Aschaffenburg fördert Solarthermie

Aschaffenburg startet Förderprogramm Solarthermie

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Der Umstieg von fossiler auf erneuerbare Heizenergie ist Kernanliegen der Wärmewende, die unbedingter Bestandteil Energiewende sein muss. Deshalb fördern der Bund sowie viele Länder und Kommunen Maßnahmen zur energetischen Neuausrichtung und Umstellung fossil befeuerter Heizungen. Seit 1. März dieses Jahres hat auch die Stadt Aschaffenburg – in der auch der Betrieb Ulltech AG unseres amtierenden Handwerkers des Monats, Hans Werner Roth, seinen Hauptsitz hat – ein neues Förderprogramm Solarthermie am Laufen. Wir informieren euch über alle Details.

Aschaffenburg zahlt Fördergeld für Solarthermie

Im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts fördert die Stadt Aschaffenburg in Unterfranken (Bayern) seit März diesen Jahres Solarthermie als ökologisch sinnvolle Technik  zur Ergänzung der Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung oder als Gebäudeheizung.

Laut den Förderrichtlinien gibt es von der Stadt Aschaffenburg für die Installation von Solarthermie-Kollektoren auf

  • bestehenden Gebäuden mindestens 500 Euro
  • und auf neugebauten Gebäuden mindesten 800.

besagte Förderrichtlinien findet ihr als PDF-Dokument hier im Internet zum Download.

Welche Kollektortypen werden gefördert?

In den Förderrichtlinien steht, dass die Installation einer solarthermischen Anlage mit Flach- oder Röhrenkollektoren gefördert werde, wenn folgende Kriterien erfüllt seien:

  • die Anlage werde zur Erwärmung von Warmwasser (Brauchwasser) und/oder Heizungsunterstützung und/oder Gebäudeheizung genutzt
  • die Kollektorfläche der Anlage liege zwischen 3 und 19 Quadratmetern (m²)

Wer kann die Solarthermie-Förderung der Stadt Aschaffenburg beantragen?

Antrags- und förderberechtigt seien laut den Förderrichtlinien natürliche Personen des privaten Rechts, die die Maßnahme im eigenen Namen an in ihrem Eigentum stehenden Wohngebäude
durchführen oder durchführen lassen ebenso wie erbbauberechtigte, natürliche Personen des privaten Rechts, die  den Eigentümern
gleichgestellt würden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die Förderung zu bekommen?

Die Förderrichtlinien nennen sechs Voraussetzungen:

  1. Die Liegenschaft müsse sich im Stadtgebiet von Aschaffenburg befinden.
  2. Die Installation müsse auf einem Ein-oder Zweifamilienhaus erfolgen.
  3. Die Solarthermie-Kollektoren müssten einen Nachweis einer anerkannten DIN Prüfstelle haben, dass die Anforderungen der DIN EN 12975 eingehalten würden und ein aktuell gültiges Prüfsiegel „Solar Keymark“ tragen.
  4. Die Anlageninstallation müsse von einem Fachhandwerker durchgeführt werden. Eigenleistungen seien demnach nicht förderfähig.
  5. Die geförderte Anlage sei mindestens zehn Jahre zu erhalten. Werde dagegen verstoßen, behalte sich die Stadt Aschaffenburg einen Widerruf des gewährten Zuschusses nebst Zinsen nach Ziffer 9 vor und eine Überprüfung vor Ort vor.
  6. Der Antragsteller habe seine Mieter rechtzeitig auf die beabsichtigten Maßnahmen, die damit verbundenen Kosten und die sich eventuell daraus ergebenden Mieterhöhungen sowie gegebenenfalls auf die Möglichkeit, Wohngeld beantragen zu können, hinzuweisen. Die Kosten, die durch die städtischen Zuschüsse gedeckt würden, dürften jedoch nicht mietwirksam werden.

Mit welcher Förderhöhe könnt ihr rechnen?

Die Solarthermie-Förderung gewähre Aschaffenburg laut den Förderrichtlinien ausschließlich als Zuschuss. Wobei dieser sich wie folgt ergebe:

Neubau:

  • 800 Euro für eine Anlage mit einer Bruttokollektorfläche zwischen 3 und 5 m²
  • sowie zusätzlich 50 Euro je vollem m² bei einer Kollektorfläche von 6 bis maximal 19 m²

Bestand:

  • 500 Euro für eine Anlage mit einer Bruttokollektorfläche von 3 bis 5m²
  • sowie zusätzlich 30 Euro je vollem m² bei einer Kollektorfläche von 6 bis maximal 14 m²

Die maximale Förderung betrage demnach 1.500 Euro pro Gebäude.

Wo und wie könnt ihr die Aschaffenburger Solarthermie-Förderung beantragen?

Das Antragsformular auf die Gewährung des Zuschusses ist auf der Homepage der Stadt
Aschaffenburg und bei der

  • Stadt Aschaffenburg
  • Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
  • Pfaffengasse 11
  • 63739 Aschaffenburg
  • Raum 009

erhältlich.

Das Antragsformular müsst ihr vor Ausführung der Maßnahme vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet bei der „Bewilligungsstelle“ einreichen:

  • Stadt Aschaffenburg
  • Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
  • Dalbergstraße 15
  • 63739 Aschaffenburg

Zum Antrag ist ein Angebot des ausführenden Fachbetriebs abzugeben, aus dem die
Kollektorfläche und alle Typenbezeichnungen der in der Anlage verbauten Bauteile
ersichtlich seien.

Foto: Schloss Johannisburg. © Stadt Aschaffenburg, Mailin Seidel (Titelbild)