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Energiewendebarometer 2023

+++ GEG-Entwurf beschlossen +++ neues Förderkonzept Heizen mit EE kommt +++

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Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), den wir euch hier auf dem Solarthermie-Blog schon ausführlich vorgestellt haben, am vergangenen Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen. Er geht nun an den Bundestag und Bundesrat. Zudem einigte sie sich auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen. Alles, was ihr dazu wissen müsst, lest ihr hier!

Beschlossene Sache: Das neue GEG

Das neue GEG, das ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt, hat das Ziel, die Wärmewende im Gebäudesektor voranzutreiben und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.  Der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung wird damit gesetzlich verankert und so die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt, erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) in der zugehörigen Pressemitteilung„Wir tun das mit einem klaren und bewussten Fokus auf neu eingebaute Heizungen“, sagte Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck gegenüber der Presse. Ab 2024 muss demnach möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.

Die Bundesregierung gebe damit das klare Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiere, der müsse das nachhaltig tun. Denn diese laufe 20 bis 30 Jahre. Soziale Härten würden mit Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und vor allem mit einer Neuaufstellung der Förderung abgefedert. Das sagte Robert Habeck bei der Vorstellung der im Kabinett beschlossenen 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes.

Übergangsfristen und Ausnahmen

Bestehende Heizungen könnten demnach weiterlaufen und repariert werden. Es gebe großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen, um soziale Härten zu vermeiden und Verbrauchern beim Heizungstausch finanziell unter die Arme zu greifen. Niemand müsse sein Haus verkaufen, ergänzte die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz. Eine flankierende Förderung und steuerliche Maßnahmen sollten ihr zufolge sicherstellen, dass niemand von den neuen Vorgaben überfordert werde. Gerade weil es das Zuhause nicht zweimal gebe, brauche jede Wohnung und jedes Haus eine Lösung, die zu den dort lebenden Menschen passe.

Heizen mit erneuerbaren Energien

Heizen mit fossilen Brennstoffen schadet dem Klima und wird immer teurer. Zukünftig wird niemand mehr eine Gas- oder Ölheizung einbauen, da dies zu teuer werde, schreibt die Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung. Das novellierte GEG sei technologieneutral ausgestaltet: Hauseigentümer könnten individuelle Lösungen umsetzen und zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für mindestens 65 Prozent erneuerbares Heizen wählen. Dazu zählten der Anschluss an ein Wärmenetz, die Nutzung von Biomasseheizungen oder der Einsatz von Solarthermie-Heizungen. Auch die Möglichkeit der „H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar seien, werde geschaffen. Diese dürften dann eingebaut werden, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gebe und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent grünen oder blauem Wasserstoff betrieben würden.

Neues Förderkonzept fürs Heizen mit Erneuerbaren

Um den Umstieg auf nachhaltige Heizungen zu fördern, werde die bewährte Förderstruktur der bestehenden Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst. Es gebe weiterhin eine Förderung für alle Verbraucher im selbstgenutzten Wohneigentum für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz werde künftig einheitlich 30 Prozent betragen, egal, für welche der im Gesetz genannten klimafreundlichen Heizformen man sich entscheide. Zusätzlich zur Grundförderung gebe es drei verschiedene Klimaboni, um den schnelleren Umstieg von besonders alten und ineffizienten Heizungen auf nachhaltige Heizungen zu fördern. Auch ältere Hausbesitzer oder solche mit wenig Geld oder staatlichen Transferleistungen könnten vom Heizungswechsel zu erneuerbarer Energie profitieren.

Zeitplan

Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Heizungen gebe es keine sofortige Austauschpflicht, sondern großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen sei der 31. Dezember 2044. Ab dem 1. Januar 2045 müsse in allen Gebäuden klimaneutral mit ausschließlich erneuerbaren Energien geheizt werden. Das Gesetz mache den Umstieg verbindlich.

Warum der Fokus auf die Wärmewende wichtig ist

Deutschland habe sich laut der Bundesregierung mit dem Klimaschutzgesetz verpflichtet, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse die Wärmewende im Gebäudesektor erfolgen. Heute werde demnach noch in drei Vierteln der bestehenden Gebäude mit fossilen Heizungsanlagen geheizt. Dabei dominierten Erdgasheizungen. Mehr als 40 Prozent des Erdgasverbrauchs geht auf Heizung und Warmwasser zurück. Von rund 41 Millionen Haushalten heizten fast die Hälfte mit Erdgas und knapp ein Viertel mit Heizöl. Gut 14 Prozent bekämen Fernwärme. Dagegen machten Stromdirektheizungen und Wärmepumpen jeweils nicht einmal drei Prozent aus. Bei den neu installierten Heizungen betrage der Anteil von Gasheizungen im Jahr 2021 sogar 70 Prozent.

Zwischenfazit zum beschlossenen GEG

Das GEG sieht keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen vor. Sie können weiter genutzt werden und bei Havarien repariert werden. Für den Einbau neuer Heizungen gilt ab dem 1. Januar 2024 die Pflicht zum Umstieg auf Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie. Das Gesetz ist technologieneutral ausgestaltet und gibt den Eigentümern die Freiheit, individuelle Lösungen umzusetzen. Für ältere Hausbesitzer oder solche mit wenig Geld oder staatlichen Transferleistungen gibt es die Möglichkeit, den Heizungswechsel zu erneuerbarer Energie zu fördern. Das Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31. Dezember 2044. Ab dem 1. Januar 2045 muss in allen Gebäuden klimaneutral mit ausschließlich erneuerbaren Energien geheizt werden.

Neues Förderkonzept fürs Heizen mit Erneuerbaren kommt

Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gebe es laut der Bundesregierung finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder den bereits vorhanden Möglichkeiten für Steuergutschriften. Auf ein neues Förderkonzept erneuerbares Heizen habe sich die Bundesregierung zudem geeinigt und passe die Förderung auf das neue GEG an. Das Heizen mit erneuerbaren Energien werde sich dank der Kombination aus Förderung und perspektivisch günstigen Betriebskosten für Verbraucher rechnen.

Neues Förderkonzept erneuerbares Heizen – das Wichtigste in Kürze

Basis und Ausgangspunkt des neuen Förderkonzepts erneuerbares Heizen würden laut dem BMWK die bewährten Förderstrukturen der bestehenden „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bilden. Diese werde weiterentwickelt, damit auch künftig die Förderung zu den neuen gesetzlichen Anforderungen passe und mögliche Härtefälle besser adressiert würden.

Grundförderung

Es gebe weiterhin im Rahmen der BEG eine Grundförderung für alle Verbraucher im selbstgenutzten Wohneigentum sowie private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) für den Heizungstausch. Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30 Prozent für alle Erfüllungsoptionen.

Klimaboni

Zusätzlich gebe es für Verbraucher für den Austausch ineffizienter Heizungen Klimaboni:

  • Verbraucher, die nach dem neuen GEG aufgrund von Ausnahmeregelungen nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet wären, bekämen demnach zusätzlich 20 Prozent Förderung.
  • Einen 20-Prozent-Bonus würden auch Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen (beispielsweise Wohngeldempfänger) erhalten.
  • Und wer der Pflicht, eine neue Heizung einzubauen, nicht nur nachkomme, sondern die gesetzliche Anforderung übererfülle, der erhalte zusätzlich 10 Prozent Förderung.
  • Auch bei Havariefällen schlage man 10 Prozent Zuschlag auf die Grundförderung, wenn die Anforderung übererfüllt werde.
  • Mit Förderkrediten für den Heizungstausch stünden zudem Möglichkeiten zur Verfügung, die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken.
  • Zudem werde es auch künftig Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument weiterhin geben.

Wichtig: Die bestehende Förderung weiterer energetischer Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch sowie die Förderung ganzheitlicher Sanierungen auf Effizienzhausniveau mit Förderkrediten der KfW blieben erhalten.

Wir stellen euch das neue Förderkonzept ausführlich in einem weiteren Beitrag vor. Bleibt dran!

Foto: Paradigma

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