Österreich hat sie schon seit 2012, Deutschland lässt sich Zeit bis Mai 2014: Die Pflicht, bei Miet- und Kaufanzeigen von Wohnungen und Häusern Angaben zum Energiestandard zu machen. Damit wird eine Vorgabe der EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Neulich kämpfte ich ja mit meiner Heizkostenabrechnung und war froh, als ich herausgefunden hatte, wie viele Kilowattstunden Heizenergie im Jahr 2012 angefallen sind. Als ich vor über 10 Jahren in meine jetzige Wohnung einzog, mietete ich gewissermaßen die Katze im Sack – wie viel Heizwärme in der Wohnung übers Jahr benötigt wird, hätte ich damals allenfalls über Vergleichswerte zum Energiestandard (mit dem Baujahr als Anhaltspunkt) abschätzen oder beim Vermieter abfragen können. Aber auch der hätte nicht voraussehen können, wie sich die damals neu aufgebrachte Wärmedämmung und der Austausch der Fenster auswirken würde.
Keine Besichtigung ohne Energieausweis
Heute gibt der verpflichtende Energieausweis Auskunft über die Energieffizienz von Gebäuden. Ab Mai 2014 ist nun der Vermieter oder die Verkäuferin verpflichtet, den Energieausweis von sich aus vorzuzeigen – und damit auf mögliche energetische Schwachstellen der Traumimmobilie hinzuweisen oder eben mit guten Werten zu punkten. Bisher konnten Interessenten den Nachweis zwar verlangen, aber das wurde häufig nicht gemacht. Bei Vertragsabschluss muss der Anbieter nun eine Kopie oder das Original des Ausweises aushändigen.
Energieverbrauch wird Pflichtangabe ab Mai 2014
Und nicht nur das: Künftig können sich potentielle Mieter oder Käuferinnen sich schon im Inserat über den Energieverbrauch bzw. –bedarf der potentiellen Traumimmobilie informieren. Die neue ENEV schreibt nämlich ab 1. Mai 2014 u.a. folgende Pflichtangaben vor:
- die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis
- den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs
- die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung (also Öl, Gas, Solar…)
- bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und die Energieeffizienzklasse (diese umfasst die Klassen A+ bis H) – allerdings nur, wenn schon ein neuerer Ausweis mit Energieeffizienzklasse vorliegt; alte Ausweise behalten ihre Gültigkeit
- bei Nichtwohngebäuden getrennte Aufführung des Energiebedarfs für Strom und Wärme
Die Pflichten gelten für für “Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien” – also egal ob Print oder Internet. Da die Anzeigen durch die Pflichtangaben länger werden, könnte dies auch die Preise für Immobilieninserate in die Höhe treiben, zumindest in Zeitungen und Zeitschriften.
Bei Verstößen drohen Bußgelder
Wer die Pflichtangaben im Inserat und das Vorzeigen des Energieausweises bei der Wohnungsbesichtigung “vergisst”, dem drohen dafür Bußgelder bis zu jeweils 15.000 Euro! Ob und in welcher Höhe sie tatsächlich verhängt werden, bleibt abzuwarten – die Behörden haben hier ja auch einen Ermessensspielraum. Aber eines steht schon fest: Der deutsche Gesetzgeber meint es ernst mit der Heizkostentransparenz. Wenn auch zwei Jahre später als in Österreich 🙂
Quellen und weiterführende Links:
- Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäude-Richtlinie)
- Energieeinsparverordnung (ENEV)
- Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
Foto: satzzeichen / photocase.com
Sagt dieser Energieausweis nur etwas über den Energieverbrauch aus oder auch etwas über die Kosten?
Bei diesem Objekt
http://www.tdg.ch/geneve/actu-genevoise/Facture-salee-pour-les-habitants-d-une-cite-ecolo/story/27037243
ist der Verbrauch sehr klein, bei den Kosten gabs dann eine Ueberraschung, weil für die gesamte Heizanlage ein Contracting abgeschlossen wurde, was bei den Kostenprognosen bei der Erstvermietung nicht berücksichtigt wurde. In den Nebenkosten sind also nicht nur die Energiekosten enthalten, sondern auch die Amortisation, der Unterhalt und die Erneuerung der technisch komplexen (Solararbsorber, Wärmepumpen, KWL) Anlage.
Gruss, Moritz
Der Energieausweis sagt etwas aus über den errechneten Energiebedarf bzw. den in der Vergangenheit gemessenen Verbrauch. Kosten sind nicht ausgewiesen. Entsprechend sollte sich ein niedriger Verbrauch auch in niedrigeren Energiekosten niederschlagen. Dass Investitionskosten auf die Mieter umgelegt werden, erscheint mir, vorsichtig ausgedrückt, ungewöhnlich… deshalb danke für diesen wertvollen Hinweis. Und für alle Mieter/Käufer: Genau hingucken und nachfragen, welche Nebenkosten anfallen und wofür…!
@Moritz, danke für den Hinweis. Ich glaub von diesem Fall hab ich anderswo schon gelesen und ich bin immer noch nicht ganz schlau draus geworden, was dort eigentlich passiert ist. In dem Beitrag geht es jedenfalls wirklich nur um den theoretischen Energieverbrauch unter normierten Bedingungen. Der Verbraucher lässt sich leider nicht in ein Schema pressen, weil der eine mit 19-20° happy ist und der andere 25° braucht um sich wohlzufühlen. Diese Energieausweise werden meines Wissens immer auf 20° gerechnet und je nachdem welcher Typ man ist, braucht man nachher mehr oder weniger Energie zum Heizen. Nie inkludiert sind die Warmwasserkosten fürs Duschen/Bad, die noch individueller sind. Ich hab das mal für unsere Wohnung durchexerziert und versucht von diesem Wert auf die zukünftig zu erwartenden Kosten zu kommen http://www.oekoenergie-blog.at/2014/02/zukunftige-heizkosten-uber-den-heizwarmebedarf-ausrechnen-moglich/
, ist nicht gerade trivial, aber zumindest startet man etwas Transparenz in die Debatte zu bringen, da es vorher ja schlichtweg unmöglich war zu erkennen ob man nun in einem halbwegs gedämmten Haus, oder in einer Frierkammer wohnen wird, die abkühlt, sobald sich die Heizung ausschaltet.
Hallo,
die Investitionskosten können (in Deutschland) durchaus auf die Mieter umgelegt werden. Das nennt sich dann Modernisierungsumlage. (http://de.wikipedia.org/wiki/Modernisierungsumlage) Hierbei kann der Vermieter die Kaltmiete um bis zu max. 11% des finanziellen Modernisierungsvolumens anheben. Für den Vermieter amortisiert sich somit die Modernisierung nach etwa 9 Jahren (ohne Inflationsbetrachtung) und wird komplett auf den Mieter umgelegt. Dieser profitiert allerdings auch von den, durch die Modernisierung, sinkenden Energiekosten und dem höheren Wohnkomfort. Bleibt natürlich fraglich ob eine 11%-Umlage FAIR ist…
Der Vermieter kann damit geringere Nebenkosten angeben und der Energieausweis fällt positiver aus.
Wir haben hier noch einmal genau aufgeführt welche Daten der Energieverbrauchsausweis beinhaltet und auch etwas Kritik geübt. 😉 http://www.energieheld.de/energetische-sanierung/energieausweis/energieverbrauchsausweis
Grundsätzlich bin ich Cornelia Daniel-Grubers Meinung, wenn man sieht, dass diese Entwicklung uns ein wenig weiter in Richtung Energiewende bringt. Schließlich wird das Thema Energieverbrauch so wieder etwas mehr in das Blickfeld der Menschen und Medien gelenkt.
Hallo Herr Günther, das ist eine gute Ergänzung, vielen Dank – Modernisierungen bei einer energetischen Sanierung bestehender Gebäude darf man tatsächlich umlegen.
Bei dem von Moritz angesprochenen Fall, der Solar City in Genf (eine der größten Schweizer Solarsiedlungen!) handelt es sich allerdings um eine neu gebaute Anlage. Da hätte man doch erwartet, dass die Investitionskosten für die Heizung von den Wohnungseigentümern bezahlt wurden. Stattdessen werden diese Kosten offenbar als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt, wovon diese bei Vertragsabschluss nichts wussten. So geht’s meiner Meinung nach nicht. Dann könnte ich ja beliebige Teile aus einer Immobilie aussparen (die Fenster, das Dach, die Elektroinstallation…) und später von den Mietern abzahlen lassen.