Ratgeber: Welche Förderung gibt es für Solarthermie?

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Ganz klar, eine Solarthermie-Anlage kostet Geld. Doch wer den Betrieb einer Solarwärmeanlage plant, kann für Planung, Kauf und Installation Fördermittel in Anspruch nehmen. Welche, das zeigt unser Ratgeber zur Solarthermie-Förderung.

Quellen, aus denen Fördermittel fließen

Wer hierzulande in Solarthermie investieren möchte,

bekommt von unterschiedlichen Seiten Unterstützung.

Zu nennen wären:

  • das Marktanreizprogramm (kurz: MAP),

das als das zentrale Instrument des Bundeswirtschaftsministeriums zur finanziellen Unterstützung des Ausbaus erneuerbarer Energien gilt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAfA) vergibt hier Zuschüsse für kleinere Anlagen, zum Beispiel an Privathaushalte oder an Unternehmen. Das BAfA entwickelte dazu ein Baukastensystem mit Basisförderung, Innovationsförderung und Zusatzförderung. Zudem gibt’s noch einen Bonus für diejenigen, die das ganze Heizungssystem optimieren.

Basisförderung bedeutet zum Beispiel,

dass eine Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung bei Erstinstallation mit bis zu 50 Euro je angefangenem Quadratmeter (m2) Bruttokollektorfläche und mindestens mit 500 Euro bezuschusst wird. Dabei gelten folgende Bedingungen: Die Mindestkollektorfläche beträgt 3 m2 und der Wärmespeicher hat ein Mindestspeichervolumen von 200 Litern.

dass eine Kollektorfläche von bis zu 14 m2, die Warmwasser und Heizwasser erwärmen soll, mit 2.000 Euro bezuschusst wird (bei Erstinstallation 140 Euro pro angefangenem m2; Ausnahme: Luftkollektoren). Aufgeschlüsselt auf die unterschiedlichen Kollektortypen ergibt sich folgende Förderung:

  • Für Vakuumröhren- und Vakuumflachkollektoren gilt: mindestens 7 m2 und mindestens 50 Liter je m2 Bruttokollektorfläche
  • Für Flachkollektoren gilt: mindestens 9 m2und mindestens 40 Liter je m2 Bruttokollektorfläche
  • Für Erweiterung um mindestens 4 bis zu 40 m2Bruttokollektorfläche gilt: 50 Euro je zusätzlich installiertem m2 Bruttokollektorfläche

Die Basisförderung lässt sich über das Anreizprogramm Energieeffizienz (kurz: APEE) mit einer Förderung kombinieren, wenn man sich eine andere förderfähige Technik mit ins Haus holt. Für eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung beispielsweise gibt’s dann extra 500 Euro als Kombibonus. Ebenso für den gleichzeitigen Ersatz eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik mit einem Öl- oder Gasbrennwertkessel, wobei vorausgesetzt wird, dass ein sogenannter hydraulischer Abgleich nachgewiesen wird. 500 Euro Kombibonus gibt’s auch, wenn zugleich eine Biomasse-Anlage errichtet oder die Solarthermie-Anlage an ein Wärmenetz angeschlossen wird.

Weitere energetische Optimierungen der Heizungsanlage werden mit bis zu 1.000 Euro Investitionszuschuss (Einzelne Maßnahmen zur Optimierung der Heizung mit bestehender Solarthermie begründen einen Investitionszuschuss von maximal 10 Prozent der Investitionskosten und höchstens 50 Prozent der Basisförderung.) gefördert, so dass man insgesamt mit einen BAfA-Zuschuss von 3.500 Euro rechnen kann.

Ein sogenannter Gebäudeeffizienzbonus bringt einen Zuschuss von 50 Prozent der Basisförderung, wenn das Gebäude dem Energiestandard KfW-Effizienzhaus 55 entspricht.

  • und die zinsgünstigen Kredite Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
  • Außerdem haben einzelne Bundesländer, Kommunen sowie private Versorger eigene Fördertöpfe. Nicht zuletzt gewähren Hersteller und / oder Handwerker „hausgemachte“ Förderungen.

Unser Tipp: Sprecht mit einem Sachverständigen, der von BAfA und KfW anerkannt ist. Der wird euer System prüfen (einen Heizungscheck machen), passende neue Technik empfehlen und dimensionieren. Die Beratung durch solch einen anerkannten Sachverständigen ist förderfähig: Bis zu 800 Euro (60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten: für Ein- und Zweifamilienhäuser maximal 800 Euro, bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten maximal 1.100 Euro) zahlt die BAfA dazu. Um den nötigen Antrag dafür kümmert sich der Experte.

Überblick über BAfA-Förderungen

Auf der Internetseite der BAfA kann man sich Förderübersichten für Solarförderung als PDF-Datei runterladen.

Von der BAfA-Internetseite kann man sich Übersichten zu den aktuellen Förderungen von Solarthermie herunterladen. Grafik: BAfA
Von der BAfA-Internetseite kann man sich Übersichten zu den aktuellen Förderungen von Solarthermie herunterladen. Grafik: BAfA

Mögliche Förderformen

Wie eben schon beschrieben, lässt sich Solarthermie grundsätzlich auf zweierlei Art und Weise fördern:

  1. Zum einen gewährt der Förderer einen Zuschuss, den man nicht zurückzuzahlen braucht.
  2. Zum anderen kann man Kredite beantragen, die man zu besonders guten Konditionen (mit niedrigen Zinsen) zurückzahlt.

Förderungen kombinieren

Wie bereits geschildert kann man aus einem Topf mitunter mehrere Maßnahmen kombiniert fördern lassen. Eine Kombi von Förderungen aus unterschiedlichen Töpfen, also beispielsweise von BAfA und KfW, ist in der Regel jedoch nicht machbar.

Die wichtigsten Fragen zur Förderung kurz & knapp beantwortet

  1. Wann sollte man eine Förderung beantragen?

So früh wie möglich, denn es gibt Förderungen, die schon den ersten Schritt eines Solarthermie-Projekts, sprich: dessen Planung, fördern. Über ein Beispiel haben wir hier auf dem Blog bereits berichtet: Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Privatpersonen (ebenso Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen wie eingetragene Vereine) müssten den Antrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA einreichen. So heißt es in diesem Merkblatt der BAfA. Maßgeblich sei stets der Tag des Antragseingangs beim BAFA.

Verfristet eingehende Anträge müsse das BAFA aus zwingenden haushaltsrechtlichen Gründen ablehnen. Unternehmen (ebenso Contractoren, KMU, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft und Gartenbaubetriebe) müssten den Antrag vor Vorhabensbeginn stellen.

Generell vor Vorhabensbeginn sind Anträge auf Innovationsförderung sowie für solare Prozesswärme zu stellen.

  1. Wie wird „Vorhabensbeginn“ vom BAfA verstanden?

Für das BAfA ist der Vorhabensbeginn der rechtsverbindliche Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürften nach diesem Verständnis vor Antragstellung erbracht werden. Sobald der Antrag beim BAFA eingegangen sei, dürfe ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen werden. Der Antragsteller müsse demnach  nicht den Zugang des Bewilligungsbescheides abwarten, sondern dürfe mit dem Vorhaben beginnen.

  1. Aus welchen Dokumenten besteht ein Antrag?

Bei nachträglicher Förderung, sprich: wenn ein Antrag nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen sei, so heißt es laut BAfA, sollte ein Antrag folgende Dokumente beinhalten:

  • das ausgefüllte und vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Antragsformular
  • die vom Fachunternehmer / Installateur unterschriebene Fachunternehmererklärung
  • Rechnung des Fachunternehmen in Kopie (an den Antragsteller als Privatperson ausgestellt)

Ist die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens vorgeschrieben, verlange das BAfA in der Basisförderung außer dem eigentlichen Antragsformular keine Nachweise oder Dokumente. Technische Angaben, wie Hersteller, Typ und Nennwärmeleistung seien im Antrag anzugeben. Bei der Innovationsförderung sei ein Angebot über die zu fördernde Anlage beziehungsweise  Komponente zusammen mit dem Antragsformular einzureichen.

  1. Woher weiß ich, welcher Solarthermiekollektor förderfähig ist?

Das BAfA führt eine Liste förderfähiger Solarkollektoren und -anlagen. Die kann man sich von der BAfA-Internetseite herunterladen. Die Liste werde laut BAfA nach Bedarf aktualisiert. Die Hersteller beziehungsweise Vertreiber der gelisteten Kollektoren hätten demnach durch Baumusterprüfung die Einhaltung der Anforderungen und Standards nachgewiesen. Die Listen enthielten den Namen des Herstellers / Vertreibers und die Typbezeichnung sowie Angaben zur Bruttokollektorfläche.

Unser Tipp: Schaut vor Antragstellung auf die Liste, ob ein bestimmter Kollektortyp aufgeführt ist und als förderfähig angesehen wird.

  1. Wie belege ich einen Kesseltausch gegenüber der BAfA?

Die Installation des neu installierten Brennwertkessels sei mit der Rechnung der Fachfirma (in Kopie) nachzuweisen. Für den Kesseltauschbonus sei Voraussetzung, dass die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen und der hydraulische Abgleich vom Fachunternehmer bestätigt werde. Dies sei durch Vorlage der Rechnung (in Kopie) oder durch Angabe in der Fachunternehmererklärung nachzuweisen.

  1. Wird immer gefördert – oder nur solange Fördermittel im Fördertopf sind?

Die Gewährung der Zuwendung stehe laut BafA unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Es bestehe demnach kein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Förderung.

Foto (Titel): inkje / photocase; Grafik (BAfA)