Solares Kühlen: Förderung für Sorptionskälteanlagen

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Wir hatten euch bereits die Förderungen für solares Kühlen (gewerblich) vorgestellt und im letzten Beitrag, die Bonusförderung für den besonderen Beitrag zum Klimaschutz angeschaut. Eigentlich war die Reihe damit abgeschlossen. – Eigentlich – Denn nun hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Struktur der Förderungen auf seiner Seite aktualisiert. Und so kam es, dass ich auf eine weitere Förderung aus der Rubrik: Klima- / Kälteanlagen gestoßen bin. Erst dachte ich, das sei eine neue Förderung, doch ein Telefonat mit dem zuständigen Ansprechpartner beim BAFA belehrte mich eines Besseren: Die Förderung für Sorptionskälteanlagen gibt es schon länger, man habe sie lediglich in eine andere Rubrik eingegliedert. Um die eigentlich abgeschlossene Förderreihe nun zu ergänzen, habe ich mir diese wichtige Förderung natürlich auch noch angeschaut.

Die Förderung für Sorptionskälteanlagen

Die Förderung für Sorptionskälteanlagen des BAFA zählt zu den Basisförderungen für gewerbliche Kälteanlagen. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, sollte

  • die Anlage mindestens 50 kW Kälteleistung erbringe und
  • Sekundärwärme, Wärme aus Fern- oder Nahwärmenetzen oder Solarthermieanlagen für den Antrieb nutzen

Unter Sekundärwärme ist in diesem Fall Abwärme, aus Abgas, Dampf sowie Heißwasser / Warmwasser, zu verstehen.

Der Fördersatz sieht dann wie folgt aus:

  • 25 % bezogen auf die Nettoinvestitionskosten.

Für die Kostenberechnung ist das dafür vorgesehene Pflichtformular zu nutzen.

Bedingungen und Antrag

Für die Antragstellung gilt, dass der Antrag und die geforderten Unterlagen dem BAFA auf dem Postweg zugehen müssen. Das BAFA quittiert dem Antragsteller im nächsten Schritt dann mit einer Eingangsbestätigung den Erhalt seiner Unterlagen. Davor dürfen keine Verträge oder Aufträge für die beantragte Maßnahme vergeben werden, heißt es beim BAFA.

Die einzureichenden Unterlagen führt das BAFA auf der folgenden Seite auf:

  • „Förderung von Sorptionskälteanlagen“ – Liste steht unter „Antragsunterlagen“ und
  • Formulare für den Antrag hält das BAFA hier bereit.

Nach der Inbetriebnahme

Ist die beantragte Sorptionskälteanlage in Betrieb genommen, sind beim BAFA diesbezüglich noch entsprechende Unterlagen einzureichen. Auch hier gilt wieder, nur per Post. Die vollständige Auflistung zu den gewünschten Unterlagen ist etwas umfangreicher, weshalb ich ebenfalls nachfolgend den Link zur entsprechenden Seite aufführe:

  • Unterlagen und Formulare – Liste steht unter dem Abschnitt „Nach Inbetriebnahme …“ und
  • Formulare für nach der Inbetriebnahme

Hier achtet das BAFA sehr genau auf originale Unterschriften.

Und noch ein kleiner Bonus, den ich ziemlich interessant finde im Zusammenhang “Klima- / Kälteanlagenförderung”, weil er auf häufige Fragen eingeht:

Genauso interessant fand ich auch die nachfolgenden Links des BAFA:

 

Bild: boing | photocase.com

Quelle: BAFA