BAFA_Merkblatt foerderfaehige Kosten Heizen mit erneuerbaren Energien 2020

Solarthermie-Förderung 2020 – Förderübersicht: alles Neue auf einen Blick!

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Teil 3: Förderübersicht MAP des BAFA

Nachdem wir euch in den ersten beiden Teilen unserer kleinen Artikelreihe zur Solarthermie-Förderung 2020 bereits die Austauschprämie für Ölheizungen (Teil 1) und die das novellierte Marktanreizprogramm, kurz: MAP, (Teil 2) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausführlich vorgestellt haben, zeigen wir euch im vorliegenden dritten Teil die praktische Förderübersicht des BAFA zur Förderung von erneuerbarem Heizen. Außerdem machen wir euch mit dem neuen Merkblatt zu den förderfähigen Kosten bekannt, das das BAFA gerade herausgegeben hat.

Die neue Förderübersicht des BAFA “Heizen mit erneuerbaren Energien 2020”

Anfang Januar 2020 veröffentlichte das BAFA auf seinem Twitter-Account die neue Förderübersicht “Heizen mit erneuerbaren Energien 2020”:

BAFA_Foerderuebersicht

Wer sich noch an die früheren erinnert, wird sofort feststellen, dass die neue Förderübersicht des BAFA zum Heizen mit Erneuerbaren 2020 wie amtlich bereits angekündigt deutlich übersichtlicher ist. Ihr könnt euch die Übersicht gratis unter dem auf Twitter angebenen Link “ow.ly/Mk0t50xLzRM” downloaden. Oder ihr holt sie euch direkt von der Website des BAFA. Die bessere Übersichtlichkeit ergebe sich laut BAFA daraus, “dass [die Förderung – Anmerkung der Redaktion] von der Festbetragsförderung auf eine anteilige Förderung umgestellt” worden ist. Als “Grundlage für die Berechnung des Zuschusses” dienen demnach künftig “die förderfähigen Kosten”. Dazu weiter unten gleich Mehr.

Kurz zusammengefasst werden laut dem BAFA

  • erneuerbare Hybridheizungen, Biomasseheizungen und Wärmepumpenheizungen grundsätzlich mit 35 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.
  • Gas-Hybridanlagen und Solarthermie-Heizungen werden demnach grundsätzlich mit 30 Prozent der der förderfähigen Kosten gefördert.
  • Gasbrennwertheizungen, die erst künftig, im Laufe von zwei Jahren, um eine Technologiekomponente zur Nutzung erneuerbarer Energien erweitert werden, können eine Förderung von 20 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
  • Außerdem wird der Austausch von Ölheizungen mit einer Biomasseheizung, Wärmepumpenheizung oder Hybridheizung mit einer zusätzlichen Prämie von 10 Prozentpunkten auf den ansonsten gewährten Fördersatz der zu errichtenden Anlage gefördert.

Auf der BAFA-Internetseite findet ihr auch Listen zu den förderfähigen Anlagen, die ihr euch als PDFgratis downloaden könnt.

Förderübersicht: Förderfähige Heizungsanlagen 2020

Förderübersicht & BAFA-Merkblatt: Heizen mit Erneuerbaren – förderfähige Kosten 2020

Zudem hat das BAFA ein Merkblatt (Fassung 1.0, gültig ab 8. Januar 2020) herausgegeben, in dem euch das Amt auflistet, welche Kosten förderfähig sind. Die entsprechende Meldung auf Twitter lautete:

Förderübersicht BAFA_Merkblatt foerderfaehige Kosten Heizen mit erneuerbaren Energien 2020 Twitter

Auch hier gilt, dass ihr das Merblatt gratis downloaden könnt, wenn ihr dem im Tweed angegebenen Link ow.ly/jzq555xQ4Xx folgt. Wir haben uns das Merkblatt einmal näher angeschaut.

Was sind förderfähige Investitionskosten?

Im Merkblatt heißt es, dass “gemäß den aktuellen Förderrichtlinien vom 30. Dezember 2019 als förderfähige Investitionskosten

  1. die Anschaffungskosten der geförderten Anlage,
  2. die Kosten für Installation und Inbetriebnahme
  3. sowie die Kosten aller erforderlichen Umfeldmaßnahmen.”

gelten würden.

Welche Anlagenkosten sind förderfähig?

Zu den förderfähigen Anlagenkosten zählen:

1. die Investitionskosten für die Wärmeerzeuger, die das Amt in Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung) für:

  • Gas-Brennwertkessel und Gas-Hybridheizungen inklusive Gasanschluss, also Kosten für Gasleitung, ­ Hausanschluss ­ und Armaturen wie Gasströmungswächter und Gaszähler
  • Biomasseheizungen sowie ­ sekundäre Bauteile zur Brennwertnutzung und ­ sekundäre Bauteile zur Partikelabscheidung wie elektrostatische Abscheider, filternde Abscheider, darunter Gewebefilter und keramische Filter, Abscheider als Abgaswäscher,
  • Solarthermie-Anlagen
  • und für Wärmepumpenanlagen

unterscheidet, sowie

2. die Montagekosten und Installationskosten inklusive sämtlicher dafür nötiger fachtechnischer Arbeiten und Materialien, etwa ­

  • Baugerüst, Lastenkran, ­
  • Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarthermie-Kollektoren,
  • Fundament, Einhausung
  • sowie die ­ Einstellung der Heizkurve.

Auch die Wärmequelle einer Wärmepumpenanlage zählt zu den Anlagenkosten. Wobei das BAFA in Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung) für

  • Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen)
  • Erdflächenkollektoren
  • Grabenkollektoren
  • Erdwärmekörbe
  • Energiepfähle
  • unterirdische Eis-, Erd- und Wasserspeicher
  • Brunnenbohrungen
  • Solarthermie-Anlagen
  • PVT-Anlagen (Photovoltaik-Solarthermie- Hybridanlagen), sofern der erzeugte Strom der ausschließlichen Eigenversorgung dient,
  • Abwasserwärmetauscher
  • sowie Kosten zur Erstellung und Anbindung an die Wärmepumpenanlage inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien unterscheidet.Auch die Kosten zur Austragung, Förderung und Zufuhr des Brennstoffs bei Biomasseanlagen sind förderfähig. Sowohl die Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung) für  Saugsysteme, Förderschneckensysteme, Federblattrührwerke, Schubstangensysteme, als auch die Kosten für deren Montage und Installation inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien.Ebenso sind die Kosten für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation sowie Energiemanagementsysteme förderfähig. Auch hier wird einerseits die Anschaffung (Ersatz- und Neuanschaffung) gefördert. Das Amt schreibt dazu, dass die Umsetzung elektronischer Systeme zur Betriebsoptimierung, Steigerung der Energieeffizienz und zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der geförderten heizungstechnischen Anlagen gefördert würden. Es könnten grundsätzlich sowohl Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) als auch Gebäudeautomationstechnik bis hin zu übergreifenden Gebäudeleit- und Energiemanagementsystemen berücksichtigt werden, darunter:Sensoren, Aktoren, Datenlogger
  • digitale/elektronische Heizkörperthermostate / Raumthermostate,
  • Display beziehungsweise Nutzerinterfaces zum Anzeigen aktueller, für den Energieverbrauch relevanter Daten,
  • digitale/elektronische Systeme zum Erfassen und Auswerten von Energieflüssen, Energieverbräuchen und Energiekosten,
  • digitale/elektronische Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beziehungsweise zum Verbessern der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Smart Home“),
  • Gebäudeautomationssysteme inklusive Feldtechnik, Gebäudeleittechnik, Energiemanagementsysteme.Andererseits fördere man auch hier Montage und Installation inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien.Bei Wärmespeichern seien ebenfalls die Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung) für
  • alle Arten von Warmwasser-Speichern (Heizwasser-, Trinkwarmwasser- und Kombispeicher),
  • das Dämmen bestehender Wärmespeicher,
  • Eisspeicher und sonstige Latentwärmespeicher, die den Phasen-Übergang eines Mediums nutzen,
  • die Wärmespeicherung in Beton, Zeolith oder sonstigen anderen Medien,
  • alle Arten von Erdwärmespeichern
  • sowei für Tiefen-Aquifer-oder Hohlraum-Wärmespeicher förderbar. Gleiches gilt für deren Montage und Installation inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien.

Was sind förderfähige Umfeldmaßnahmen?

Unter sogenannten Umfeldmaßnahmen seien laut BAFA “alle Arbeiten zu verstehen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung einer förderfähigen Maßnahme notwendig” seien und/oder dazu führten, “die Energieeffizienz der Gebäudeanlagentechnik zu erhöhen”.

Zudem könnten auch Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen berücksichtigt werden, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Anlage stehen würden, schreibt das Amt weiter.

Das Merkblatt des BAFA listet folgende förderfähigen Umfeldmaßnahmen auf:

1. Heiz- bzw. Technikraum (nur im Gebäudebestand)

Einrichtung oder Umgestaltung eines Heiz- bzw. Technikraums (Sanierung) inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien (auch Wand- und Deckendurchbrüche inklusive Dämmmaßnahmen, Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten).

2. Brennstoffaufbewahrung

In Sachen Brennstoffaufbewahrung seien die Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung) für  Flüssiggastanks, Bunker, Lagerräume und Silos sowie  Montage- und Installationskosten inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien (auch Wand- und Deckendurchbrüche inklusive Dämmmaßnahmen, Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten) förderfähig.

3. Abgassysteme und Schornsteine (nur im Gebäudebestand)

Bei Abgassystemen und Schornsteien fördert das BAFA die Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung) für die  Neuerrichtung, Erneuerung und/oder Anpassung bestehender Abgassysteme und Schornsteine sowie die Kosten für deren Montage und Installation inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien.

4. Wärmeverteilung und Wärmeübergabe (nur im Gebäudebestand)

Die Investitionskosten (Ersatz- und Neuanschaffung) für Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen), zum Beispiel:

  • Niedertemperatur-Heizkörper/Heizleisten in jeglicher Bauausführung,
  • voreinstellbare Thermostatventile,
  • Strangdifferenzdruckregler,
  • hocheffiziente Umwälzpumpen
  • in Einrohrsystemen: Maßnahmen zur Volumenstromregelung,
  • Umbau von Einrohr- in Zweirohrsysteme,
  • Wärmedämmung von Rohrleitungen und sonstigen wärmeverlustbehafteten technischen Komponenten,

sowie die Kosten für deren Montage und Installation inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien wie das Durchführen des hydraulischen Abgleichs seien förderfähig.

5. Warmwasserbereitung (nur im Gebäudebestand)

Auch bei Investitionen in Anlagen zur Warmwasserbereitung sind die Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung) förderfähig. Zum Beispiel die Kosten für

  • das Umstellen von einer dezentralen Warmwasserbereitung auf eine zentrale, heizungsintegrierte Warmwasserbereitung (inklusive notwendiger Sanitärarbeiten wie Austausch der Armaturen, Einsatz wassersparender Maßnahmen, Abwasser-Wärmerückgewinnung)  oder für
  • hocheffiziente Zirkulationspumpen.

Auch die Kosten für Montage und Installation inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien sind förderfähig.

6. Demontagearbeiten

Selbst die Kosten zur Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks und zur Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks sowie die Kosten für den Ausbau einer Altheizung einschließlich ihrer Entsorgung (inklusive möglicherweise anfallender Schadstoffe und Sonderabfälle sind förderfähig.

7. Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen

Alle Kosten für Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen mit einem unmittelbaren Bezug zur förderfähigen Maßnahme (keine Fördermittelberatung, siehe unten), sind förderfähig.

Förderübersicht: Was sind förderfähige Kosten zur Inbetriebnahme?

Das seien laut BAFA die Kosten für die Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung des Anlagenbetreibers.

Förderübersicht: Was sind nicht förderfähige Kosten?

Nicht förderfähige Investitionskosten seien laut Aussage des BAFA die Kosten für gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen. Außerdem könnten auch Maßnahmen, die keinen unmittelbaren Bezug zur förderfähigen Anlagentechnik hätten oder deren Effizienz nicht erhöhten, nicht gefördert werden. Nicht förderfähig seien laut BAFA demzufolge:

Wärmeerzeuger wie

  • Öl-Kessel und Öl-Öfen,
  • Kohle-Kessel, Kohle-Öfen,
  • Gaskessel ohne Brennwerttechnik und Gasstrahler
  • Elektro-Direktheizungen, Elektro-Speicherheizungen, Elektro-Heizstrahler, Infrarot-Heizungen
  • Gasstrahlungsheizungen,
  • handbeschickte Biomasse-Einzelöfen, die nicht in das Zirkulationssystem eingebunden sind, beispielsweise Scheitholzkamin-Öfen und Kachel-Öfen),
  • Luft/Luft-Wärmepumpen,
  • Warmwasser-Wärmepumpen,
  • mobile Mietheizungen (während Sanierungsarbeiten)

Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik wie

  • Klima/Lüftungsgeräte-, Anlagen, und Systeme jeglicher Art inklusive dazugehöriger Bauteile und Komponenten
  • Kältegeräte-, Anlagen, und Systeme jeglicher Art inklusive dazugehöriger Bauteile und Komponenten

Anlagen zur Stromerzeugung wie

  • Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen,
  • Photovoltaik-Anlagen,
  • Windkraftanlagen
  • PVT-Anlagen (Photovoltaik-Solarthermie- Hybridanlagen)

Sanitäreinrichtungen jeglicher Art, darunter Waschbecken, Badewannen, Duschen

Computertechnik und dazugehörige Peripherie wie

Endgeräte und Unterhaltungstechnik, darunter­ PCs, Notebooks, Tablets, Handys, Monitore, Fernseher, Drucker, Eingabegeräte und sonstige Peripheriegeräte,

Beratungs- und Planungs- und Baubegleitungsleistungen,

  • die die Gebäudehülle und Gebäudestatik betreffen,
  • Fördermittelberatungen
  • und übergreifende Bauleitung und Bauüberwachung

Sonstige Arbeiten und Leistungen wie

  • Eigenleistungen
  • Baustelleneinrichtung und Absperrungen
  • Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle, die für die förderfähige Maßnahme nicht zwingend erforderlich sind
  • behördliche Genehmigungen

Bilder: Screenshots vom BAFA-Merkblatt und BAFA-Twitter-Account BAFA_Bund