Heizungs-Check Pflicht

Ab 1. Oktober ist der Heizungs-Check Pflicht für viele deutsche Hauseigentümer

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Um der Energiekrise im Allgemeinen und im bevorstehenden Winter 2022/23 im Besonderen zu begegnen, hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen beschlossen. Einige davon sind bereits in Kraft, andere treten ab 1. Oktober, dem offiziellen Beginn der Heizsaison in Kraft. Dazu gehört auch die Pflicht zum Heizungs-Check. Alles, was ihr dazu wissen müsst, steht hier.

In der zugehörigen Mitteilung der Bundesregierung “Weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen” heißt es, dass Politik, Unternehmen und Verbraucher weiterhin zusammenarbeiten müssten, um eine Notsituation bei der Energieversorgung im Winter zu vermeiden. Es gelte: Jede eingesparte Kilowattstunde (kWh), ganz gleich, ob von öffentlichen Einrichtungen, Bürgern oder von der Wirtschaft, helfe demnach gegen die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen.

Die beschlossenen Verordnungen für

  • kurzfristige (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen; sogenannte Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV)
  • und mittelfristige (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig
    wirksame Maßnahmen; sogenannte Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV)

Energiesparmaßnahmen würden dafür einen Rahmen setzen. Sie würden konkrete Maßnahmen für die nächste und die übernächste Heizperiode umfassen und sich an die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte richten.

Neben der Einsparung von Gas seien auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beitrage, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.

Die Bundesregierung verfolge konsequent ihre Politik, um von russischen Energielieferungen unabhängig zu werden. Das sagte Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz gegenüber der Presse. Es komme ihm zufolge aber auch ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen: in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, in möglichst vielen Privathaushalten. Dafür würden die heute im Kabinett verabschiedeten Verordnungen einen wichtigen Beitrag leisten. Wir stünden vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es brauche ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zähle demnach.

Die beschlossenen Energiesparmaßnahmen würden Habeck zufolge auch als Beitrag zur Umsetzung der Einsparvorgaben der Europäischen Union dienen. Angesichts der von Russland künstlich verursachten Gasknappheit hätten sich die EU-Staaten verpflichtet, ihren Gasverbrauch ab August dieses Jahres um mindestens 15 Prozent zu verringern (wir berichteten).

Heizungs-Check wird ab Oktober Pflicht

Gebäudeeigentümer werden zum Heizungs-Check und zur Optimierung der Heizungssysteme ihrer Gebäude verpflichtet. Dies umfasse laut der Regierungserklärung eine Prüfung des Heizungssystems

  • auf grundlegende Einstellungsmängel
  • sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen.

Pflicht zu Heizungsprüfung und -optimierung ab 1. Oktober 2022

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) müssten alle Alle Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen. Sinnvoll sei dem BMWK zufolge die Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Termine wie etwa Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung.

Pflicht zum hydraulischen Abgleich für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung ab 1. Oktober 2022

Eigentümer von großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis müssten demnach einen hydraulischen Abgleich vornehmen, sofern ein solcher bislang nicht durchgeführt wurde. Dies gelte für Firmen und öffentliche Gebäude (ab 1.000 Quadratmeter (m2)) sowie für große Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten.

Der hydraulische Abgleich sei laut BMWK eine effektive Einsparmaßnahme, die je nach Gebäude den Gasverbrauch um etwa 8 kWh pro m2 senke. Da es sich hierbei um eine Instandhaltungsmaßnahme handele, trage hierfür der Eigentümer beziehungsweise Vermieter die Kosten.

Diese Regelungen treten laut BMWK zum 1. Oktober in Kraft und gelten für zwei Jahre.

Foto: Sonja Rachbauer /Photocase