DSTTP_Solarwärme-Pflicht

DSTTP-Positionspapier fordert SOLARthermiePFLICHT

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Die Deutsche Solarthermie-Technologieplattform (DSTTP), in der sich nach eigenen Angaben alle relevanten Akteure der deutschen Solarthermie-Industrie und -Forschung organisieren, hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe 10 “Solarthermie-Technologie” des Forschungsnetzwerks EnergieWendeBauen ein Positionspapier veröffentlicht, um nachdrücklich zu fordern, dass eine Solarpflicht, so sie denn überhaupt nötig sei, technologieoffen für sowohl Photovoltaik zur Solarstromerzeugung als auch für Solarthermie zur Solarwärmeerzeugung ausgestaltet sein sollte. Wir haben uns das Positionspapier näher angeschaut und für euch alles Wichtige hier zusammengefasst. 

Was ist die Solarpflicht?

Anfang März beschloss der Berliner Senat den Entwurf des Solargesetzes für Berlin beschlossen. Laut der Pressemitteilung der Senatskanzlei soll die Solarpflicht ab dem 1. Januar 2023 gelten. Die Installation und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen sei dann für Neubauten und Bestandsgebäude, bei denen das Dach wesentlich umgebaut werde, mit einer Gebäudenutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern verpflichtend. Neubauten müssten demnach mindestens 30 Prozent ihrer Bruttodachfläche, Bestandsbauten mindestens 30 Prozent ihrer Nettodachfläche mit Photovoltaik-Anlagen bedecken. Für den Bestand müsse die installierte Leistung jedoch bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen drei Kilowatt (kW) und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Nichtwohngebäuden sechs kW nicht übersteigen. So werde sichergestellt, dass andere Dachnutzungen möglich blieben. Hingewiesen wird darauf, dass sich extensive Gründächer gut mit Photovoltaik-Anlagen kombinieren ließen.

Zudem sehe das Berliner Solargesetz Ausnahmen vor, zum Beispiel, wenn

  • das Dach nach Norden ausgerichtet
  • oder wenn die Errichtung einer Anlage im Einzelfall technisch unmöglich sei.

Anstelle von Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach könnten laut Gesetzentwurf auch Solarthermie-Anlagen oder Fassaden-PV-Anlagen gebaut werden. Führte die Solarpflicht im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte, könne eine Befreiung beantragt werden.

Solarpflicht ist derzeit nur eine Photovoltaik-Pflicht

So wie in Berlin ist es nahezu überall, wo die solare Baupflicht, sprich: die Solarpflicht bislang eingeführt wurde oder eingeführt werden soll, darunter Waiblingen, Tübingen, Amberg, Marburg, Hamburg. Solarthermie ist nur eine Option. Sie wird nicht zur Pflicht gemacht wie die Photovoltaik.

Genau das aber fordert die DSTTP in ihrem Positionspapier, das ihr euch hier als PDF-Datei gratis von der Internetseite des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW Solar) downloaden könnt.

In dem Postionspapier heißt es, dass die DSTTP die energetische Nutzung der solaren Strahlungsenergie zur

  • dezentralen,
  • kostengünstigen
  • und klimaneutralen Energieversorgung

grundsätzlich begrüße. SIe fordert, dass dazu vorrangig die regulatorischen Rahmenbedingungen so gestaltet werden sollten, dass es attraktiv sei, die Dächer und Fassaden von Gebäuden für Solarthermie UND Photovoltaik zu nutzen, sodass es einer Solarpflicht möglichst nicht bedürfe.

Wenn diese mittels entsprechender Vorgaben dennoch verpflichtend gefordert werde, sei es der DSTTP allerdings wichtig, dass die Solarpflicht technologieoffen ausgestaltet werde. Die Solarpflicht müsse nicht ausschließlich die Installation von

  • Photovoltaik?Modulen zur Solarstromerzeugung,
  • sondern zwingend auch Solarthermie-Kollektoren zur Wärmeerzeugung umfassen.

Warum die Solarpflicht auch eine Solarthermie-Pflicht sein muss

Ihre Forderung begründet die DSTTP mit folgenden Fakten:

  1. Mit einem Anteil von bis zu 90 Prozent sei der weitaus größte Teil des Energieverbrauchs in
    Wohngebäuden Wärme und nicht Strom.
  2. Die lokale Erzeugung und Nutzung der solaren Strahlungsenergie als Wärme sei völlig
    unabhängig von der Leistungsfähigkeit und vom Ausbau elektrischer Netze. Sie könne
    daher bereits heute ohne Einschränkungen umgesetzt werden.
  3. Nutzwärme aus solarer Strahlungsenergie lasse sich derzeit am effektivsten und
    kostengünstigsten mit Solarthermie?Technologie bereitstellen.
  4. Das Speichern von Solarwärme sei technologisch einfach und millionenfach erprobt.
  5. Der flächenspezifische Energieertrag von Solarthermie-Kollektoren sei deutlich höher als
    der von Photovoltaik?Modulen. Dieser Aspekt sei insbesondere dann von Relevanz, wenn die
    Verfügbarkeit geeigneter Dach? und Fassadenflächen begrenzt sei und wenn relativ hohe solare Deckungsgrade angestrebt werden, wie das für eine weitgehend CO2?neutrale
    Energieversorgung notwendig sei. Das belegt die DSTTP mit folgendem Diagramm, das die unterschiedlichen flächenspezifischen jährlichen Energieerträge der unterschiedlichen Technologien zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie einander gegenüber dargestellt.
DSTTP_Solarthermie-Pflicht
Die Garfik vergleicht flächenspezifische Jahreserträge (mittlere Werte aus der Literatur) / (Kombianlage: Solarthermie-Anlage zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung). Grafik: Positionspapier DSTTP

Solarpflicht = Photovoltaik-Pflicht + Solarthermie-Pflicht

Falls eine Solarpflicht implementiert werde, so heißt es im Positionspapier der DSTTP weiter, sollte diese

  • technologieoffen
  • und bedarfsorientiert

umgesetzt werden, um so künftig den Einsatz beider  Technologien, Solarthermie und Photovoltaik, zu fördern. Beide seien demnach für eine

  • erfolgreiche
  • und bezahlbare

Energiewende nötig und erzielten sinnvoll kombiniert häufig die größtmöglichen CO2?Einsparungen mit lokal verfügbarer Solarenergie bei geringstem Aufwand für zusätzliche Energieinfrastruktur.

Mit ihrem Positionspapier liefrt die DSTTP eine Handvoll handfeste Argumente, warum eine Solarpflicht nicht nur Photovoltaik- sondern auch Solarthermie-Pflicht sein muss – für den Fall, dass ihr noch Argumente braucht.

Grafik (Titel): Doreen Brumme