100-Tage-Solar-Beschleunigungs-Gesetz

Macht Tempo: 100-Tage-Solar-Beschleunigungsgesetz des BSW Solar

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Die Bundestagswahl ist gelaufen. Jetzt gilt es für die gewählten Volksvertreter, zügig ins Regieren zu kommen, um die klimaschützende Zukunft Deutschlands zu gestalten. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW Solar) legte noch kurz vor der Wahl Eckpunkte für die Zeit nach der Wahl vor: das 100-Tage-Solar-Beschleunigungsgesetz. Wir haben uns das einmal näher angeschaut, insbesondere die Paragrafen zur Solarthermie

Was soll das 100-Tage-Solar-Beschleunigungsgesetz bringen?

Handlungsfähigkeit. Mit den Eckpunkten will die Solarbranche Deutschlands die neu gewählte Regierung befähigen, den Solarbooster zu zünden. Zugleich signalisiere die Branche damit, dass sie bereit stehe, um die Solartechnik schneller auszubauen und noch stärker in neue Produktionskapazitäten und Arbeitsplätze zu investieren, wenn die neue Bundesregierung zeitnah klare Investitionssignale setze. Denn die

  • Photovoltaik könne die Herkulesaufgabe der Energiewende als inzwischen preiswerteste und beliebteste Energieform
  • zusammen mit der Solarthermie,
  • mit modernen Energiespeichern
  • sowie anderen Erneuerbaren Energien stemmen.

Das schreibt der BSW Solar in der Einleitung von seinem 100-Tage-Solar-Beschleunigungsgesetz. Das achtseitige PDF-Dokument könnt ihr hier kostenlos aus dem Internet herunterladen.

Für ein 100-Tage-Solar-Beschleunigungsgesetz sehe die Solarwirtschaft die folgenden sieben Punkte als besonders zeitkritisch an:

A Solarthermie

  • A I Förderprogramm für solare Wärme klimakompatibel ausstatten und verstetigen, Push-Programm für solare Fernwärme auflegen
  • A II Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verschärfen

B Photovoltaik und Speicher

  • B I Photovoltaik-Ausbauziele im EEG an Klimaziele anpassen
  • B II PV-Dächer zum Treiber der Energiewende machen
    • B II 1 PV-Markteinbruch durch unverhältnismäßige Förder-Degression abwenden
    • B II 2 Auktionen auf Solardächer > 1 MW beschränken u. § 48 Abs. 5 EEG 2021 abschaffen
  • B III Solaren Eigenverbrauch durch Abschaffung der EEG-Umlage stärken
  • B IV Standort-Kulisse für Freiflächen-Anlagen ausweiten
  • B V Rahmenbedingungen harmonisieren und Planungssicherheit gewährleisten

So könnte der Solarthermie-Booster gezündet werden?

Zum oben genannten Punkt A I führt der BSW Solar in seinem 100-Tage-Beschleunigungsgesetz auf, dass der Anteil solarer Wärme an der Wärmeerzeugung signifikant zu erhöhen sei. Bestehende Förderprogramme seien ausreichend auszustatten. Mit einer kurz- und mittelfristigen Finanzplanung ließe sich die Finanzierung der Förderprogramme verlässlich verstetigen.

Der BSW Solar weist darauf hin, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sich sehr großer Beliebtheit erfreue und wichtige Impulse für die dezentrale erneuerbare Wärme habe setzen können. Um bei Handwerkern, Installationsbetrieben und Kunden auch weiterhin für die nötige (Investitions-) Sicherheit zu sorgen, müsse eine neue Regierung in der kurz- und mittelfristigen Finanzplanung unbedingt für eine durchgängig auskömmliche Finanzierung sorgen. Nur so könne die Wärmewende gelingen, ohne Hausbesitzer finanziell zu überfordern, und nur so erhielten Handwerks- und Installationsbetriebe den nötigen Anreiz, erneuerbare Wärmeerzeuger zu verbauen und ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen.

Die Wärmewende müsse dem Branchenverband zufolge auch in den Wärmenetzen erfolgen, wo der Anteil erneuerbarer Wärme noch verschwindend gering sei. Die geplante Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sei ein erster richtiger Schritt. Allerdings sei diese nicht passgenau zur Solarthermie mit ihren relativ hohen Investitions- aber geringen Betriebskosten und der langen Lebensdauer der Solarthermie-Kollektoren. Auch stelle die an sich sinnvolle Forderung nach einem Transformationsplan für eine BEW-Förderung eine zusätzliche Hürde dar.

Eine Solarthermie-Anlage, die ohne Brennstoffe und nahezu CO2-neutral arbeite, sei immer eine „no regret“-Investition, die keine weitere Infrastruktur (zum Beispiel einen weiteren Ausbau der Stromnetze) benötige. Die Technologie sei ausgereift und sofort verfügbar. Schon heute seien im Kraftwerksmaßstab solare Wärmegestehungskosten von unter 5 Cent realisierbar. Eine weitere Kostendegression durch Skaleneffekte sei
zu erwarten. Was die Branche brauche, sei ein nachhaltiger Impuls für Investitionen in Produktionsstätten, Maschinen und natürlich Mitarbeiter.

Daher empfehle der BSW-Solar:

  • das Sicherstellen einer klimakompatiblen Finanzierung der BEG im Haushalt 2022 und in der kurz- und mittelfristigen Finanzplanung sowie eine entsprechende Zusicherung gegenüber den Kunden und Handwerksbetrieben, um Unsicherheiten im Markt zu verhindern.
  • In den Wärmenetzen sollte demnach ein zunächst auf fünf Jahre ausgelegtes Ausschreibungsprogramm für große Solarthermie-Anlagen mit stetig steigendem Ausschreibungsvolumen bei sinkendem Maximalgebot eingeführt werden. Damit
    könnten über 25 Jahre 20 Terrawattstunden (TWh) emissionsfreie Solarwärme produziert werden.

Zum oben genannten Punkt A II schreibt der BSW Solar in seinem 100-Tage-Solar-Beschleunigungsgesetz, dass die Solarbranche im nationalen Brennstoffemissionshandel die Erhöhung der CO2-Bepreisung deutlich vorziehe. Daher schlage sie die Einführung eines CO2-Mindestpreises in der Handelsphase vor, um verlässliche Investitionsbedingungen zu schaffen.  Um die Klimaneutralität noch bis 2040 erreichen zu können, müssten demnach deutlich stärkere Anreize für einen Umstieg auf erneuerbare Wärmequellen geschaffen werden. Neben Anreizen und Ordnungsrecht (s. o.) sei das BEHG hierfür ein wichtiger Baustein. Der bisher geplante Anstieg der CO2-Bepreisung geschehe der Solarwirtschaft allerdings deutlich zu langsam, um in dem genannten Zeitraum noch signifikante Auswirkungen entfalten zu können. Daher müsse hier deutlich nachgeschärft werden.

Daher empfehle der BSW-Solar,

dass der nationale CO2-Mindestpreis spätestens ab dem Jahr 2023 auf 60 Euro je Tonne heraufgesetzt werde und bis Mitte der 2020er Jahre auf 100 Euro ansteige, verbunden mit einem angemessenen Ausgleich damit verbundener sozialer Härten. Zur Reduzierung von Investitionsrisiken durch stark schwankende CO2-Preise und Spekulation, sollte auch in der Handelsphase ein weiter aufwachsender CO2-Mindestpreis gelten.

Grafik (Titel): BSW Solar aus dem 100-Tage-Solar-Beschleunigungsgesetz