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CO2-Abgabe: Mieter werden ab 2023 entlastet

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Seit Beginn letzten Jahres gibt es in Deutschland die CO2-Abgabe bei Wärme, was nichts anderes bedeutet, als dass der Ausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid (sogenannte CO2-Emissionen), der bei der Wärmeerzeugung anfällt, bepreist wird. Ziel dessen ist es, den Verbrauch fossiler Rohstoffe zu reduzieren und so klimaschädliche Emissionen einzudämmen. Weil die CO2-Abgabe Mieter bislang unfair belastet, da diese nur bedingt Einfluss auf den energetischen Sanierungszustand ihrer Wohnung haben, beschloss die Bundesregierung Ende Mai ein Stufenmodell, bei dem ein Vermieter dann einen hohen Kostenanteil übernehmen muss, wenn sein Haus oder seine Wohnung energetisch besonders ineffizient ist. Denn das ist der Grund, warum der Mieter mehr heizen muss, als wenn die Energieeffizienz des Gebäudes höher wäre. Wir informieren euch hier über die Einzelheiten der Entscheidung.

Die CO2-Bepreisung wird in Deutschland umgesetzt, indem Unternehmen, die mit fossilen Brenn- und Treibstoffen wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, aktuell einen CO2-Preis von 30 Euro pro Tonne bezahlen. 2023 steigt sie auf 35 Euro  und bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Die Unternehmen unterliegen der Pflicht, für den Ausstoß von Treibhausgasen, den ihre Produkte verursachen, Emissionsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. 

Stufenmodell zur Aufteilung der CO2-Abgabe im Mietverhältnis

In dem Stufenmodell wird die Energieeffizienz von Gebäuden in zehn Klassen eingeteilt: A+, A, B, C, D, E, F, G, H, >H. Die Spanne reicht dabei von emissionsarmen bis emissionsreichen Gebäuden. Laut der Bundesregierung werden die Stufen in Abhängigkeit vom jährlichen CO2Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt. Die Vermieter sollen demnach die CO2-Abgabe und den Verteilungsschlüssel im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung berechnen.

  • In emissionsreichen, also Wohnungen mit besonders schlechter Energiebilanz müssen ab dem kommenden Jahr die Vermieter 90 Prozent der CO2-Abgabe fürs Heizen aus ihrer Tasche bezahlen. Mit diesem hohen Anteil sollen  die Vermieter zur energetischen Sanierung ihrer Immobilien motiviert werden. Schließlich gilt: Mit einer Investition in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen kann er seinen Anteil an der CO2-Abgabe senken.
  • In emissionsarmen Gebäuden mit Energiestandard EH55 dagegen, trägt der Mieter die CO2-Abgabe allein. Denn dann wird davon ausgegangen, dass er in dem Gebäude mit hoher energetischer Qualität sein Heizverhalten selbst zu steuern vermag – und damit auch die Höhe der CO2-bestimmt.

Ausnahmen von der Kostenteilung

Die Bundesregierung weist in ihrer zugehörigen Pressemeldung darauf hin, dass mitunter Vorgaben, darunter wegen

  • des Denkmalschutzes.
  • der Pflicht zur Nutzung von Fernwärme
  • oder dem Milieuschutz,

Vermieter daran hindern könnten, die Energiebilanz ihrer Gebäude zu verbessern. In solchen Ausnahmefällen soll die anfallende CO2-Abgabe entweder halbiert werden oder gar ganz entfallen. 

CO2-Abgabe im Mietverhältnis bei Nichtwohngebäuden: vorerst halbe halbe

In Mietverhältnissen bei Nichtwohngebäuden machen Vermieter und Mieter bei der CO2-Abgabe vorerst übergangsweise halbe halbe. Laut Aussage der Bundesregierung eigne sich ein Stufenmodell, wie es bei den Wohngebäuden eingeführt worden sei, dort aktuell noch nicht. Das begründet die Regierung damit, dass diese Gebäude in ihren Eigenschaften zu verschieden seien. Die Datenlage reiche aktuell nicht aus, um sie einheitlich zu regeln. Um das zu ändern, sollen die dafür erforderlichen Daten bis Ende 2024 erhoben werden, ganz so, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, der ein Gemeinschaftswerk von Wirtschafts-, Bau- und Justizministerium ist. Ein entsprechendes Stufenmodell zur Verteilung der CO2-Abgabe bei Nichtwohngebäuden soll dann Ende 2025 eingeführt werden.

Studie: Ihr müsst mit regionalen Unterschieden bei der CO2-Abgabe rechnen

Spannend in diesem Zusammenhang sind die Ergebnisse einer Studie von objego, einem Anbieter digitaler Lösungen zur Immobilienverwaltung: Die zeige nämlich,

  1. welche Bundesländer den größten Nachholbedarf bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden hätten und
  2. wo Vermieter 2023 mit hohen CO2-Abgaben rechnen müssten.

Für ihre Studie haben die Analysten von objego die Bundesländer, die den höchsten Anteil an energetisch ineffizienten Wohngebäuden hätten, untersucht und die beschlossene CO2-Abgabe für die deutsche Durchschnittswohnung errechnet. Das Ergebnis: Vermieter in

  • Mecklenburg-Vorpommern (41,8 Prozent der Wohngebäude gehörten zu den schlechtesten Energieeffizienzklassen G und H)
  • Berlin (38,7 Prozent der Wohngebäude gehörten zu den schlechtesten Energieeffizienzklassen G und H)
  • und Thüringen (35,5 Prozent der Wohngebäude gehörten zu den schlechtesten Energieeffizienzklassen G und H)

werden am ehesten von hohen Abgaben betroffen sein.

Nehme man die durchschnittliche deutsche Wohnungsgröße von 92 m² mit Ölheizung, komme man in Mecklenburg-Vorpommern für 2023 auf eine CO2-Abgabe von bis zu 270 Euro, rechnet objego vor. Davon würden alleine 243 Euro auf den Vermieter entfallen. Der Mieter müsste 10 Prozent Anteile zahlen: 27 Euro.

Am wenigsten zu befürchten hätten laut objego Vermieter in Hamburg. In dem Bundesland stünden mit 12,5 Prozent prozentual die wenigsten Wohnobjekte mit Energieeffizienzklasse G oder H und bundesweit der höchste Anteil voll- und teilsanierter Wohnimmobilien.

Grafik: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)