Solares Kühlen: Basisförderung für gewerbliche Altanlagen

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In vielen Betrieben stehen riesige alte und energiefressende Großanlagen, mit denen Kälte für Produktionsprozesse oder zur Raumklimatisierung erzeugt wird. Ecoquent ist das nicht! Es ist nicht nur ökologischer Unsinn, sondern vor allem ökonomisch nicht sehr klug.

Solares Kühlen bietet einen großen Vorteil, den es zu nutzen gilt. Die Energie für solare Kälteerzeugung wird dann gewonnen, wenn der Bedarf am größten ist, zu sonnigen, heißen Zeiten. Und das ist auch gleich schon der Grund dafür, weshalb große Speicher für solares Kühlen weniger notwendig sind. Im letzten Beitrag über solares Kühlen schauten wir uns die Einstiegsförderung, den „StatusCheck“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), an. Nun haben wir euch ja versprochen, uns die weiteren Fördermöglichkeiten für solares Kühlen anzuschauen und die nächste besteht in der Basisförderung für Klima-/Kälteanlagen des BAFA.

Die Basisförderung für Altanlagen

Das BAFA unterstützt Altanlagenbesitzer bei der nötigen XXL-Energieberatung mit einer Einstiegsförderung, dem „StatusCheck“. Mit der Bestandsaufnahme und den ermittelten Daten wird eine genaue Berechnung zur Optimierung der Kälteanlage durchgeführt. Diese Planungsdaten gelten als Voraussetzung für die Basisförderung. Die Basisförderung für Klima-/Kälteanlagen unterteilt sich in zwei Stufen:

  1. 1. Antrag vor der Maßnahme
  2. 2. Verwendungsnachweis nach der Inbetriebnahme.

Die Basisförderung wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  • Die Ergebnisse des StatusChecks versprechen durch den Einsatz effizienter System und Komponenten eine Minderung des Energieverbrauchs von mindestens 35 Prozent.

und

  • Die bestehende Kälteanlage übersteigt den elektrischen Energieverbrauch (jährlich) von 150.000 kWh.

Die Fördersätze der Basisförderung – Der Nettoinvestitionszuschuss

Für die Sanierung von Altanlagen gelten folgende Fördersätzen:

  • 15 Prozent der Nettoinvestitionskosten

beziehungsweise

  • 25 Prozent der Nettoinvestitionskosten wenn Ammoniak, Kohlendioxid beziehungsweise nichthalogenierte Kältemittel genutzt werden. (Nachweis via TEWI-Berechnung über Gesamteffizienz notwendig)

BedingunKältemittelrag – 1. Stufe

Der Antrag auf Basisförderung muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Erst nachdem der Förderantrag beim BAFA eingegangen ist, darf ein Lieferungs- und Leistungsvertrag abgeschlossen werden und mit der Umsetzung der eigentlichen Maßnahme begonnen werden. Die aussagekräftigen Plandaten sollten allerding bereits vorhanden sein. Deshalb ist es notwendig, die Eingangsbestätigung des BAFA abzuwarten.

Mit dem Antrag sind verschiedene Unterlagen einzureichen, da die Aufzählung etwas umfangreicher ist als beim „StatusCheck“, verweise ich an dieser Stelle auf die Liste des BAFA:

  • Antragsunterlagen zur Basisförderung einer Kälte-/Klimaanlage (Altanlage)

und

  • die Formulare zur Basisförderung

Der Verwendungsnachweis – 2. Stufe

Als 2. Teil der Basisförderung für die modernisierte Kälte-/Klimaanlage ist ein Verwendungsnachweis nach Inbetriebnahme einzureichen. Auch hierzu verweise ich auf die ausführliche Liste des BAFA:

  • Verwendungsnachweis und Belege zur 2. Stufe der Basisförderung

Das BAFA prüft den eingereichten Verwendungsnachweis. Im Anschluss erfolgen der Zuwendungsbescheid und die damit verbundene Auszahlung der eigentlichen Förderung.

Die Basisförderung für Kälte-/Klimaanlagen kann auch für neu errichtete Anlagen beantragt werden. Dazu dann im nächsten Beitrag mehr.

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Bild: boing | photocase.com

Quelle: BAFA