Deutschlandvergleich Mietnebenkosten Nebenkosten Hand mit Geld

Deutschlandvergleich Mietnebenkosten: Bis zu 300 Euro Unterschied zwischen Großstädten

Veröffentlicht von

Für das Bewohnen eurer vier Wände zahlt ihr als Mieter in Deutschland neben der Miete auch Nebenkosten. Die variieren laut einer aktuellen Erhebung von Bundesland zu Bundesland um bis zu 300 Euro. Wir liefern euch hier die wichtigsten Zahlen und Fakten zum Deutschlandvergleich Mietnebenkosten.

Laut dem Deutschlandvergleich Mietnebenkosten, der laut einem Bericht des BundesBauBlatts online von der IoT-Plattform Conrad Connect durchgeführt worden sei, besetzt die Stadt Bielefeld bei den Mietnebenkosten den Spitzenplatz im Deutschlandvergleich der 30 größten Städte: Als Mieter in einem Zwei-Personen-Haushalt zahlt ihr in der norhrhein-westfälischen Großstadt für

  • Wasserverbrauch,
  • Abwasserentsorgung,
  • Strom
  • sowie Heizung

rund 1.920 Euro jährlich.

Auf den Plätzen 2 und 3 folgen mit 1.860 Euro jährlichen Mietnebenkosten die Städte Chemnitz (Sachsen) und mit 1.810 Euro Wuppertal in Nordrhein-Westfalen (NRW). Zum Spitzenfeld der deutschen Städte mit den höchsten Mietnebenkosten zählen außerdem Wiesbaden in Hessen und die Freie und Hansestadt Hamburg. Das hessische Frankfurt am Main landet mit 1.668 Euro auf Rang 25 im Deutschlandvergleich der Mietnebenkosten. Und die Hauptstadt des Freistaates Bayern, München, belegt mit 1.609 Euro vor Düsseldorf (NRW) mit 1.601 Euro den vorletzten Tabellenplatz.

Der Vice President von Conrad Connect, Andreas Bös, kommentiert die Ergebnisse vom Deutschlandvergleich Mietnebenkosten so: „Die Analyse zeigt deutlich, dass die Nebenkosten von Stadt zu Stadt zum Teil stark variieren und einige Bürger mit deutlich höheren Abgaben rechnen müssen. Bei ortsansässigen Unternehmen schlagen die Betriebskosten durch den erhöhten Bedarf noch mehr zu Buche. Daher sollte das Ziel aller, nicht zuletzt auch der Umwelt zuliebe, eine Reduzierung des Verbrauchs und somit auch der Kosten sein. Denn weniger Energieverbrauch bedeutet gleichzeitig auch eine geringere Belastung durch  CO2, was in Zeiten des Klimawandels ein entscheidender Faktor für eine grünere Zukunft ist.“

Deutschlandvergleich Mietnebenkosten: Hier ist Wasser am teuersten

Für das Trinkwasser, das in einem Haushalt in Küche und Bad zum Kochen, Putzen, Waschen, Duschen, Baden und WC-Spülen verbraucht und daher auch Brauchwasser genannt wird, sowie seine Entsorgung zahlen Chemnitzer Mieter mit rund 490 Euro pro Jahr am meisten. Am zweithöchsten sind die Brauchwasser-Abgaben mit 480 Euro in Mönchengladbach (NRW). In Essen (NRW) fallen jährlich etwa 460 Euro für den Wasserverbrauch an, damit landet die Stadt auf Platz drei. Kölner können sich dagegen über die niedrigsten Kosten freuen, sie müssen laut dem Deutschlandverlgeich Mietnebenkosten rund 230 Euro pro Jahr zahlen.

Hier ist Strom am teuersten

In Hamburg müsst ihr als Mieter eines Zwei-Personen-Haushalts mit rund 860 Euro jährlich die deutschlandweit höchsten  Stromkosten zahlen. Dicht gefolgt von Köln mit 850 Euro pro Jahr und Wuppertal mit 840 Euro. Im niesersächsischen Hannover verursacht die Stromversorgung mit knapp 700 Euro im Städtevergleich die niedrigsten Mietnebenkosten.

Hier ist das Heizen am teuersten

Für Bielefelds Spitzenplatz bei den Mietnebenkosten dürften die Heizkosten sorgen: Mit rund 670 Euro zahlt ihr in der Stadt deutschlandweit am meisten fürs Heizen im Jahr. Köln folgt auf Platz zwei mit 10 Euro weniger auf der Heizkostenabrechnung. In Mannheim (Baden-Württemberg) belaufen sich die Kosten fürs Heizen auf etwa 600 Euro. Am günstigsten ist das Heizen hingegen in der deutschen Hauptstadt Berlin (etwa 510 Euro).

Ausführliche Informationen zum Thema Heizkosten und Heizkostenabrechnung haben wir in unseren folgenden Blogbeiträgen hie rauf dem Solarthermie-Blog zusammengefasst:

Das solltet ihr zu Mietnebenkosten wissen

Laut dem Online-Lexikon auf dem Portal Juraforum.de existiere für den Begriff Nebenkosten (analog zur Grundmiete auch zweite Miete genannt) “keine gesetzliche Definition”. Allgemein würden unter Mietnebenkosten sämtliche Leistungen des Mieters verstanden, die man “neben dem Entgelt für die Gebrauchsüberlassung (Grundmiete)” verlange. Man spreche im Mietrecht daher auch von Betriebskosten – ein Begriff, für den in § 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV) hingegen eine Legaldefinition stünde, also eine Definition in gesetzlicher Form. Demnach seien Betriebskosten solche “Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstünden. Wobei zwei Merkmale besonders wichtig seien:

  1. Es muss sich bei Betriebskosten um laufende Kosten handeln.
  2. Die Betriebskosten sind in der Regel vom Eigentümer des Grundstückes beziehungsweise vom Vermieter der Sache zu tragen. In der Praxis würde daher regelmäßig im Sinne des § 556 BGB eine Betriebskostenvereinbarung mit dem Mieter getroffen (sogenannte Umlage der Betriebskosten).

Umlagefähige Kosten seien laut den Online-Juristen:

  1. Grundsteuer
  2. Wasserversorgungskosten
  3. Entwässerungskosten
  4. Heizkosten: Kosten für die Energie (Brennstoffkosten), die Wartung, die Revision, den Kaminfeger, die Bedienung der Heizung, die Versicherung
  5. Warmwasserkosten
  6. Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasser- Versorgungsanlagen
  7. Aufzug
  8. Straßenreinigung und Müllabfuhr
  9. Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
  10. Gartenpflege (nicht: Neuanlage eines Gartens)
  11. Allgemeinbeleuchtung
  12. Schornsteinreinigung
  13. Sach- und Haftpflichtversicherungen
  14. Hauswart
  15. Kosten für Gemeinschaftsantenne oder Breibandkabelnetz
  16. Kosten für maschinelle Wascheinrichtung
  17. „sonstige Betriebskosten“ wie:
  • Kosten für Abflussrohrüberprüfung
  • Kosten für Abwasserreinigungsanlagen
  • Wartungskosten von Gasgeräten
  • Wartungskosten von Blitzschutzanlagen
  • Wartungskosten von installierter Haustechnik (Alarmanlagen und Notstromaggregate)
  • Wartung von Feuerlöschern und brandschutztechnischen Einrichtungen (nicht: Installation von Feuerlöschern)
  • Aufwendungen für eine Videoüberwachung
  • Kosten für einen Pförtner
  • Allgemeinstrom
  • Beleuchtungskosten für den Heizraum
  • Reinigungskosten für Lichtschächte und Müllbehälter
  • Reinigung der Dachrinnen und Fassaden
  • Betriebskosten einer Dachrinnenheizung

Dagegen seien die folgenden Kosten in der Regel nicht umlagefähig:

  • Versicherungskosten für Umweltschäden, Mietausfall und Rechtsschutz
  • Verwaltungskosten (Hausverwaltung ) sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten
  • Abhaltung von Mietersprechstunden
  • Reparaturkosten
  • Kosten für Arbeitsmittel und Geräte
  • Kosten für die Bewachung von Grundstück und Gebäude
  • Überprüfung des Gesamtzustandes von Grundstück und Gebäude
  • Kostenaufwand für Leerstand, d.h. leerstehende Wohnungen
  • Neuanlage eines Gartens, allerdings die Kosten für die Gartenpflege

Über den Deutschlandvergleich Mietnebenkosten

Eigenen Angaben zufolge ist Conrad Connect Europas führende IoT-Plattform für herstellerübergreifende Projekte für Verbraucher und Unternehmen. Dafür habe das Unternehmen die Kosten für Wasserverbrauch, Abwasserentsorgung, Strom sowie Heizung in den 30 größten deutschen Städten analysiert. Diese Abgaben seien dann auf den durchschnittlichen Verbrauch einer Hausgemeinschaft von zwei Personen hochgerechnet worden.

Foto: Doreen Brumme