Speicherdämmung: Neue Mindestanforderungen

Neue Mindest­anforder­ungen an Dämmung von Puffer­speicher & Co. bis 2.000 Liter

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Der September bringt Verbrauchern neue Mindest­anforderungen an die Dämmung von Warm­wasser­speichern. Von der Neu­regelung sind sämtliche Puffer-, Kombi- und Trink­warmwasser­speicher bis zu einem Volumen von 2.000 Litern betroffen. Verbraucher­schützer erwarten, dass mehr Geräte mit einer Vakuum­isolierung angeboten werden und dass die Speicherpreise steigen.

Für Alexander Werner vom Bundes­verband der Deutschen Heizungs­industrie (BDH) in Köln sind Warmwasserspeicher ein zentraler Bestandteil einer modernen Heizungs- und Warmwasserversorgung in Wohn- und Bürogebäuden. Künftig sollen Warmwasser- und Pufferspeicher noch energieeffizienter werden als sie es bislang schon sind. Insbesondere die Wärmeverluste bei Betrieb der Geräte müssen in Zukunft minimiert werden.

Neu Mindestanforderungen für Warmwasserspeicher-Dämmung gelten ab 26. September 2017

Aus diesem Grund treten ab dem 26. September 2017 neue Mindestanforderungen für die Dämmung der Wasserkessel in Kraft, um diese deutlich zu verbessern. Die vorgegebenen Warmhalteverluste seien ambitioniert. Insbesondere bei größeren Speichervolumina würden die Anforderungen zu einer Anhebung des Dämmstandards der marktüblichen Warmwasserspeicher führen, sagt Alexander Werner der Frankfurter Rundschau online (FR).

Da die neuen Mindestanforderungen für alle

mit einem Fassungsvermögen (Volumen) von bis zu 2.000 Litern gelten, sind davon fast alle im Privatgebrauch gängigen neuen Produktionen von Speichermodellen betroffen. Denn zur Versorgung mit Warmwasser (Brauchwasser und Heizwasser) sind Warmwasserspeicher zwischen 100 und 2.000 Litern gängig.

Trinkwarmwasserspeicher haben meist ein Volumen zwischen 100 und 400 Litern. Wird zum Beispiel eine Solarthermie-Anlage als erneuerbarer Wärmeerzeuger in die Anlage einbezogen, braucht man größere Speicher mit bis zu 800 Litern Fassungsvermögen für die Vorratshaltung von Trinkwarmwasser. Soll auch die Heizung mit Solarwärme unterstützt werden, kommen noch größere Pufferspeicher zum Einsatz: mit Volumina zwischen 400 und 2.000 Litern.

Verbraucherzentrale rechnet wegen der steigenden Dämmanforderungen mit steigenden Preisen

Die deutlich strengeren Höchstwerte für Wärmeverluste orientieren sich am jeweiligen Speichervolumen der Pufferspeicher. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) sei infolge der gestiegenen Anforderungen an die Speicher auch damit zurechnen, dass die Preise für Verbraucher anziehen werden. „Ohne Isolierung würde sich der erwärmte Speicher schnell wieder abkühlen“, erklärt Werner weiter. Um das zu verhindern, seien Speicher dem BDH-Experten zufolge heute mit einer hochwertigen Isolierung aus

  • PU-Schaum,
  • Styropor,
  • Faserflies,
  • einer Vakuumisolierung

oder einer Kombination aus diesen Materialien

gedämmt. Die VZ RW erwartet künftig mehr Modelle mit der effizienten Vakuumisolierung, was auch ein Grund für steigende Preise sein könnte. Alexander Werner vom BDH sagte dazu gegenüber der FR online, dass der Wettbewerb der Speicherhersteller dafür sorge, dass die Mehrkosten einer hochwertigeren Dämmung nur unwesentlich an die Kunden weitergegeben würden.

Die Qualität der Wärmedämmung eines Speichers könnt ihr auf dem zugehörigen Energieeffizienzlabel ablesen: Je kleiner der angegebene Wert ist, desto besser ist die Isolierung des Geräts, weil der Grad der Wärmedämmung über den sogenannten Wärmeverlustwert definiert wird.

Wichtig für euch zu wissen: Die verschärften Vorgaben für Wärmespeicher gelten ausschließlich für Produkte, die ihr nach dem 26. September kauft. Bereits installierte Warmwasser- und Pufferspeicher müsst ihr nicht nachrüsten lassen – gleichwohl eine optimale Wärmedämmung sich auch bei Bestandsgeräten oft lohnt. Es bestehe jedoch keine Nachrüstpflicht, betont Frank Ebisch vom Zentralverband Heizung Klima Sanitär in Sankt Augustin bei Bonn gegenüber der Frankfurter Rundschau online. Händler von Speichern dürften ihre Lagerware demnach ohne Konsequenzen abverkaufen.

Hintergrund zum Energieeffizienzlabel für Wärmespeicher

Mit dem sogenannten EU-Energieeffizienzlabel werden seit 2015 Wärmespeicher mit bis zu 500 Litern Volumen ausgezeichnet. „Die Etiketten für Wärmespeicher sind in Klassen von A bis G eingeteilt“, sagt Frank Ebisch der FR online. Hier ändere sich mit der Neuregelung etwas: Ab Ende September gelte das Label auch für Volumina von bis zu 2.000 Litern. Die Klasse G entfalle demnach auf dem Etikett. Wegen der neuen Dämmvorgaben entstehe aber eine höhere Effizienzklasse – statt A als Top-Kategorie bei den Warmwasser- und Pufferspeichern werde es künftig auch ein A+ geben.

Doch: Die neuen Mindestanforderungen an die Speicherfähigkeit von Wärme seien Ebisch zufolge so hoch, dass alle Speicher mindestens Klasse C haben müssen. Speicher in den Energieeffizienzklassen D und niedriger seien folglich nicht mehr zulässig.

Grafik (Titel): Doreen Brumme mit wordcloud