CO2-Preis ab 2021 Heizkosten Münzen

CO2-Preis ab 2021 – mit diesen Heizkosten müsst ihr rechnen

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Das Verbrauchermagazin Ökotest rechnet uns gut einen Monat vor dem Jahreswechsel – und des Inkrafttretens der CO2-Abgabe (auch CO2-Preis genannt) – vor, wie diese sich auf Heizkosten & Co. auswirken wird. Damit müsst ihr rechnen:

Was ist der CO2-Preis?

Der CO2-Preis (Kohlenstoffpreis) beziehungsweise die CO2-Abgabe meint den Preis, der ab 2021 für das Freisetzen von Kohlenstoffdioxid (CO2) bezahlt werden muss. Er soll die externen Kosten der CO2-Freisetzung internalisieren, also die CO2-Emissionen in die ökonomische Kalkulation des Verursachers derselben einbeziehen.

Der CO2-Preis ist ein Instrument, das eingesetzt wird, um Verursacher von CO2-Emissionen zu beeinflussen, diese zu reduzieren: Denn das Ziel der CO2-Bepreisung ist es, bis 2050 die Emissionen auf nahezu Null zu bringen – und so die schlimmsten Folgen der Erderwärmung und des Klimawandels abzuwenden. Bislang erfahren die größten Verursacher von Treibhausgasemissionen kaum Folgeschäden des Klimawandels und sind somit nur schwach motitviert, ihre Emissionen zu verringern. Der CO2-Preis soll genau das ändern. Er wird für jede Tonne CO2 fällig und funktioniert wie eine Steuer.

Wie verteuert der CO2-Preis das Heizen?

Ab 1. Januar 2021, so hat es die Bundesregierung Deutschlands im Zuge des Klimapakets beschlossen, macht der CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen teurer (Heizöl, flüssiges Heizgas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel) – und damit unattraktiver. Infolgedessen steigen auch die Kosten vom Heizen, Warmwasser erzeugen und Tanken – und das geplant über die folgenden Jahre: Denn anschließend soll der CO2-Preis schrittweise steigen – bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro pro Tonne. Laut der Bundesregierung gelte für das Jahr 2026 eine CO2-Preisspanne von mindestens 55 und höchsten 65 Euro pro Tonne CO2.

Das Verbrauchermagazin Ökotest berichtet, dass die tatsächlichen Preise, die ihr ab Januar 2021 für Heizöl und Heizgas bezahlen müsst, auch davon abhängen, von welchem Anbieter ihr diese bezieht. Denn die Anbieter könnten demnach entscheiden,

  • ob sie den CO2-Preis an ihre Kunden weitergäben
  • oder selbst (anteilig) übernähmen.

Wichtig: Das gilt sowohl für Hausbesitzer als auch für Mieter. Bei Letzteren könnte sich der CO2-Preis dann in den Nebenkosten bemerkbar machen. Der Deutsche Mieterbund und die Deutsche Umwelthilfe weisen deshalb darauf hin, dass insbesondere einkommensschwache Haushalte davon noch stärker belastet werden könnten. Sie fordern die Bundesregierung auf, Mieter von der CO2-Bepreisung zu entlasten, zum Beispiel, indem sie die Heizkosten- und Betriebskostenverordnungen entsprechend ändern. Bezugnehmend auf Beispielrechnungen der Verbraucherzentrale beziffert Ökotest die CO2-Abgabe

  • bei einer Ölheizung mit einem Jahresverbrauch von 2.000 Litern und damit die Erhöhung der Heizkosten auf 150 Euro. Im Jahr 2025 könnte sich das auf 350 Euro erhöhen.
  • bei einer Gasheizung mit einem Jahresverbauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) und damit die Erhöhung der Heizkosten auf 120 Euro. 2025 könnten dafür 264 Euro fällig werden.

Heizen mit Erneuerbaren Energien – ohne CO2-Abgabe

Wer sich die CO2-Abgabe ersparen möchte, kann dies mit einem Systemwechsel im Heizungskeller erreichen: Denn fürs Heizen mit Erneuerbaren Energien ist keine CO2-Abgabe zu entrichten.Und wer mit Solarwärme heizt, spart sich sogar die Kosten für die Erneuerbare Energie, denn die Sonne liefert ihre Wärme gratis. Schaut euch dazu unbedingt unser #Sonnenupgrade an, mit dem ihr die Wärmewende in eurem Heizungskeller sofort angehen könnt, um künftig Heizkosten zu sparen.

Auch wer mit dem nachwachsenden Brennstoff Holz heizt, beispielsweise in Form von Holzpellets, die in einem modernen Pelletsbrennwertkessel energieeffizient verfeuert werden, braucht sich wegen der CO2-Abgabe nicht zu sorgen.

Falls ihr die Kosten des Umstiegs von fossil befeuerten Heizungen auf erneuerbare Heizungen scheut, solltet ihr wissen: Der Staat fördert eben diesen seit Jahresbeginn wie nie zuvor (wir berichteten). Und das BAFA, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das für die Vergabe der Fördergelder im Rahmen des Marktanreizprogramms “Heizen mit Erneuerbaren Energien” zuständig ist, meldet für den bisherigen Jahresverlauf einen Nachfrageboom nach Förderungen (wir berichteten auch darüber).

Foto: Doreen Brumme