Mindesttemperatur

Mindesttemperatur senken – das müsst ihr wissen!

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Der Großteil deutscher Wohnungen wird mit fossilem Heizgas beheizt. Das wird aufgrund der politischen Situation jedoch knapp und knapper. Die Speicher in Deutschland waren nach Angaben der Nachrichtensendung Tagesschau online Mitte Juni im Schnitt zu 56 Prozent gefüllt – und damit laut der Bundesnetzagentur zu diesem Zeitpunkt voller als in den Jahren 2015, 2017, 2018 und 2021. Doch Letzteres nur nebenbei. Derzeit sei die Lage zwar insgesamt “angespannt”, doch die Gasversorgung stabil. Das schreibt die Tagesschau in ihrem Bericht. Aber: Die Erdgaslieferungen aus Russland lägen nur noch bei 40 Prozent der Maximalleistung. Stellt sich die Frage: Was tun, wenn das Gas noch knapper wird? Der Verband der Wohnungsunternehmen und die Bundesnetzagentur fordern, in diesem Fall die Mindesttemperatur in Wohnungen zu senken. Wir erklären, was es damit auf sich hat.

Was ist die Mindesttemperatur?

Während der offiziellen Heizperiode, die in Deutschland in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April dauert, müsse ein Vermieter laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass in der Wohnung eine sogenannte Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius (° C) erreicht werden könne. 

Wie ist die derzeitige Rechtslage rund um die Mindesttemperatur?

Diese Mindesttemperatur müsse laut dem DMB nicht „rund um die Uhr“ garantiert werden: Nachts zwischen 23 (24) und 6 Uhr würden nach der sogenannten Nachtabsenkung auch 18 ° C ausreichen.

Demzufolge seien Mietvertragsklauseln, nach denen zum Beispiel eine Temperatur von 18 ° C zwischen 8 und 21 Uhr ausreichen soll, unwirksam.

Werde die Mindesttemperatur von 20 bis 22 ° C im Winter nicht erreicht, liege ein sogenannter Wohnungsmangel vor, erklärt der Mieterbund weiter. Der Vermieter sei demnach dann verpflichtet, diesen Mangel abzustellen. Solange er dies nicht tue, könne der Mieter die Miete mindern, das heißt: Er zahlt weniger.

Bei einem völligen Heizungsausfall und Minusgraden im Winter sei dem DMB zufolge eine Mietminderung bis zu 100 Prozent möglich. Werde es in der Wohnung nur noch maximal 18 ° C warm, sei demnach eine Mietminderung bis zu 20 Prozent denkbar.

Bleibe es in der Wohnung auf Dauer kalt, so dass sogar Gesundheitsschäden drohen würden, sei der Mieter auch berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Auch der Ausfall der Warmwasserversorgung sei laut Deutschem Mieterbund ein derartiger Wohnungsmangel, der vom Vermieter beseitigt werden müsse und der den Mieter zu einer Mietminderung berechtige. Das Gleiche gelte bei einer mangelhaften Warmwasserversorgung, also wenn die Mindestwarmwassertemperatur zwischen 40 und 50 Grad Celsius nicht erreicht werde.

Niedrigere Mindesttemperatur bei verschärfter Gasknappheit?

Sollte sich die Gassituation weiter verschärfen, könnte es im Winter in vielen Mietwohnungen kälter werden als bisher, schreibt die Tagesschau online. Deshalb sollte bei Gasmangel die vorgeschriebene Mindesttemperatur in Wohnungen um bis zu sechs Grad Celsius abgesenkt werden – das fordert der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).

Die Mindesttemperaturen sollten demnach “auf eine maximale Untergrenze von 18 Grad tagsüber und 16 Grad nachts” abgesenkt werden, zitiert die Tagessschau den GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Der Immobilienverband GdW habe seine Mitgliedsunternehmen nun aufgerufen, gasversorgte Wohngebäude auf Einsparpotenziale hin zu überprüfen, sagte Gedaschko. Der Verband stehe zudem mit den zuständigen Behörden in Kontakt.

Auch die Bundesnetzagentur denkt an geringere Mindesttemperatur

Ähnlich äußerte sich der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller: Ihm zufolge könnte der Staat die oben genannten Heizvorgaben für Vermieter zeitweise senken.

Laut dem Bericht der Tagesschau unterstütze der unternehmernahe CDU-Wirtschaftsrat die Forderungen nach einem Absenken der Mindesttemperatur: Auch bei 18 Grad Innentemperatur könne man mit etwas warmer Kleidung problemlos leben. Das sagte der Generalsekretär des Rates, Wolfgang Steiger, laut der Tagesschau. Deutschland müsse Steiger zufolge im kommenden Winter große Mengen an Gas sparen, um über die Runden zu kommen. 20 bis 22 Grad seien im Winter ein Luxusgut.

Mieterbund setzt auf Freiwilligkeit

Der DMB-Präsident vom Deutschen Mieterbund, Lukas Siebenkotten, erklärte den Vorschlag zur Absenkung der Mindesttemperatur laut der Tagesschau online als “zu undifferenziert”. Er begründet seine Meinung damit, dass ältere Menschen schneller als Jüngere frören. Ihnen jetzt pauschal zu sagen, sie sollten sich eine Wolldecke mehr nehmen, könne nicht die Lösung sein. Wer in einer schlecht sanierten Wohnung lebe, der müsse mit weiteren Kosten rechnen, wolle er die Mindesttemperatur halten, warnte er zudem. 

Der Mieterbund setze statt einer staatlich verordneten Absenkung der Mindesttemperatur auf Freiwilligkeit. Denn mit freiwilligen Maßnahmen würde man demnach mehr Erfolg erzielen, als es sich mancher vorzustellen vermag, sagte Siebenkotten. Viele Mieter würden schließlich bereits Energie sparen. Das Bewusstsein für einen sparsameren Umgang mit Energie müsse man ihm zufolge bei allen Menschen schärfen – auch bei jenen, die im Eigentum lebten.

Foto: Doreen Brumme