Solarförderung der Stadt Kiel

Solarförderung der Stadt Kiel: Ab 1. April gibt’s 300.000 Euro Solarfördergeld jährlich

Veröffentlicht von

Wie die Stadt Kiel auf ihrer Internetseite mitteilt, habe die Kieler Rats­versammlung Mitte Februar 2022 eine neue Förderrichtlinie für die Errichtung von Solaranlagen beschlossen, sowohl für Solarstromanlagen (Photovoltaikanlagen) als auch für Solarwärmeanlagen (Solar­thermieanlagen). Ab 2022 stünden demnach jährlich 300.000 Euro an Fördermitteln für Kieler Verbraucher, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Institutionen bereit. Die Solarförderung könne ab dem 1. April 2022 beantragt werden. Alles Wichtige, was ihr zur Solarförderung der Stadt Kiel noch wissen müsst, lest ihr hier!

Laut Aussage der Stadt Kiel strebe die Landeshauptstadt eine klimaneutrale und effiziente Energieversorgung des Stadtgebietes aus 100 Prozent erneuerbaren Energien an, um klimaneutral zu werden. Mit der neuen Förderrichtlinie für Solaranlagen wolle man das Potential für eine lokale Energieerzeugung heben, das vor allem auf den Kieler Dächern liege. Denn die dort auftreffende Sonnenenergie könne vor Ort

  • mit Photovoltaikanlagen in Strom
  • oder mit Solarthermieanlagen in Wärme umgewandelt werden.

Der Ausbau von Solarenergie (Photovoltaik und Solarthermie) solle laut der Stadt bis zum Jahr 2035 auf 50 Megawatt (MW) erhöht werden. Derzeit seien etwa 14 MW in Kiel installiert. Bei konstanter Leistung könnten mit 50 Megawatt aus Solarenergie in einem Jahr 438.000.000 Kilowattstunden (kWh) produziert werden.

Zum Vergleich: Damit ließen sich 175.000 Zwei-Personenhaushalte mit einem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch von 2.500 kWh versorgen, erklärt die Stadt weiter.

Wer kann die Solarförderung der Stadt Kiel beantragen?

Die Förderung könne demnach sowohl von juristischen als auch von natürlichen Personen beantragt werden, die Immobilien und/oder Liegenschaften

  • auf Kieler Stadtgebiet hätten und die beabsichtigen, eine Photovoltaik- oder eine Solarthermieanlage auf oder an ihrem Gebäude zu installieren, vorausgesetzt, die Dächer derselben würden sich zur Ernte von Solarenergie eignen,
  • und die eine Post-EEG-Anlage auf dem eigenen Gebäude auf Eigenverbrauch umstellen wollten.

Im Einzelnen nennt die Stadt Kiel in ihrer Mitteilung als mögliche Antragsteller für die Solarförderung

  • Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsunternehmen
  • private Hauseigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
  • Unternehmen
  • Vereine und Gemeinnützige Organisationen, Stiftungen
  • Genossenschaften
  • Mieter

Wichtig: Auch dann, wenn eine Maßnahme von einem Drittunternehmen durchgeführt (Contracting- oder Pachtmodelle) werde, könne auch hierfür eine Förderung gewährt werden. Auch dann müsse der Antrag auf Solarförderung vom Eigentümer oder von einem sonstigen dinglich Nutzungsberechtigten des Wohngebäudes gestellt werden.

Nicht gefördert würden dagegen Maßnahmen an Gebäuden im alleinigen Eigentum der Landeshauptstadt Kiel oder von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Kiel beteiligt sei, des Landes Schleswig-Holstein oder der Bundesrepublik Deutschland.

Welche Fördervoraussetzungen gelten für die neue  Solarförderung der Stadt Kiel?

Damit euer Antrag auf Solarförderung einer Solarthermieanlage bewilligt werden könne, müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche genau das seien, das könntet ihr in Punkt 4 der Förderrichtlinie nachlesen.

Demnach fördere die Stadt Kiel

  • sowohl Solarthermieanlagen, die alleinig zur Warmwasserbereitstellung dienen würden,
  • als auch Solarthermieanlagen, die Solarwärme zur Warmwasserbereitung bereitstellen und zugleich die Heizung unterstützen würden.

Nicht förderfähig seien dagegen:

  • Anlagen, mit deren Installation bereits vor der Bewilligung des Förderzuschusses begonnen wurde, wobei die Beauftragung der Fachfirma als Vorhabenbeginn gelte.
  • Der Erwerb, die Installation oder die Inbetriebnahme von gebrauchten Solarthermieanlagen inklusive anfallender Materialkosten.
  • Anlagen, die nicht von einem Fachbetrieb sondern in Eigenleistung errichtet werden.
  • Anlagen, denen planungs- oder baurechtliche Belange entgegenstehen.

Sollt euer Solarprojekt einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung oder dem Denkmalschutz unterliegen, müsstet ihr vorab eigenständig eine Genehmigung des
Bauordnungsamtes oder der städtischen Denkmalbehörde einholen.

Mit wie viel Solarfördergeld könnt ihr rechnen?

Die Installation von solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitstellung auf Einfamilienhäusern fördere Kiel mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 700 Euro pro Gebäude.

Bei Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden bezuschusse die Stadt Kiel die Installation von solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung pro Quadratmeter Kollektorfläche. Für Anlagen

Pro Solarprojekt könntet ihr mit einer Fördersumme von maximal 2.000 Euro rechnen. Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme betrage 23.000 Euro.

Die Installation von solarthermischen Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und zur Unterstützung des Heizsystems auf Einfamilienhäusern fördere die Stadt Kiel mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro pro Gebäude.

Bei Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden bezuschusse die Stadt die Installation von solarthermischen Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung pro Quadratmeter Kollektorfläche. Für Anlagen

  • mit Flachkollektoren gebe es 200 Euro pro Quadratmeter,
  • mit  Röhrenkollektoren 250 Euro pro Quadratmeter (Bruttokollektorfläche).

Pro Solarprojekt könntet  ihr mit einer Fördersumme von maximal 5.000 Euro rechnen.
Das jährliche Gesamtbudget für diese Fördermaßnahme betrage 38.500 Euro.

Wo könnt ihr das Solarfördergeld beantragen?

Wenn ihr euch für die Förderung interessiert, dann könntet ihr euer Interesse mit einer E-Mail an die Adresse bekunden, heißt es auf der Internetseite weiter. Ihr würdet dann einmalig eine E-Mail bekommen, sobald das Förderprogramm starte und Anträge gestellt werden könnten.

Foto: Doreen Brumme