BAFA-Fördermittel

Ratgeber: Wie, wo und wann beantragt man 2017 BAFA-Fördermittel für Solarthermie?

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Heute komme ich Euch mal mit einem Ratgeber. Er dreht sich darum, wie ihr 2017 an staatliche Fördergelder kommt, wenn ihr eine Solarthermie-Anlage installieren und in Betrieb nehmen wollt. Damit sich keiner im behördlichen Folmularlabyrinth verirrt, erkläre ich euch hier, wie ihr die sogenannte BAFA-Förderung beantragt. Los geht’s!

Die Bundesregierung Deutschlands hat sich die Energiewende auf die Fahnen geschrieben. Im Zuge dessen unterstützt sie unter anderem Verbraucher, die Maßnahmen zur energetischen Sanierung ihrer Wohnungen beziehungsweise Häuser ergreifen wollen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst eure Investitionen in energieeinsparende Technik, darunter Solarthermie.

BAFA-Antrag 2017 – eure Sache oder ein Service eures Solar-Handwerkers?

Viele Solarthermie-Fachbetriebe bieten euch die Technik samt ihren Dienstleistungen wie Installation, Inbetriebnahme und gegebenenfalls auch Wartung der Anlage als Paket zu einem Paketpreis an. Häufig übernehmen die Solarteure auch das Beantragen der in Frage kommenden Fördergelder für Euch. Daher mein Tipp: Fragt den Solarhandwerker eures Vertrauens danach und setzt bei positiver Rückmeldung vertrauensvoll auf dessen Dienste. Bestenfalls stellt der Handwerker den Antrag nicht zum ersten Mal, sondern kennt sich  mit den Formularen ebenso gut aus wie er weiß, welche Unterlagen dem BAFA-Antrag beizulegen sind.

Was fördert das BAFA 2017?

Vor dem Kauf der Solarthermie-Anlage solltet Ihr Euch zuallererst dazu schlau machen, was genau vom BAFA gefördert wird und, ob die Solarthermie-Kollektoren der gewünschten Anlage auch tatsächlich vom BAFA als förderfähig angesehen werden.

Das fördert die BAFA nach eigenen Angaben in Sachen Solarthermie:

  • Errichtung und Erweiterung von Solarthermie-Anlagen bis einschließlich 100 Quadratmeter Kollektorfläche zur:
  • ausschließlichen Warmwasserbereitung
  • ausschließlichen Raumheizung
  • kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Bereitstellung von Prozesswärme
  • Zuführung der Wärme in Wärmenetze
  • Zuführung der Kälte in Kältenetze
  • Solaren Kälteerzeugung

Um die Förderfähigkeit eurer Wunschanlagezu prüfen, schaut zuerst in die allgemeinen BAFA-Vorschriften für die Förderung von Solarkollektoren:

Solarkollektoranlagen müssen bestimmte technische Anforderungen und Umweltstandards erfüllen. Die eingesetzten Kollektoren müssen das europäische Zertifizierungszeichen Solar-Keymark tragen, nach EN 12975-2 oder EN ISO 9806 oder nach ISO 17025 geprüft worden sein, einen jährlichen Kollektorertrag von mindestens Qkol 525 kWh/m² nachweisen*. Der Nachweis von Qkol  erfolgt auf Basis der Kollektorerträge Ceff bei 25 °C und 50 °C am Standort Würzburg. Folgende Mindeststandards müssen erfüllt und nachgewiesen werden:

  • Bei Vakuumröhren und Vakuumflachkollektoren:
  • Bruttokollektorfläche mind. 7,0 m²
  • Pufferspeicher mind. 50 Liter/Quadratmeter Bruttokollektorfläche
  • Bei Flachkollektoren:
  • Bruttokollektorfläche mind. 9,0 m²
  • Pufferspeicher mind. 40 Liter/Quadratmeter Bruttokollektorfläche Die Anlagen müssen mit einem geeigneten Funktionskontrollgerät bzw. einem Wärmemengenzähler7 ausgestattet sein.

Solarthermie-Anlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite sind nicht förderfähig (z. B. Schwimmbadabsorber).

Auf Nummer Sicher geht ihr, wenn ihr dann noch euren Wunschkollektor in der BAFA-Liste der förderfähigen Solarthermie-Kollektoren findet. Die Liste gibt’s hier als PDF zum Download.

Wann müsst ihr den Förderantrag stellen?

Als Privatperson müsst ihr den Antrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der Solarthermie-Anlage beim BAFA einreichen. Wichtig: Maßgeblich ist stets der Tag des Antragseingangs beim BAFA. Später eingehende, auf Beamtendeutsch sogenannte verfristete Anträge müsse das BAFA aus zwingenden haushaltsrechtlichen Gründen ablehnen. Generell vor Vorhabensbeginn seien Anträge auf Innovationsförderung sowie für solare Prozesswärme zu stellen.

Was heißt hier „Vorhabensbeginn“?

Als solcher gelte laut BAFA der rechtsverbindliche Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürften demnach vor Antragstellung erbracht werden. Achtung: Auch Planungsleistungen sind mitunter schon förderfähig! Sobald der Antrag beim BAFA eingegangen sei, dürfe ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen werden. Der Antragsteller müsse nicht den Zugang des Bewilligungsbescheides abwarten, sondern dürfe mit dem Vorhaben beginnen.

Wo bekommt ihr die Förderanträge?

Das BAFA hat eine Download-Seite im Internet eingerichtet. Dort klickt ihr in der Rubrik Solaranlagen auf den Eintrag „Förderantrag für Solaranlagen – Privatpersonen“. Daraufhin erscheint der Online-Antrag samt Erläuterungen. Den könnt ihr entweder direkt online ausfüllen (es gibt eine Funktion zum Zwischenspeichern der Angaben) und dann ausdrucken oder zuerst ausdrucken und dann per Hand ausfüllen.

Welche Dokumente gehören zum BAFA-Antrag?

Bei nachträglicher Förderung, das heißt, wenn ein Antrag nach Inbetriebnahme der Solarthermie-Anlage zu stellen ist, sollte ein Antrag laut BAFA folgende Dokumente beinhalten:

  • das ausgefüllte und vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Antragsformular
  • die vom Fachunternehmer / Installateur unterschriebene Fachunternehmererklärung
  • Rechnung des Fachunternehmen in Kopie (an den Antragsteller als Privatperson ausgestellt)

Gut zu wissen: Wenn die Antragstellung vor Vorhabensbeginn vorgeschrieben sei, verlange das BAFA in der Basisförderung außer dem eigentlichen Antragsformular keine Nachweise oder Dokumente.

Technische Angaben, wie Hersteller, Typ und Nennwärmeleistung seien im Antrag anzugeben.

Bei der Innovationsförderung sei ein Angebot über die zu fördernde Anlage beziehungsweise Komponente zusammen mit dem Antragsformular einzureichen. Bei einem Antrag zur Innovationsförderung müsst ihr diese Unterlagen (in Kopie) vorlegen:

  • ausgefüllter Antragsvordruck samt Anlagendaten – mit Hilfe des Fachunternehmers ausgefüllt
  • Dokumente, die zum Nachweis der Wohneinheiten beziehungsweise zum Nachweis der Nutzfläche bei Nichtwohneinheiten geeignet sind
  • Angebot zur Anlage
  • Zeichnung des hydraulischen Systemkonzepts
  • Angabe des mit einer Simulation berechneten Kollektorwärmeertrags und Dokumentation der Systemsimulation

Wo findet ihr mehr Infos zur BAFA-Förderung 2017 für Solarthermie und zum BAFA-Antrag?

Das BAFA informiert auf seinen Internetseiten über die Förderung von Solarthermie und über den Antrag zur Förderung. Außerdem hat es einen ausführlichen Ratgeber „Grundwissen zum Marktanreizprogramm (MAP)“ ins Netz gestellt, den ihr als PDF downloaden könnt.

Wohin soll der ausgefüllte BAFA-Antrag mit den zugehörigen Dokumenten gesendet werden?

Die folgende Post-Adresse steht bereits auf dem Antrag:

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Erneuerbare Energien ?
  • 65754 Eschborn

Wen könnt ihr fragen, wenn ihr Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigt?

Das BAFA  bietet sich direkt auf dem Online-Antragsformular als Hilfe beim Ausfüllen des Formulars an. Hier die dort angegebenen Kontaktdaten:

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Telefon: 06196 908-1625
  • Montag bis Donnerstag: 08:30  bis 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:30 bis 15:00 Uhr
  • E-Mail-Adresse: solar@nullbafa.bund.de
  • Internet: http://www.heizen-mit-erneuerbaren-energien.de
  • Auf Twitter könnt ihr das BAFA auch kontaktieren: @bafa_ee

Zu guter Letzt noch das Spannendste: Mit welchen Fördergeldern für Solarthermie könnt ihr 2017 rechnen? 

Der folgenden Übersicht des BAFA könnt ihr entnehmen, was an Solarthermie mit wie viel Fördergeld bezuschusst wird:

BAFA Fördergelder für Solarthermie 2017
Grafik: BAFA

Wissen solltet ihr zur BAFA-Solarthermie Förderung 2017 für eine Solarthermie-Anlage zur Unterstützung der Heizung (also Warmwasserbereitung und Heizung) auch das:

  • Die Mindestförderung beträgt hier 2.000 Euro. Von fünfzehn bis  bis vierizg Quadratmetern Kollektorfläche gibt es 140 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche.
  • Bei Anlagen mit Flachkollektoren muss die Anlage wenigstens neun Quadratmeter Bruttokollektorfläche haben und der Pufferspeicher muss wenigstens 40 Liter pro Quadratmeter Kollektorfläche fassen.
  • Und bei Anlagen mit Vakuumröhrenkollektoren muss die Anlagengröße mindestens sieben Quadratmeter betragen und der Pufferspeicher muss 50 Liter pro Quadratmeter Kollektorfläche fassen.

Für Solarthermie-Anlagen, die nur Warmwasser zubereiten, gibt’s das:

  • Die Basisförderung beträgt hierfür 500 Euro. Bei Anlagengrößen zwischen elf bis vierzig Euro gibt es 50 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Die Anlagengröße muss mindestens drei Quadratmeter Kollektorfläche haben und es muss ein Pufferspeicher von wenigstens 200 Litern Fassungsvermögen installiert werden.
BAFA-Solarthermie-Förderung 2017 – die Boni

Das BAFA bietet euch über diese Förderung hinaus noch folgende Boni an.

  • Wird die Solarthermie-Heizung von euch mit einer Wärme­pumpe oder einer Biomasse-Anlage kombiniert, könnt ihr mit dem BAFA-Kombinations­bonus in Höhe von 500 Euro rechnen.
  • Den Effizienzbonus bekommt ihr, wenn ihr die Solarthermie-Anlage auf einem sehr effizient gedämmten Gebäude errichtet. Dann gibt’s bis zum Eineinhalbfachen der Basisförderung.
  • Wer bei der Installation einer Solarthermie-Heizung einen Heizkessel mit Brennwerttechnik einbaut und zuvor noch keinen Brennwertkessel betrieben hat, der bekommt einen sogenannten Kesseltauschbonus von 500 Euro.
  • Auch die Kombi Solarthermie-Heizung plus Wärmenetz erhält pauschal 500 Euro.
  • Dann wäre da noch der im Neubau wie Altbau geltend zu machende Innovationsbonus. Er greift bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten und bei Ein- oder Zweifamilienhäuser, wenn dort ein solarer Deckungsgrad von 50 Prozent erzielt wird.
  • Wenn ihr beim Einbau der Solarthermie-Anlage dann noch zugleich das bestehende Heizungssystem energetisch optimiert, erhält zehn Prozent der Nettoinvestitionskosten als Zuschuss. Gut zu wissen: Diese Optimierung ist auch bis zu drei bis sieben Jahre später noch möglich. Allerdings beschränkt sich dann die die Solarthermie Förderung auf pauschal 100 bis 200 Euro.

Foto: BAFA (Grafik), krockenmitte / photocase(Titel)