Im Dezember 2012 freute ich mich über eine Meldung der KfW-Bankengruppe: Ab 1. März 2013 wird es eine neue Förderung für die Umstellung einer bestehenden Heizung auf erneuerbare Energien geben, in Form eines Ergänzungskredits. Dazu wollte ich unbedingt mehr wissen. Bei der KfW selbst, fand ich dazu aber noch keine weiteren Informationen. So griff ich zum Telefon, in der Hoffnung mehr herauszubekommen. Leider konnte mir die nette Dame der KfW-Hotline zu der Zeit auch noch keine genaueren Auskünfte geben, nur so viel, dass es um eine Ergänzung zu den BAFA-Zuschüssen (MAP) geht. Ich sollte doch im nächsten Jahr bitte noch einmal reinschauen, dann gäbe es sicherlich nähere Informationen dazu. Seit dem ist schon wieder eine ganze Weile vergangen, die Informationen dazu sind inzwischen online und der Ergänzungskredit läuft sogar schon seit Anfang dieses Monats. Zeit also, das neue Programm endlich einmal unter die Lupe zu nehmen.
Energieeffizient Sanieren – Der Ergänzungskredit (167)
Der Ergänzungskredit der KfW startete zum 1. März 2013 und soll Modernisierern bei der Finanzierung von Heizungen helfen, auf erneuerbare Energien umzustellen. Dabei geht es um Heizungen, die vor dem 01.01.2009 installiert wurden:
Das Besondere: Der Ergänzungskredit kann zusätzlich zu den Zuschüssen des BAFA, aus dem Marktanreizprogramm, genutzt werden. Für Heizungsmodernisierer bietet die neue Möglichkeit neben umweltfreundlicher und erneuerbarer Wärme, enorme Senkung der Heizkosten, Unabhängigkeit von Gas und Öl, eine große Erleichterung bezüglich Finanzierung und auch langfristige Kalkulierbarkeit. Gefördert werden:
- Thermische Solaranlagen (bis 40 m² Bruttokollektorfläche)
- Biomasseanlagen (5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung)
- Wärmepumpen (100 kW Nennwärmeleistung)
Und so sehen die Konditionen für den KfW-Kredit aus:
- bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag, pro Wohneinheit
- maximal 100 % der förderfähigen Kosten sind finanzierbar
- tilgungsfreie Anlaufzeit von 2 Jahren – Tilgungsrechner der KfW
- niedriger Zinssatz (wird festgeschrieben für 10 Jahre)
Wer wird gefördert?
In den Genuss können neben Privatpersonen auch:
- Bauträger
- Contracting-Geber
- Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts
- Wohnungsunternehmen und -genossenschaften
kommen, die Wohnraum selbst nutzen oder vermieten. Dazu gehören auch Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen.
Anträge werden vor Maßnahmenstart über die Hausbank gestellt. Meist übernimmt das allerdings ein beauftragter Energieberater, den die KfW-Bank ohnehin empfiehlt. Die Ausführung der Maßnahmen an sich dürfen nur von Fachleuten ausgeführt werden.
Neue Sachen – Viele Fragen
Dazu habe ich die Seite „häufige Fragen“ (und Antworten) gefunden. Schöner Service! Wenn ihr Euch jetzt allerdings noch fragt: Wie man einen guten Energieberater erkennt, wo man einen findet oder was eine Energieagentur überhaupt ist und macht, dann schaut doch einfach einmal in unsere Beiträge rein. Wir haben uns das nämlich auch gefragt. In dem Zusammenhang auch sehr passend und interessant: Unsere neue Interview-Reihe: „Energieberater im Gespräch“, da gibt es Einblicke und heiße Infos von der Basis.
Quelle: KfW-Bank
Bild: dioxin / photocase.com
Das Rechnen lohnt sich. Ich bin auch gerade am sanieren. Leider erst beim Dach, die Heizung muss noch halten. Die Ersparnisse durch die Förderung sind wirklich enorm. Ich habe mal eine Beispielrechnung für einen Kredit über 26000 Euro erstellt.
http://www.brain-bug.de/der-kostenvoranschlag-furs-dach-ist-da-so-finanziert-man-richtig/
Man muss halt abwägen, ob es nötig ist und wann sich so eine Summe amortisiert. Sanieren um jeden Preis würde ich nicht.
Hallo Hans, danke für den Link zum Beitrag mit der Berechnung. Genau, ob nun für Dach oder Heizung, die Rechnung mit dem Kreditzins-Vergleich dürfte gleich sein. Sanieren um jeden Preis finde ich auch nicht angebracht. Doch für viele Altanlagen ist die Zeit gekommen und über die neue Fördermöglichkeit der KfW werden sich Sanierungswillige, die keine 3 Taler auf der Seite haben, bestimmt sehr freuen.
Für diese Förderung ist eine vorherige Energieberatung notwendig. Das schreibst du ja auch in deinem Beitrag, allerdings muss der nicht auf der Liste der KfW stehen, es ist ein gutes Zeichen, wenn er dort zu finden ist oder zum Beispiel auch hier:
– https://www.energie-effizienz-experten.de/expertensuche/
– http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/web/impressum.html
Die Bedingung, welche von der KfW für eine Energieberatung gestellt werden, beziehen sich auf den § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV).