Solares Kühlen: Die Bonusförderung für besonders effiziente Anlagen

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In der bisherigen Beitrags-Reihe über solares Kühlen haben wir schon erfahren, welches Potenzial diese Art der Energiegewinnung und -nutzung hat. Die Firma Festo ist für mich das beste Beispiel, dass gerade große Anlagen dieses Typs eine lohnenswerte Investition sind. Die guten Ertragszahlen sprechen eine eindeutige und  klare Sprache und belegen faktisch den Nutzen. Im Anschluss an die Vorstellung der Festo-XXL-Anlage, wollten wir uns die Förderungen mal näher anschauen, denn der Staat möchte zukunftsorientierte Technik vorantreiben. Wir berichteten bereits über die Einstiegsförderung „StatusCheck“ und die Basisförderung für Klima- und Kälteanlagen. Gleichermaßen interessant für Unternehmen, die sich für eine Modernisierung einer Altanlage oder aber auch zur Neuerrichtung einer Kälte- und Klimaanlage entschließen. Darüber hinaus gibt es noch eine weitere interessante Fördermöglichkeit des BAFA: die Bonusförderung. So zu sagen die Belohnung für den besonderen Beitrag zum Klimaschutz, und zusätzlich zum Investitionszuschuss: Basisförderung.

Die Bonusförderung

Das BAFA fördert also Kälte- und Klimaanlagen, die einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz leisten über die Basisförderung hinaus. Das ist gut, denn besonderes Engagement soll auch besonders belohnt werden, würde es zwar auch ohne Förderung, denn je effizienter Anlagen für solares Kühlen laufen, desto mehr Nutzen haben alle davon: Das Unternehmen reduziert seine Energiekosten, die Amortisationszeit schrumpft auf einen erfreulich niedrigen Zeitraum, ganz zu schweigen vom positiven Klima- und Umwelteffekt. Ein zusätzlicher Anreiz, den das BAFA mit der Bonusförderung schafft, für:

  • Kälteanlagen, die nicht elektrisch angetrieben sind (z. B. Gasmotor mit Abwärmenutzung)
  • Bereitstellung von Prozess- und Heizwärme durch Abwärmenutzung der Kälteanlage/n (Wärmerückgewinnung, Wärmepumpe)

Die Voraussetzung für eine Bonusförderung, ist die gewährte Basisförderung für dieselbe Kälteanlage.

Wie schon bei der Basisförderung, gilt auch für die Bonusförderung das 2-stufige Ablaufverfahren:

  • 1. Antrag vor der Maßnahme
  • 2. Verwendungsnachweis nach der Inbetriebnahme.

Die Fördersätze der Bonusförderung

Die Fördersätze orientieren sich an den Nettoinvestitionskosten:

  • 25 % Nettoinvestitionskosten-Zuschuss
  • 35 % Nettoinvestitionskosten-Zuschuss – bei zusätzlicher Verwendung von Kohlendioxid, nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe oder Ammoniak als Kältemittel.

Bedingungen und Antrag – 1. Stufe

Um die BonusförderunKältemittelagen, sind in der ersten Stufe folgende Antragsunterlagen beim BAFA einzureichen:

  • Antragsformular zur Bonusförderung
  • Angebot vom durchführenden Fachbetrieb (detaillierte Aufstellung)
  • Bei geplantem Einsatz einer Wärmepumpe, den Nachweis (rechnerisch) über die Jahresarbeitszahl (JAZ) von mind. 3,5

Nach Zugang der Antragsunterlagen prüft das BAFA die eingereichten Unterlagen und gibt den Förderungsbescheid aus.

Der Verwendungsnachweis – 2. Stufe

Nach Inbetriebnahme der Anlage bleibt noch den Verwendungsnachweis einzureichen, die 2. Stufe der Bonusförderung. Dazu sind folgende Unterlagen beim BAFA einzureichen:

  • das Formular: „Verwendungsnachweis – Antragsteller“
  • das Formular: „Verwendungsnachweis – Bonusförderung“
  • der Lieferungs- und Leistungsvertrag der Anlage
  • Rechnung (detailliert) des Fachbetriebes mit den entsprechenden Posten zur Bonusförderung
  • Abnahmeprotokoll der Anlage über die durchgeführten Maßnahmen

Das BAFA prüft die eingereichten Unterlagen, durch den der Verwendungsnachweis für die Anlage erbracht wird. Nach dem das BAFA alle Unterlagen geprüft hat, erfolgt der Zuwendungsbescheid und die damit verbundene Zahlung auf das Unternehmens-Konto. 🙂

Und hiermit schließt die Reihe „Förderungen für Solares Kühlen im Gewerbe“ fürs Erste. Mich hat es positiv gestimmt, zu sehen, dass der Staat modernisierungswilligen Unternehmen mit derartigen Förderungen unter die Arme greift. Das hört sich auch erst mal nach ganz viel Arbeit und Papierkram an, aber ich glaube, dass Unternehmen bei der Umsetzung das meiste durch die beauftragten Berater und Fachbetriebe abgenommen bekommen.

Wir werden in Zukunft noch so einiges über weitere XXL-Anlage berichten, dabei muss es sich nicht unbedingt um solares Kühlen drehen, solare Prozesswärme, solare Fernwärme (Nahwärme) und solares Bauen sollen auch Thema sein.

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Quelle: BAFA

Bild: boing | photocase.com