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Heizungstausch: Förderantrag noch Ende 2024 oder Anfang 2025 stellen – warum lohnt sich das?

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Die Wärmewende kostet wendewillige Hausbesitzer:innen viel Geld. Doch der Staat beteiligt sich mit Förderprogrammen an den Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, darunter auch der Heizungstausch. Dennoch sinkt die Sanierungsbereitschaft der Eigenheimbesitzer:innen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Allen voran zu nennen ist die Unsicherheit, wie es mit den staatlichen Förderungen weitergeht, wenn Deutschland im kommenden Jahr neu gewählt hat. Nach jetzigem Stand der Dinge – wie ihn die Tagesschau online darstellt – sollen die “Förderprogramme des Bundes nach dem Willen der Regierung auch ohne einen beschlossenen Haushalt im kommenden Jahr vorerst weiterlaufen”. Warum es sich dennoch lohnt, insbesondere einen Heizungstausch Förderantrag noch vor Jahresende oder gleich zu Jahresbeginn zu stellen, lest ihr hier.

Energetische Sanierung verliert auch im Jahr 2024 weiter an Tempo

Die energetische Gebäudesanierung verliert hierzulande auch im sich dem Ende neigenden Jahr 2024 an Fahrt: Anhand der Marktdaten vom ersten bis zum dritten Quartal (Sanierungsquote: 0,72 Prozent) und der Prognose fürs vierte (Sanierungsquote: 0,61 Prozent) kommt eine Studie der B+L Marktdaten Bonn im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG) auf eine Gesamtquote von 0,69 Prozent für die energetische Sanierung im Jahr 2024 (zum Vergleich: 2022 lag sie noch bei 0,88 Prozent, 2023 bei 0,7 Prozent).

BuVEG_Sanierungsquote_2024_Heizungstausch

Das sei eine besorgniserregend geringe Sanierungsquote, mit der die zum Erreichen der Klimaziele notwendige Marke stark verfehlt werde – zumal sie sich verfestige und keine Trendwende in Sicht sei.

Der BuVEG erklärt, dass der Gebäudesektor seit Jahren die gesteckten CO2-Einsparziele der Bundesregierung verfehle und für 30 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich sei. Laut der Leitstudie “Aufbruch Klimaneutralität” der Deutschen Energie-Agentur (dena, Stand: 2022) müssten jährlich 1,7 bis 1,9 Prozent der Wohngebäude energetisch saniert werden, damit der Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral werde.

Zwei Drittel aller Wohngebäude hierzulande befänden sich demnach in den niedrigen Effizienzklassen D bis H und verbrauchten mehr als 100 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) und Jahr. Allein die Gebäude in den schlechtesten Effizienzklassen G und H seien für 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs des Gebäudesektors verantwortlich.

Was bringt eine energetische Sanierung?

Dem BuVEG zufolge profitierten nicht nur die Eigentümer:innen von der energetischen Sanierung ihres Hauses. Dank der vielfältigen Wertschöpfung würden sich zunehmende energetische Sanierungstätigkeiten auch positiv auf die Binnenwirtschaft und den Arbeitsmarkt auswirken:

Studie zur Sanierungsbereitschaft der Immobilienbesitzer:innen

Laut einer aktuellen Studie der Direktbank ING würden

  • mehr als 30 Prozent der Immobilieneigentümer:innen Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der eigenen Immobilie nur unter Zwang ergreifen.
  • Ein weiteres Drittel würde diese unter der Voraussetzung, dass hinreichend finanzielle Unterstützung bereitgestellt würde, vornehmen.

Die Studie brachte auch zutage, dass mehr als ein Drittel aller befragten Eigentümer:innen, die in den vergangenen drei Jahren keine Sanierungsmaßnahmen ergriffen haben, dies mit zu hohen Sanierungskosten beziehungsweise einer unzureichenden staatlichen Förderung begründeten.

Angesichts der Tatsache, dass die staatliche Förderung laufe, kommt die Studie zu dem Schluss, dass “die Befragten im Hin und Her um gestoppte und dann wieder aufgenommene Förderprogramme den Überblick verloren haben.”

Aktuelle Förderprogramme sollen 2025 weiterlaufen

Die Onlineausgabe der Tagesschau berichtet, dass die Förderprogramme des Bundes nach dem Willen der Regierung auch ohne einen beschlossenen Haushalt im kommenden Jahr vorerst weiterlaufen sollen.

Diese Aussage belegt das Nachrichtenmagazin mit den folgenden Aussagen:

  • des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): “Das Programm Jung kauft Alt wird trotz vorläufiger Haushaltsführung auch ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung stehen. Anträge können weiterhin gestellt werden”. Der KfW-Kredit “Jung kauft Alt” soll Familien mit kleinen und mittleren Einkommen beim Kauf und der Sanierung von alten Häusern und Wohnungen unterstützen.
  • des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das mit Blick auf die vorläufige Haushaltsführung aussagte, dass auf dieser Basis im Rahmen der noch vom Bundesfinanzministerium festzulegenden Rahmenbedingungen auch die Förderprogramme weiterlaufen können. Was laut der Tagesschau heiße, dass alle Rechtsverpflichtungen bedient werden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), für die das BMWK zuständig ist, sei demnach auch im Jahr 2025 bedarfsgerecht finanziert, die Höhe der Mittel entspreche nach aktueller Planung dem Bedarf. Die Tagesschau zitiert dazu das BMWK mit der Aussage: “Minister Habeck hat sich hier stets klar geäußert, dass in seiner Amtszeit als Wirtschaftsminister die Förderung bleibt.”

Zur Erinnerung: An einem Heizungsaustausch beteiligt sich der Staat nach aktuellen Förderbedingungen bestenfalls mit 70 Prozent der Kosten. Die maximal förderfähigen Ausgaben liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Das heißt: Es sind bis zu 21.000 Euro Förderung möglich.

Mehr zu den aktuellen Förderungen für erneuerbare Heizungen und zum Heizungstausch Förderantrag lest ihr hier:

Die Tagesschau schreibt in ihrem Bericht mit Verweis aufs BMWK aber auch, dass es bei neuen Förderanträgen trotzdem zu Mittelkürzungen oder Verzögerungen kommen könne, beispielsweise im Zuge einer Haushaltssperre, die ein:e Bundesfinanzminister:in bei Lücken im Haushalt verhängen könne. Dann entscheide die Regierung von Fall zu Fall, ob für bestimmte Vorhaben und Programme weiter Geld ausgegeben werde oder nicht. Das BMWK zitiert die Tagesschau online mit der Aussage: “Wir werden 2025 weiterhin die BEG bewilligen können“.

Heizungstausch Förderantrag möglichst noch 2024 oder gleich zu Anfang des Jahres 2025 stellen

Die Tagessschau online zufolge, die sich dabei auf Aussagen von Expertinnen und Experten beruft, lohne es sich, Anträge für staatliche Förderungen möglichst noch vor dem Jahresende 2024 zu stellen.

Insbesondere bei einem Heizungstausch Förderantrag lohne sich dies, weil dieser “eigentlich direkt bewilligt werde”, da es “einen Automatismus” gebe. Aber: Wer sich den Heizungstausch staatlich fördern lassen wolle, der müsse demnach einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer:m Handwerker:in abgeschlossen haben. Der Vertrag müsse das voraussichtliche Datum der Umsetzung und einen Vermerk enthalten, dass er vom Förderantrag abhängig sei.

Auch ein Heizungstausch Förderantrag, der gleich zu Anfang des neuen Jahres gestellt werde, könne sich demnach lohnen. Damit sichere man sich auf jeden Fall die derzeitigen Fördersätze. Denn selbst dann, wenn die Förderprogramme wie versprochen weiterlaufen, könnten sich die zugehörigen Förderbedingungen mit einer neuen Regierung ändern, ist in dem Tagesschaubericht weiter zu lesen.

Dass die Förderungen dann ganz entfielen, ist laut den von der Tagesschau befragten Expertinnen und Experten unwahrscheinlich, da die Vorgaben von der Europäischen Union kämen. Das Ende der fossilen Heizungen komme demnach früher oder später sowieso.

Und auch das sei unabhängig von der Wahl einer neuen Regierung sicher: Die steuerliche Abschreibung, die das Einkommenssteuergesetz regele, laufe weiter: Für jedes Haus könnten demnach 200.000 Euro geltend gemacht werden. 20 Prozent könnten Eigentümer:innen im Rahmen ihrer Einkommenssteuer über drei Jahre verteilt erstattet bekommen.

Foto: cherdchai – Adobe.Stock.com (Titelbild), BuVEG (Grafik)