Nichts ist aufschlussreicher als ein Blick in die ungeschönten Papiere von Entscheidungsträgern. Es macht deutlich, dass bei den Verhandlungen auch nur Menschen sitzen. Die Energieblogger haben gestern zeitgleich mit den großen Medien den Entwurf zu den Koalitionsverhandlungen zugespielt bekommen und diese Informationen möchte ich euch natürlich nicht vorenthalten. Vor allem deshalb weil bis auf Andreas Kühl und uns vermutlich niemand über den Wärmebereich schreiben wird.
Nichtsagende Ziele als Platzhalter
Und hier sind sie, die vier Punkte, die eine Energiewende im Wärmebereich einleiten sollen. Eingebettet in schöne Worte, bis 2050 einen klimaneutralen Baubestand haben zu wollen und Richtlinien umzusetzen von denen ich wette, dass nichtmal 10% der verhandelnden Parteien wissen, was drin steht. Bitte korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege, aber nichtmal ich weiß, was da im Detail drinnen steht und ich weiß darüber nur, dass aus diesen Richtlinien meistens die zahnlosen Punkte rausgepickt und die unangenehmen einfach weggestrichen werden. Bei einer solchen Pauschalaussage “mit den Bestimmungen des EnEV abgleichen” besteht immer die Gefahr, dass die Umsetzung wieder nur halbherzig passiert, weil im Nachhinein leicht gesagt werden kann “aber so war das nicht ausgemacht”.
Wieso stehen 2050-Ziele in einem 5-Jahres-Plan?
Das bringt mich zu einem Punkt der mich auch in Österreich wahnsinnig ärgert. Wieso stehen Ziele für 2050 in einem 5 Jahres Plan?? Nichts gegen langfristig gesetzte Ziele, aber das gehört hier nicht hin. Wer sich ein wenig mit Zielstrategien beschäftigt weiß, dass alle langfristigen Ziele in kurzfristige heruntergebrochen werden müssen, sonst bleiben die langfristigen in weiter Ferne. Es braucht also dringend Ableitungen aus dem 2050 Ziel und auch Instrumente, die ein früheres Erreichen ermöglichen, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Backcasting nennen das die Briten so schön. Sonst steht nämlich in fünf Jahren der identische Wortlaut drinnen. Wäre übrigens interessant ob es vor fünf Jahren ebenfalls so war.
Regierung braucht Hilfe – helft mit
Nachdem ich hier nicht schon wieder nur schimpfen will und ich ja weiß, dass das alles nicht so einfach ist und sich im Wärmemarkt sowieso fast keiner auskennt, wollen wir hier etwas Schützenhilfe leisten. Neben dem langfristigen Projekt “Germany’s Next Top EEG” mit dem wir die gesamten Verhandlungen zu den Gesetzesvorlagen bis zur Entscheidung im April begleiten werden, soll hier die Möglichkeit geboten werden, den Regierungsverhandler ein paar Inputs für den Wärmemarkt zu liefern. Es scheint wirklich als gäbe es zu diesem Thema keine starken Einflüsterer bis auf die Ölindustrie, die offensichtlich Angst hat, dass doch jemand auf die Idee kommt Ölheizungen zu verbieten. Das sieht man recht schön an dem Punkt: “Der Einsatz von erneuerbaren Energien soll weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen“. Ich lass das jetzt einfach mal so stehen und freue mich, dass wir schon ein bisschen Staub aufgewirbelt haben.
Mindestens 10 Punkte für die neue Wärmepolitik
Nun brauchen wir euch Leser, Interessierte, Experten und Expertinnen. Welche Punkte sollten noch in die Koalitionsvereinbarung der neuen Regierung im Bereich der Wärme? Welche Punkte aus dem Erneuerbare Energien Wärmegesetz und der angesprochenen EnEV haltet ihr für besonders sinnvoll, bzw. hinderlich? Einfach im Kommentarfeld posten, was euch dazu einfällt. Ideen können auch von unserem letzten heiß diskutierten Artikel zur Wärmepolitik kommen.
Wenn wir 10 sinnvolle Punkte beisammen haben, werden wir einen Weg finden, diese an entsprechende Personen weiterzuleiten und vielleicht einen kleinen Beitrag zu leisten.
Bild: zettberlin / photocase.com
Was mir jetzt erst einfällt, ist dass ein Weg zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie für energieeffiziente Gebäude völlig fehlt. Wie wollen wir bis 2020 zum Niedrigstenergie-Neubau hinkommen? Ohne Fahrplan und Strategie wird das Ziel nicht erreicht. Sonst haben wir nur die lauten Stimmen, die immer wieder rufen Bauen wird teurer und unbezahlbar. Wer soll diese Strategie erarbeiten, das wäre ein wichtiger Punkt, der hätte aufgenommen werden müssen.
Sie meinen wohl, dass das eh in der EnEV enthalten ist… Wie gesagt, viel zu pauschal. Man hat es sich hier sehr einfach gemacht und konkrete umsetzbare Vorschläge fehlen völlig. Vielleicht soll das ja alles erst ausgearbeitet werden, aber so ist das einfach viel zu “mau”.
@Andreas Danke jedenfalls für den ersten Vorschlag. Wie kann deinen Punkt formulieren, damit er 5-Jahres tauglich wird? Ist der Neubau der öffentlichen Gebäude eigentlich schon mit den Standards belegt? Das ist ja normalerweise der erste Schritt.
Danke für das Update aus den Koalitionsverhandlungen! Die (Zwischen-)Ergebnisse sind enttäuschend, aber leider nicht unerwartet.
Zum Thema “Freiwilligkeit”, sollten wir die zukünftige Regierung an ihre Verpflichtung aus der Erneuerbare Energien Richtlinie erinnern. Dort steht in Art 13 (4) “Bis spätestens zum 31. Dezember 2014 schreiben die Mitgliedstaaten in ihren Bauvorschriften und Regelwerken oder auf andere Weise mit vergleichbarem Ergebnis, sofern angemessen, vor, dass in neuen Gebäuden und in bestehenden Gebäuden, an denen größere Renovierungsarbeiten vorgenommen werden, ein Mindestmaß an Energie aus erneuerbaren Quellen genutzt wird.” Zumindest ich kann nicht erkennen, auf welche “andere Weise mit vergleichbarem Ergebnis” die zukünftigen Koaltion im Gebäudebestand ein Mindestmaß an EE erreichen will. Das MAP allein wird’s nicht richten.
Wichtig fände ich vor allem zwei weitere Punkte:
1) Information/Beratung. Viele Bürger sind in den letzten Jahren sehr verunsichert worden. Fragt man drei unterschiedliche SHK-Installateure bekommt man mind. drei sehr unterschiedliche Angebote… von der rein fossilen Lösung bis hin zu Solar + Pellets. Die eine sei jetzt billiger, die andere im Laufe der Zeit… Da bedarf es herstellerunabhängiger Information/Beratung, damit die Menschen vertrauen entwickeln und sich überhaupt für eine neue Heizung entscheiden. Denn derzeit steigt das Durchschnittsalter der deutschen Heizungen immer weiter an… Die kommende Energiekennzeichnung kann hier helfen und sollte von einer zukünftigen Regierung genutzt werden.
2) Förderung neuer Finanzierungsmodelle: Eine neue Heizungsanlage kostet. Und auch wenn viele Häuslebauer über das notwendige Kleingeld verfügten, bin ich überzeugt, dass neue Finanzierungsmodelle hier helfen würden, die Hemmschwelle zum Neukauf zu überwinden. Zum Vergleich: Rund 3/4 der in Deutschland neu zugelassenen PKW werden mittels Leasing oder Kredit finanziert. Und warum wohl stammen 2/3 der Kredite von den herstellereigenen Banken? Weil die Menschen sich damit einfacher für einen neuen Wagen entscheiden. Das gleiche benötigen wir im Heizungskeller. Und hier sollte die Regierung neue Ansätze der Hersteller oder von Dienstleistern unterstützen (bis hin zum Contracting/ESCO).
Mir fallen noch andere Punkte ein, aber dies wären mir die wichtigsten.
Vielen Dank! Ich denke auch dass bei den Finanzierungsmodellen ein großer Hebel wäre. Daran müsste ja auch die Regierung Interesse haben, schließlich wollen sie eh dauernd den Banken helfen. Wenn diese Finanzierungsförderungen mal ausnahmsweise in erneuerbare statt in fossile Richtung fließen würden, wäre schon ein großer Schritt getan… Leider sind die Banken auch hier fachlich völlig überfordert und erkennen das Potenzial vermutlich noch lange nicht.
Auch auf dem Wärmemarkt sind von der GroKo keinerlei Impulse zu erwarten. Das war ja auch nicht verwunderlich, nachdem die noch amtierende Regierung mit der Wärmelieferverordnung sowohl dem Wärmecontracting als auch dem Neuanschluss von vermieteten Immobilien an die Fernwärme den Garaus gemacht hat. Es fällt mir jedenfalls schwer, Vorschläge zu machen, wenn man sieht, was – mit Verlaub – für ein Unfug seitens der Regierung angestellt wird.
Vielen Dank Herr Germer. Könnten Sie diese Problematik etwas genauer erläutern? Das klingt ja furchtbar. Gerade solche Lösungen wären ja wünschenswert! Auch wenn die agierenden Personen vielleicht schon viel angerichtet haben, müssen wir leider mit ihnen arbeiten. Es gibt die nächsten fünf Jahre vermutlich keine anderen… Deshalb wärs toll, wenn wir diesen Punkt in einen koalitionsvertragsfähigen Punkt umbauen könnten wie zB.
– Ausbau der Wärmeinfrastruktur und Vereinfachung bzw. Forcierung von Wärmecontracting für erneuerbare Energieträger.
Also: In § 556c BGB steht neuerdings, dass der Mieter die Kosten einer gewerblichen Wärmelieferung nur dann als Nebenkosten zu zahlen hat, wenn
1. die Wärme mit verbesserter Effizienz geliefert wird (das ist nicht das Problem) und
2. die Kosten der Wärmelieferung die Betriebskosten der bisherigen Eigenversorgung nicht übersteigen.
Wie der Kostenvergleich zu erstellen ist, sagt die Wärmelieferverordnung. Danach muss der Wärmelieferant die Kosten der bisherigen Eigenversorgung denen der künftigen Wärmelieferung gegenüberstellen. Ermittelt werden nur die betriebsgebundenen Kosten, die Anlagenkosten (Abschreibungen, Finanzierung) bleiben außen vor. Da diese Kosten in den bisherigen Betriebskosten nicht enthalten sind, in den Kosten der Wärmelieferung aber immer enthalten sein müssen, ist die Wärmelieferung immer teurer als die Eigenversorgung. Wenn das der Fall ist, muss der Mieter nur die Kostenpositionen zahlen, die er auch bei einer Eigenversorgung zahlen müsste, auf dem Rest bleibt der Vermieter sitzen.
Aus Sicht des Mieterschutzes ist das durchaus gerechtfertigt, denn die Kosten der Heizungsanlage sind rechnerisch Bestandteil der Kaltmiete. Eigentlich müsste der Vermieter, wenn er zur gewerblichen Erzeugung wechselt die Kaltmiete um den Betrag senken, der rein kalkulatorisch auf die Heizungsanlage entfällt. Das macht natürlich keiner. Faktisch werden derzeit viele Projekte abgeblasen und Berater machen sich Gedanken darüber, wie man das Problem lösen kann. Wir sind auch dabei.
Hmm, das ist ein klassisches Beispiel dafür, dass Gesetze erlassen werden, deren Auswirkungen durch Nichtkenntnis der Materie nicht absehbar sind. Ich muss mich da selbst schon sehr anstrengen um da durchzublicken.
Letztendlich geht es darum, dass es für den Vermieter möglich sein soll, den Wärmepreis als “Produzent” nach dem Gestehungskostenprinzip abzurechnen, oder? Und das ist aufgrund der Gesetzeslage derzeit nicht möglich, auch wenn die Mieter letzendlich durch Kostensteigerungen besser austeigen würden. Der Wärmepreis bleibt dann ja über 30-40 Jahre gleich im Gegensatz zu einer fossilen Anlage. Hier liegt wohl die Krux begraben…
Fast, was der Vermieter als Betriebskosten abrechnen darf, ist in der Verordnung über Heizkostenabrechnung geregelt. Da steht dann z.B. Brennstoffkosten, Wartungskosten usw.. Es werden also nur Kosten des Betriebs der Heizung erfasst. Wenn jetzt ein Fernwärmelieferant oder ein Contractor ins Spiel kommt, rechnet der gegenüber dem Vermieter ab. Der Vermieter wiederum rechnet gegenüber den Mietern ab. Der Vermieter soll jetzt, so das Gesetz, die Kosten der Wärmelieferung nur auf die Mieter umlegen dürfen, wenn sie nicht höher sind, als die Kosten, die der Vermieter vorher als Betriebskosten umgelegt hat. Der Fernwärmelieferant oder der Contractor rechnet aber gegenüber dem Vermieter nicht nur die Kosten des Betriebs der Anlage ab, sondern auch die Abschreibungen, also die Kosten der Anschaffung der Anlage. Das hat zur Folge, dass die Kosten der sog. “gewerblichen Wärmelieferung” gem. dem Kostenvergleich grundsätzlich höher sind, als die der Eigenerzeugung.
Soweit so klar?
Ja, soweit klar. Ich bin nur auch auf Lösungssuche und wie man das Problem in eine politische Forderung umformulieren müsste. In der derzeitigen Form ist ja das “Problem”, dass der Mieter drastisch niedrigere Betriebskosten hat und der Vermieter das schlucken muss und daher jeglicher Anreiz fehlt, etwas zu machen und im schlimmsten Fall ein geförderter Ölkessel reinkommt, weil es für den Vermieter die günstigste Lösung ist, das aber für den Mieter die schlechteste Lösung ist. Kann es sein, dass das in der Schweiz anders geregelt ist, erinnere mich da an einen Beitrag von Katrin zu dem Thema, wobei ich fürchte, dass hier der Bauherr die Kosten geschluckt hat…
Nach dem derzeitigen Stand der Dinge bleibt der Vermieter auf Kosten sitzen. Das ist für ihn zunächst wenig attraktiv. Wenn die Kosten darin bestehen, dass er einen Teil der Investition übernimmt, könnte man ihm das durch erleichterte Abschreibungen schmackhaft machen.
Gewerbliche Vermieter wie Wohnungsbaugesellschaften können damit eher umgehen. Die sehen den Vorteil, dass sie zwar einen Teil der Kosten tragen, dafür aber auch keine Heizungsanlage finanzieren müssen und keine Abstriche bei der Kaltmiete haben. Private Vermieter werden da schwieriger zu überzeugen sein.
Insgesamt muss man glaube ich mit politischen Forderungen in diese Richtung vorsichtig sein. In den Verhandlungen zur groKo wurde schon diskutiert, die umlagefähigen Betriebskosten auf einen fiktiven Betrag eines gut wärmegedämmten Gebäudes zu deckeln um dem Eigentümer einen “Anreiz” zu geben, etwas für die energetische Sanierung zu tun. Es bleibt beim “Investoren-Nutzer-Dilemma”, der Mieter hat niedrigere Betriebskosten, der Vermieter nichts davon.
Hmm… die erleichterte Abschreibung wäre aber zumindest mal ein Start… ansonsten muss die Zeit vermutlich beweisen, dass die Immobilie insgesamt einen Wertzuwachs erfährt.
Es gibt doch Möglichkeiten der Städte einen Fernwärmeanschluss zu erzwingen (Beispiel: Frankfurt am Main schreibt bei Neubauten vor, entweder Fernwärmeanschluss oder Bau in Passivhausweise).
Lässt sich diese Regelung nicht auch irgendwie aufs Bestandsbauten ausdehnen?
Aha? Sehr interessant. Mit welchem Hintergrund wurde das beschlossen und wann? Und wie sieht’s da mit Einspeisung von Abwärme, Überschussstrom und Solarthermie aus? Gibt’s da Ansätze wie in Dänemark?
Für Bestandsbauten ist das sicher sehr schwierig umzusetzen aber wenn es im Wärmebereich echte Sprünge mit Einspeisung von Überschussstrom, Abwärme und Solarthermie geben soll, geht an einem großen Wurf für die Wärmeinfrastruktur nichts vorbei. Vor diesem Hintergrund ist der 4. der angesprochenen Punkte vermutlich noch der interessanteste.
Ausgangslage war wohl Anfang der 90er Jahre das Ziel die CO2-Emissionen der Stadt bis 2010 um 50% zu verringern.
Integration von Solarthermie ist möglich; läuft halt ähnlich ab wie bei einer konventionellen Anlage. Die Fernwärmeübergabestation ersetzt quasi den Kessel, die Solarthermieanlage kann also wie gewohnt den Pfufferspeicher beheizen. An sonnigen Tagen wird dann entsprechend weniger Fernwärme bezogen.
http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Fernw%C3%A4rme%20allgemeine%20Informationen.pdf
http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Fernw%C3%A4rme_Fragen_Antworten.pdf
Zu den übrigen Fragen weiß ich leider auch nichts näheres 🙂
Vielen Dank trotzdem! Wurde das Ziel eigentlich erreicht? Habe das in den Unterlagen nicht gefunden. Könnten wir uns vielleicht mal ansehen.
Ich möchte den Punkt von Herrn Trenkner / Hilfe / Beratung noch einmal aufgreifen. In meinem Tagesgeschäft als unabhängiger Effizienzberater treffe ich immer wieder auf die gleichen “Vorurteile” in Sachen energetischer Gebäudesanierung. (Tenor : Das lohnt sich nicht, das sollen meine Kinder machen, das sollen mal “die anderen” machen, das kostet ja Geld usw. usw.) Es sind teilweise haarsträubende Geschichten über Sinn und Unsinn von Energiesparmassnahmen im Umlauf. Hier wäre es zunächst sinnvoll eine neutrale Energieberatung vor geplanten Sanierungsmassnahmen vorzuschalten, um ein wenig “Grund” in die teilweise skurrilen Vorstellungen von Energiesparmassnahmen zu bringen. Hier setzt gleich das nächste Problem an : Die Berufsbezeichnung “Energieberater” ist nicht geschützt. Jeder Konditormeister, der ein Stück Heizungsrohr hin und her schwenken kann nennt sich heute “Energieberater” und ruiniert mit seinen “Gutachten” den Markt in Richtung Glaubwürdigkeit und Neutralität. Fazit : Unabhängige, neutrale und kompetente Beratung ist dringend erforderlich um Berge an Vorurteilen zum Thema Energieeffizienz im Gebäudebereich abzubauen.
Vielen Dank Her Heidrich, Das trifft wohl auf den gesamten Energiebereich zu… Gibt es irgendwo Ambitionen dieses Problem zu lösen und vor allem, gibt es genug gut ausgebildete Leute, die den deutschen Markt seriös bedienen könnten? Es bräuchte wohl auch eine Ausbildungsoffensive. Ich fürchte aber auch, dass das nicht das Problem löst, dass die Handwerker direkt am Kunden dran sind und diese kann man leider nicht zwangsbeglücken mit einer Ausbildung zum Energieberater…
….eher andersherum, nicht die Handwerker sollen “zwangsbeglückt” werden sondern die Handwerker sollen mit Energieberatern zusammenarbeiten….momentan ruinieren die Handwerker mit Ihrem Verkaufsgehabe so manche energetische Konzeption, weil Sie “Angst” haben den Auftrag nicht zu kriegen, also wird dem Kunden was vom Pferd erzählt…..Hauptsache der Auftrag ist sicher…….Handwerkern fehlt der energetische Überblick über die Auswirkungen Ihrer Gewerke und die Wechselwirkungen der Gewerke untereinander………es gibt genug neutrale Experten, siehe http://www.energie-effizienz-experten.de oder http://www.energieberater-suche.de , was fehlt ist die Akzeptanz der Leute in Ihre Häuser was zu investieren……wenn es soweit ist wird lieber noch schnell ein Verkaufsanstrich rangepappt und die Hütte schnell an einen “Dummen” verkauft, soll der sich doch damit rumärgern……es wird Geld ausgebeben für alles womit man/frau “angeben” kann, aber für energetische Konzeption oder sowas unsexy-haftes wie Perimeterdämmung oder Wärmeschutzverglasung ist kein Geld “über”……wir bräuchten einen funktionierenden CO2 – Handel und die Möglichkeit für alle Überschusszertifikate für gutes Geld zu verkaufen, dann wäre auch ein “Anreiz” zum erwirtschaften von CO2-Einsparung da…..
Das komische ist ja, dass viele Energieberatungen ja sogar gefördert werden (zumindest in Ö aber ich denke auch in D, oder?), die Handwerker könnten da in Kooperation mit Energieberatern auch einen guten Mehrwert für den Kunden generieren. Leider steht der Kunde oft nicht im Vordergrund… Vielleicht liest hier auch ein Handwerksbetrieb mit, der eine solche Kooperation schon lebt? Wär sicher interessant einen Erfahrungsbericht zu bekommen.
Zu den 10 Punkte für eine neue Wärmepolitik steuere ich schon einmal 7 Punkte mit einem vielleicht etwas anderen Ansatz bei. Ich oute mich vorab dazu schon einmal als Quereinsteiger und nicht zertifizierter Energieberater, der sich nicht unbedingt der politisch gewollten, vorherrschenden Beratermeinung anschließt und eher kaufmännisch orientiert ist.
1. Priorisierung der Maßnahme mit dem höchsten CO2-Einsparpotential gegenüber Öl- und Gasheizung (35-50% durch Solarthermie und deren Optimierungspotential für die Heizanlagenhydraulik -andere Maßnahmen: Pellets neutral “100%”; Außenwanddämmung ca. 15-25%, Dachdämmung ca. 10-15%; Dreifachverglasung ca. 5-25%; Kellerdeckendämmung ca. 3-5%; Wärmepumpe 10%) durch sehr hohe Einmal-Bezuschussung. Modell solare Sanierung / Sonnenhaus.
2. Steuerung der Ressourcennutzung nach Verfügbarkeit. Die Ressource mit der größten Menge und Verfügbarkeit (Solarenergie) muss verpflichtend und umfangreich eingesetzt werden. Die Bewertung muss im Monatsbilanzverfahren erfolgen. (Anmerkung: damit entfällt die Variante PV-Wärmepumpe, da zu Zeiten des höchsten Wärmebedarfs die geringste Verfügbarkeit von PV-Strom besteht.
3. Fokussierung auf die kosteneffizientesten Maßnahmen (damit entfallen die klassischen Dämmmaßnahmen, da erst deren Summe die Effizienz der besten Einzelmaßnahme erreicht. Die konventionelle Sanierung ist in Summe 100-200% teurer als die solare Sanierung.)
4. Verteuerung der durch Strom erzeugten Wärme. Ähnlich wie Öl zu wertvoll zur Verbrennung ist, ist Strom zu wertvoll zur Erzeugung von Wärme. Beides muss über die Verteuerung unwirtschaftlich gemacht werden.
5. Abschaffung des CO2-Handels. Handel ist unproduktiv und führt lediglich zur Verteuerung eines angestrebten Ziels. Stattdessen müssen CO2 intensive Produkte verteuert werden.
6. Finanzierungsmodelle für Finanzschwache. Bei der Wahl der Maßnahme mit dem höchsten Einsparpotential sind einkommensschwache Sanierer mit den einmaligen Investitionskosten häufig überfordert bzw. können die Bankensicherheiten nicht bieten. Hier springt die KfW-Bank ein und stellt den Sanierer gegenüber seiner Hausbank frei von der Sicherheitengestellung.
7. Der Mietwohnungsbau wird Solarthermie wegen Ihres besonders hohen Potentials (alleine 30-40% Anteil für Warmwassererzeugung an den Wärmekosten, der durch Dämmung nicht beeinflußbar ist) und der besonderen Brisanz der Warmmieten für einkommensschwächere Bürger für einen auf drei Jahre begrenzten Zeitraum überpropotional gut gefördert. Das soll zu einer gehäuften und sofortigen Umsetzung von Solarthermieanlagen und einer sofortigen Reduktion der Warmmieten führen.
Vielen Dank Herr Bergen, da sind ein paar “Bomben” drin. Den 7. Punkt find ich interessant. Leider gibt es ja gerade im Mietwohnungsbereich einige unüberbrückbare Hürden derzeit, wie schon Herr Germer mit dem “Investoren-Nutzer-Dilemma” kommentiert hat. Wenn zumindest dieses Thema in der nächsten Legislaturperiode angegangen würde, wäre schon viel erreicht, denk ich. Weiß eigentlich jemand wie das Dänemark gelöst hat oder kennt jemand, jemanden, der das beantworten könnte?