BuGG-Positionspapier Solar-Guendaecher

BuGG-Positionspapier: Gründacher + Solardächer = Solar-Gründächer

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Am Mittwoch haben wir euch hier auf dem Solarthermie-Blog den Marktreport GebäudeGrün 2022 vorgestellt, und aufgezeigt, welche Vorteile Gründächer bringen, wenn es darum geht, insbesondere Städte so zu gestalten, dass sie auch in Zeiten des Klimawandels bewohnbar bleiben. Der gleichnamige Bundesverband GebäudeGrün e.V. (BuGG) hat in seinem Bericht auch ein Positionspapier “Solar-Gründächer” veröffentlicht, das aufzeigt, wie sich Gründacher + Solardächer vorteilhaft zu Solar-Gründachern kombinieren lassen.

Zum Erreichen der Klimaziele und Gewährleisten der Versorgungssicherheit sei es laut dem BuGG-Positionspapier “Solar-Gründach” elementar, dass die dringend benötigten Flächen nicht in Konkurrenz zueinander gestellt, sondern möglichst sinnvoll mehrfach genutzt würden. Solar-Gründächer als Flächenmehrfachnutzung hätten sich demnach bewährt und stünden für eine ganzheitliche Betrachtung von Energiewende, Klima- und Umweltschutz.

Weil sowohl der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP als auch die sogenannte Eröffnungsbilanz eine Solar-Pflicht für neue Gewerbedächer und eine Regelnutzung für Wohngebäude angekündigt hätten, werde die Dachbegrünung laut BuGG in Frage gestellt. Und das gleichwohl sie längst in vielen Städten als vorgeschriebene Möglichkeit

  • zur Klimaanpassung (Hitze- und Hochwasserschutz),
  • zum Erhalt der Artenvielfalt (Biodiversität)
  • und zur Ressourcenschonung (Schutz der Dachhaut vor Beschädigung)

genutzt werde.

BuGG fordert PV-Pflicht plus Solar-Gründach-Förderung

Der BuGG fordert in seinem Positionspapier, diese Möglichkeit der Wasserbewirtschaftung für Kommunen zu erhalten. Damit dies gelinge, sollte die PV-Pflicht um eine Solar-Gründach-Förderung ergänzt werden. So ließen sich die oft als konkurrierend wahrgenommenen Alternativen Solardach und Dachbegrünung miteinander verbinden und die wertvollen Synergieeffekte nutzen.

In seinem Positionspapier konkretisiert der BuGG nach eigenen Angaben, wie die angestrebte Solar-Pflicht mit einer Solar-Gründach-Förderung kombiniert werden sollte. Sie sei damit ein Baustein für eine erfolgreiche Energiewende und angewandten Klimaschutz, der sich rasch umsetzen lasse.

Vorteile von Solar-Gründächern (Kombination von Dachbegrünung und PV-Anlagen)

Grundsätzlich sprächen dem BuGG zufolge zahlreiche Vorteile und Synergieeffekte für mehr Solar-Gründächer auf geeigneten Flachdächern:

  • Hitzeschutz

Solar-Gründächer würden sich laut BuGG weniger aufheizen als beispielsweise Solardächer, die mit Photovoltaik-Anlagen (Solarstromanlagen) bestückt seien. Dies führe demnach auch zu einem höheren Wirkungsgrad der Solarzellen und damit zu einem höheren Solarstromertrag.

Zudem würden Solar-Gründächer die Umgebungstemperatur senken beziehungsweise die Dächer abkühlen, Staub binden sowie das Mikroklima und
den Schallschutz verbessern.

Das alles würde die Lebensqualität für die Anwohner deutlich erhöhen, insbesondere bei Hitzewellen.

  • Gebäudedämmung

Ein Solar-Gründach wirke dem BuGG zufolge außerdem wie eine natürliche
Klimaanlage und Wärmedämmung. Der Klimatisierungs- und Wärmebedarf im Gebäude reduziere sich mit Gründach und es könne Energie eingespart werden.

  • Schutz der Dachabdichtung = Ressourcenschutz

Bei Solar-Gründächern diene der eingebaute Gründachaufbau als Auflast für die Windsogsicherung derSolaranlage. Dachdurchdringungen oder sonstige Eingriffe in die Dachabdichtung und Gebäudesubstanz können dank der Dachbegrünung entfallen. Diese schütze das Dach zudem vor UV-Strahlung und mechanischer
Beschädigung. Die Reparatur- und Sanierungsanfälligkeit sei im Vergleich zu Dächern mit Solaranlagen ohne Begrünung deutlich geringer. 

Diese Aussage belegt der BuGG in seinem Positionspapier Solar-Gründächer mit den Ergebnissen einer Online-Befragung, di eer gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks durchgeführt habe: Demnach würden Solar-Gründächer erst nach mehr als 20 Jahren einer größeren Reparatur bedürfen. Reine Solardächer bräuchten dagegen schon nach 10 bis 15 Jahren eine solche. Zudem sei die Reparatur eines Solardachs sehr aufwändig und kostenintensiv.

  • Schutz vor Hochwasser und Entlastung der öffentlichen Entwässerung

Solar-Gründächer würden zudem Regenwasser speichern und somit den Wasserabfluss verzögern. Das helfe insbesondere bei den zunehmenden Starkregenereignissen gegen hohe Spitzenabflüsse. Die Speicherkapazität von Dachbegrünungen beziffert der BuGG auf wenigstens 40 bis 50 Prozent des Jahresniederschlags. Deshalb seien bereits in vielen Städten Dachbegrünungen bei Flachdächern in den Bausatzungen Vorschrift.

  • Schutz und Steigerung der Artenvielfalt (Biodiversität)

Dachbegrünungen hätten laut BuGG einen positiven Effekt auf die Biodiversität und würden helfen, den Rückgang blütenbestäubender Insekten zu bremsen. Begrünte Dächer stellten demnach einen bedeutenden Ersatzlebensraum für Pflanzen
und Tiere dar. Die Solaranlage sorge für unterschiedliche Licht-Schatten- sowie Feuchtigkeitsverhältnisse. Die damit geschaffenen abwechslungsreichen Standortbedingungen würden ein Übriges dazu beitragen, die Artenvielfalt
von Fauna und Flora zu fördern.

  • Flächeneinsparung

Der BuGG weist daraufhin, dass andere Lösungen wie Regenwasserrückhaltebecken oder Zisternen genutzt werden müssten, wenn man die Einleitbeschränkungen der Kommunen für den Regenwasserabfluss nicht über ein begrüntes Dach einhielte. Rückhaltebecken und Zisternen  benötigen demnach aber auch weitere Flächen, die in Zeiten steigender Bodenpreise kostspielig seien. Da begrünte Dächer auch als Minderungsmaßnahme bei einem Eingriff in die Natur angerechnet werden könnten,
ließen sich damit auch Ausgleichsflächen einsparen.

  • Solar-Gründächer – bewährte Technik mit Potenzial

Laut dem Positionspapier des BuGG hätten sich (Solar-)Gründächer als Technologie längst bewährt und seien jahrzehntelang in verschiedenen Varianten im Einsatz. Über 100 Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern hätten demnach schon eigene Förderprogramme für Gründächer aufgelegt. Hamburg, Freiburg und Hannover würden demnach sogar gezielt Solar-Gründächer fördern. Auch die KfW unterstütze Dachbegrünungen in ihren Effizienzförderprogrammen. Außerdem würden deutsche Firmen zu den weltweiten Marktführern zählen, erprobte Systeme installieren und beständig an ihrer Weiterentwicklung arbeiten

Bei neuen Dächern könnten Solar-Gründächer einfach installiert werden. Werde die höhere Dachlast – die Rede sei von 100 bis 140 kg/m² bei Solar-Gründächern und 20 bis 30 kg/m² bei reinen Solardächern – schon in der Planung berücksichtigt, sei der Mehraufwand in der Regel überschaubar. In Deutschland seien 2020 rund 100 Millionen m² Flachdächer errichtet worden, von denen rund 8 Prozent (8 Millionen
m²) begrünt worden seien. Hätte man die gesamte Fläche als Solar-Gründächer ausgelegt, entspräche dies einer installierten Photovoltaik-Leistung von rund 8 Gigawatt (GW).

BuGG-Vorschlag: Solar-Pflicht plus Solar-Gründach-Förderung

Die vielen Vorteile von Solar-Gründächern sprächen dem BuGG zufolge dafür, die geplante Solarpflicht mit einer Solar-Gründach-Förderung zu kombinieren. So könnten auch bestehende Einleitbeschränkungen für Regenwasser, die es schon in vielen Kommunen gebe, aufrechterhalten bleiben und über Solar-Gründächer erfüllt werden.

Regulatorische Vorgaben

  1. Die Solar-Pflicht für Gewerbedächer auf Bundesebene ersetze laut BuGG nicht die Vorgaben für Dachbegrünungen auf kommunaler Ebene.
  2. Solar-Gründächer würden deshalb parallel zur Solar-Pflicht eine Förderung (erhöhte Vergütung, Investitionszuschuss oder ähnliches) erhalten. Die Förderung könne bei Auflagen zur Dachbegrünung seitens der Kommunen und auch für alle anderen geeigneten Dächer (auch Wohngebäude) in Anspruch genommen werden.
  3. Die Förderung sollte über ein Bundesförderprogramm Solar-Gründächer erfolgen. Dies hätte mehrere Vorteile:

a. Die Förderung würde bundesweit nach den gleichen Maßstäben erfolgen, was sie von den bisher bestehenden unterschiedlichen Förderprogrammen auf Landes- und kommunaler Ebene unterscheide.

b. Der Verwaltungsaufwand für die Antragsteller verringere sich spürbar. Bundesländerübergreifend tätige Unternehmen müssten nicht für jeden neuen Standort die Förderbedingungen eruieren.

c. Das  Zusammenführen von Solar- und Gründachförderung bedürfe es nur noch eines Förderantrags.

d. Das Anpassen der Förderbedingungen und -beträge sei leicht möglich.

e. Man könnte Investitions- und Wartungsförderung trennen.

f. Theoretisch ließe sich das Ganze mit den landes- und kommunalen Förderprogrammen kombinieren, vorausgesetzt, es käme nicht zu einer Überförderung.

4. Das Planen und Ausführen müssten qualifizierte Fachbetriebe übernehmen

5. Die Dachbegrünung unter den Solaranlagen sollte als extensive Dachbegrünung mit niedrigwüchsigen Pflanzen angelegt werden. Wenn möglich seien regional gewonnene Samen und Pflanzen zu benutzen. Der Abstand der Module oder Kollektoren zur Bodenschicht müsse mindestens 20 Zentimeter (cm) betragen, damit die Pflanzen die Solaranlage nicht verschatten.

6. Für die regelmäßige Instandhaltung und Wartung seien geeignete Laufwege, Abstände zwischen den Modulen und Kollektoren sowie eine Absturzsicherung vorzusehen.

Foto: BuGG