreiheit extensiv mit Beweidung oder Mahd gepflegt werden. Bis zu zwei Mahden seien sinnvoll. Die erste Mahd werde von NABU und BSW Solar für das Ende des Frühsommers empfohlen. So könnten die Pflanzen Fruchtstände ausbilden und sich vermehren. Und der Lebensraum für Insekten werde erhalten. Vor Juni sollte unter den Kollektoren nur aus Gründen der  Verschattung gemäht werden. Das Mahdgut lasse sich sowohl stofflich als auch energetisch (Biomasse) verwenden.

Dünge- und Pflanzenschutzmittel sollte schon im Bauleitverfahren ausgeschlossen werden. Auch Chemikalien
zur Reinigung der Kollektoren dürften nicht zum Einsatz kommen. Der Verzicht auf Pestizide, Herbizide und
mineralischen Dünger begründe den naturschutzfachlichen Wert der naturverträglichen Solarthermie-Anlage.

6. Der Rückbau für naturverträgliche Solarthermie-Anlagen auf Freiflächen

Wer den Bebauungsplan aufstellt, sollte darin schon
klare Aussagen zu Nachnutzungsmöglichkeiten der Freifläche
treffen, die sich an der vorherigen oder einer naturschutzfachlich optimierten Nachnutzung orientierten, die die Flora und Fauna nicht nachhaltig schädigen und eine Nachnutzung der Fläche trotz Grünlandumbruchsverbot
ermöglichen.

Die Bestimmungen zum Rückbau der naturverträglichen Solarthermie-Freiflächenanlage sollten schon im Genehmigungsverfahren festgeschrieben werden und die zu Projektbeginn geschaffenen Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigen. Dabei sei zu beachten, dass aus den Regelungen keine frühzeitigen Kosten für
Rückbaubürgschaften entstünden.

Die wesentlichen Baustoffe von Freiflächenanlagen seien äußerst langlebig (Lebensdauer mehr als 20 Jahre). Nach Ende
der Nutzungsdauer könne ein vollständiger Rückbau
inklusive Leitungen, Kabel und Fundamente sehr schnell und
einfach ausgeführt werden.

Fotos: Ritter XL Solar