BEG - FAQ

Bundeswirtschaftsministerium liefert FAQ zur neuen BEG

Veröffentlicht von

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat erste Fragen rund um die neue Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude (BEG) beantwortet. Die wichtigsten Fakten haben wir hier für euch zusammengestellt.

Die Frage, warum die Bundesförderung neu aufgesetzt werde, beantwortet das BMWi damit, dass die neue Förderung die

  • Förderung von Energieeffizienz
  • und erneuerbaren Energien

erstmals unter einem Dach zusammenführe.

  • Zudem werde der Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten und Komplettsanierungen künftig noch stärker prämiert.
  • Und es werde neue, attraktive Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten geben.
  • Darüberhinaus würden Nachhaltigkeitszertifikate, die das BMI anerkannt hat, künftig erstmals in der investiven Förderung berücksichtigt.
  • Und auch die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung werde dem BMWi zufolge ausgeweitet.

Die BEG soll Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien spürbar verstärken, bestehende Hemmnisse beseitigen und die Sanierungsrate im Gebäudebereich weiter steigern.

Was bringt euch die neue neue Bundesförderung?

Verbrauchern böte die neue BEG künftig mehr Flexibilität: Fördertatbestände würden je nach Bedarf einerseits als Zuschuss- und andererseits auch als Kreditförderung angeboten. Zugleich reduziere man mit der BEG die bislang komplexe Förderlandschaft und reduziere somit den bürokratische Aufwand. Denn mit der BEG ersetze künftig ein einziges Förderprogramm vier bestehende Förderprogramme:

  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm, umgesetzt mit Hilfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit den Förderprogrammen “Energieeffizient Bauen und Sanieren” (EBS),
  • das Marktanreizprogramm (MAP), soweit es vom BAFA als Förderprogramm “Heizen mit erneuerbaren Energien” umgesetzt wird,
  • das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) sowie
  • das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO).

Ganz wichtig: Das heißt, dass das bisherige BAFA-Förderprogramm “Heizen mit Erneuerbaren Energien”, mit dem man laut BMWi Teile des Marktanreizprogramms (MAP) umsetze, zum Jahresende eingestellt wird und mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dort mit dem Teilprogramm BEG EM mit gleichen Fördersätzen ersetzt.

Welche Maßnahmen fördert die BEG?

Die folgenden Einzelmaßnahmen mit folgenden Zuschüssen fördert die neue Bundesförderung:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle, darunter Dämmung der Außenwände und Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern: 20 Prozent
  • Anlagentechnik, darunter Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung: 20 Prozent
  • Erneuerbare Energien für Heizungen, darunter Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermie-Anlagen: 20 bis 45 Prozent
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, darunter hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen: 20 Prozent
  • Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 Prozent

Wo stellt ihr künftig Förderanträge?

Zukünftig werde, so schreibt es das Bundesministerium, ein Antrag ausreichen, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können.

Ab 2. Januar 2021 könnt ihr Zuschüsse für die BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragen.

Ab 1. Juli 2021 könnt ihr eine Kreditförderung für die BEG-Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) bei der KfW beantragen (gegebenenfalls mittelbar über die Hausbank). Bis zum 1. Juli 2021 können Anträge für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden noch wie gewohnt für die entsprechenden Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei der KfW gestellt werden.

Wie hoch sind die BEG-Fördersätze?

Zur Höhe der Fördersätze der BEG sagt das BMWi, dass die Fördersätze in den bestehenden Programmen bereits im Januar 2020 (wir berichteten) an die für die BEG geplante Höhe angepasst worden seien. Die Fördersätze der BEG entsprächen daher den bisherigen Fördersätzen.

Was sind die neuen NH-Klassen?

NH steht für Nachhaltigekit. Die NH-Klassen sind eine Neuerung der Förderung: Neubauten mit einer sogenannten Nachhaltigkeitszertifizierung, also mit einem Zertifikat mit dem Qualitätssiegel “Nachhaltig Bauen” des BMI,  erhalten künftig, als sogenannte NH-Klassen wie „Effizienzhaus 55 NH“ eine erhöhte Förderung entsprechend der EE-Klassen. Wobei NH- und EE-Klassen laut BMWi nicht kombinierbar seien. Damit berücksichtige man den Lebenszyklusansatz des Nachhaltigen Bauens stärker.

Wir werden euch zum Thema BEG selbstverständlich auf dem Laufenden halten, versprochen!

Grafik: Doreen Brumme