Berliner Heizungsaustauschprogramm

Förderrichtlinie zum Berliner Heizungsaustauschprogramm steht

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Im Sommer teilte der Regierende Bürgermeister von Berlin über die Senatskanzlei mit, dass der Senat beschlossen habe, die Investitionsbank Berlin (IBB) mit der Umsetzung des Berliner Heizungsaustauschprogramms für Ölheizungen zu beauftragen. Inzwischen sind die konkreten Förderbedingungen vom Berliner Heizungsaustauschprogramm bekannt. Und die stellen wir euch hier vor. Spoiler: Für den Einsatz einer Solarthermie-Anlage als Ergänzung zur neuen Heizung winken 1.000 Euro Fördergeld.

Zurzeit würden in Berlin noch rund 66.000 Ölheizungen laufen. Der aus ihrem Betrieb resultierende Verbrauch von Heizöl im Wohnungsbereich sei für den Ausstoß von 1,2 Millionen Tonnen CO2 (Stand 2016) verantwortlich – das seien gut 6 Prozent der gesamten Berliner CO2-Emissionen (20,1 Millionen Tonnen, Stand 2016), schreibt die Senatskanzlei in ihrer Pressemitteilung.

Berlins Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, kommentierte den Senatsbeschluss mit den Worten: „Wir stärken mit unserem Austauschprogramm für Ölheizungen ambitionierten Klimaschutz in Gebäuden. Die CO2-Emissionen aus diesem Bereich lassen sich so deutlich senken. Berlin kompensiert mit dem Förderprogramm zugleich die völlig verzerrten Steueranreize des Bundes, die ausgerechnet besonders klimaschädliche Ölheizungen bevorzugen. Der Bund muss endlich die Privilegierung von CO2-intensiven Energieträgern beenden.“ Berlin setze mit seinem Heizungsaustauschprogramm starke Anreize, die CO2-Emissionen auch im Gebäudesektor zu senken, erklärt Günther weiter. Dies sei ein wichtiger Baustein, damit die Hauptstadt bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden könne. Ölheizungen seien Günther zufolge sehr klimaschädlich und gehörten schnellstmöglich ausgetauscht.

Was ist das Berliner Heizungsaustauschprogramm?

Im Rahmen des Berliner Heizungsaustauschprogramms der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sollen in Berlin Ölheizungen schnell und zielgerichtet mit umwelt- und klimafreundlicher Technik ersetzt werden, die Wärme möglichst mit erneuerbaren Energien erzeugt. Es geht also insbesondere um

  • Holzpelletheizungen,
  • Solarthermie-Heizungen
  • und Wärmepumpenheizungen

als Ersatz für Ölheizungen. Die federführende Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wolle mit dem neuen Förderprogramm den Austausch von mindestens 1.200 Ölheizungen auf erneuerbare Energieträger unterstützen. Bei voller Wirkung des Programms und mit Umstellung auf allein erneuerbare Energien könnten laut der Pressemitteilung des Regierenden Bürgermeisters rund 30.000 Tonnen CO2-Emissionen eingespart werden.

Wer kann Fördergelder aus dem Berliner Heizungsaustauschprogramm beantragen?

Der aktuellen Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zufolge werde mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie zum Berliner Heizungsaustauschprogramm klar, wer auf welche Weise Unterstützung beim Austausch klimaschädlicher Altanlagen beantragen könne:

  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern (Wohngebäude)
  • Einzeleigentümer von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung mit einer Maximalanzahl von 20 Wohneinheiten
  • Wohnungseigentümergemeinschaften von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung mit einer Maximalanzahl von 20 Wohneinheiten

Wie viel Fördergeld gibt’s für den Austausch einer Ölheizung in Berlin?

Das Fördervolumen des Berliner Heizungsaustauschprogramms betrage insgesamt sechs Millionen Euro, teilte der Regierende Bürgermeister mit.

Was wird in Berlin konkret gefördert?

Der Presse gegenüber stellte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zwei Fördermodule vor:

Fördermodul: Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan (Beratung)

Zum Erstellen des gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans gebe es einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro beziehungsweise 750 Euro. Eigentümer würden im Rahmen dessen eine unabhängige Beratung zu Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle, der Anlagentechnik sowie zu Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien erhalten.

Der aus der Beratung resultierende Bericht mit den Beratungsergebnissen zeige den Eigentümern anschaulich auf, wie sie ihr Gebäude mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen umfassend energetisch sanieren könnten.

Der Sanierungsfahrplan sei demnach gut für Eigentümer geeignet, die ihr Gebäude schrittweise und passend zur jeweiligen Lebenssituation energetisch modernisieren wollten.

Für Eigentümer, die sich dagegen erst einmal  grundsätzlich mit den Energieeinsparmöglichkeiten ihres Hauses vertraut machen möchten, biete die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Berlin eine kostenfreie Erstberatung in zwölf ausgewählten Pilot-Quartieren an.

Fördermodul: Heizungstausch

Beim Heizungsaustausch gewähre Berlin Zuschüsse in Abhängigkeit von der Konfiguration der neuen Heizung.

3.500 Euro seien demnach für

  • Wärmepumpen,
  • Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel,
  • Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • oder Brennstoffzellenheizungen erhältlich.

Wer seine Ölheizung gegen einen

  • Gaskessel auf Basis von Brennwerttechnik tausche
  • oder künftig Wärme über Hausstationen für Fernwärme empfange

könne mit Zuschüsse in Höhe von 1.000 Euro rechnen.

Und wer die alte Ölheizung nicht nur mit einer umweltfreundlicheren Alternative ersetze, sondern die neue Heizung zudem mit einer

  • Solarthermie-Anlage
  • oder Wärmepumpe

ergänze, bekäme 1.000 Euro Bonus-Fördergeld dafür.

Wo beantragt ihr Fördergelder aus dem Berliner Heizungstauschprogramm?

Anträge auf Fördermittel des Berliner Heizungsaustauschprogramms für alte Ölheizungen könnten ab sofort an die mit der Abwicklung des Programms beauftragte IBB Berlin gestellt werden. Die Investitionsbank Berlin beziehungsweise ihre Tochter, die IBB Business Team GmbH, sei von der Senatsverwaltung mit der Durchführung des Förderprogramms beauftragt worden und werde zukünftig Ansprechpartner für Interessierte und Antragsteller sein.

Vorläufige Antragsunterlagen für eine Zuwendung aus dem Förderprogramm stünden seit September online unter dem Link www.heiztauschplus.de zur Verfügung.

Ist die Berliner Heizungsaustausch-Förderung mit anderen Fördermaßnahmen vereinbar?

Die Zuschüsse des Förderprogramms Berliner Heizungsaustausch ließen sich mit den gängigen öffentlichen Förderprogrammen wie denen

  • des  Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • sowie der Investitionsbank Berlin (IBB)

kumulieren, vorausgesetzt, deren Bestimmungen ließen das zu, schreibt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Foto: Doreen Brumme, Berlin September 2017