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Solarteure aufgepasst! Neue VDI-Richtlinie zum Auslegen von Solarthermie-Anlagen – der Entwurf ist da

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Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat seinen Entwurf für eine neue Richtlinie zur Strom- und Wärmeerzeugung in Wohngebäuden vorgelegt. Die neue VDI-Richtlinie soll sogenannte Lastprofile für Strom, Heizung und Warmwasser umfassen und helfen, Anlagen zum Erzeugen von Strom und Wärme, darunter auch Solarthermie-Anlagen, optimal auszulegen und deren Wirtschaftlichkeit zu berechnen.

Was steht in der neuen VDI-Richtlinie?

Die neue VDI-Richtlinie beschreibe, welche Möglichkeiten zur Funktionskontrolle und zur Ertragsbewertung es für “Systeme mit solarthermischem Anlagenteil” gebe und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen. Schwerpunkt seien dabei Solarthermie-Anlagen zur Trinkwassererwärmung. Die Empfehlungen könnten laut VDI  aber auch auf andere Anlagen übertragen werden.

Laut der zugehörigen Pressemitteilung des VDI biete die neue Richtlinie VDI 4655 Blatt 1 „Referenzlastprofile von Wohngebäuden für Strom, Heizung und Trinkwarmwasser sowie Referenzerzeugungsprofile für Photovoltaik-Anlagen“ ein Instrumentarium zur Auslegung und Wirtschaftlichkeitsberechnung von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen in Wohngebäuden, zum Beispiel

Außerdem würden sich mit Hilfe der neuen 36-seitigen VDI-Richtlinie auch Prüfbedingungen zum Ermitteln des Nutzungsgrads, Auslegungskriterien und Testverfahren ableiten lassen. Die neue VDI-Richtlinie könne darüber hinaus für Simulationen und Auslegungsberechnungen herangezogen werden, zum Beispiel für Wärme- und Stromspeicher. Betriebszeiten und Betriebszyklen ließen sich laut VDI zum Bestimmen von Lebensdauer und Wartungsintervallen nutzen.

Der Geltungsbereich der neuen VDI-Richtlinie 4655 Blatt 1 erstrecke sich demnach

  • bei Einfamilienhäusern auf eine maximale Personenzahl von sechs
  • und bei Mehrfamilienhäusern auf bis zu 25 Wohneinheiten.

Die Richtlinie umfasse auch die Zeitreihe der Klimadaten für alle 15 Klimazonen, die Typtagverteilung auf der Basis Testreferenzjahre 2017 und die Referenzlastprofile für Einfamilienhäuser (Neubau und Bestand) für die Zeitabschnitte 2 Sekunden, 1 Minute und 15 Minuten und Mehrfamilienhäuser (Bestand) für die Zeitabschnitte 15 Minuten. Die Referenzlastprofile lägen dem VDI zufolge als normierte und über einen Zeitraum von 24 Stunden kumulierte Tagesdatensätze in 10 Typtagekategorien (Werktag oder Sonntag, Klimazuordnung Winter/Sommer/Übergang und Bedeckungsgrad heiter beziehungsweise wolkig) vor. Photovoltaik-Erzeugungsprofile für alle Typtagkategorien seien ebenfalls vorhanden.

Der VDI habe zu diesem Thema auch die kostenfreie Agenda „Lastprofile für Wohngebäude und Gewerbe” herausgegeben, die alle VDI-Richtlinien, die einen Bezug zu Lastprofilen aufweisen, kurz beschreibe. Ferner würden Begriffe geklärt und eine Klassifizierung von Lastprofilen vorgenommen und der Bedarf an Lastprofilen aufgezeigt.

Herausgeber der Richtlinie VDI 4655 Blatt 1 „Referenzlastprofile von Wohngebäuden für Strom, Heizung und Trinkwarmwasser sowie Referenzerzeugungsprofile für Photovoltaik-Anlagen“ sei laut VDI die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (GEU). Die Richtlinie sei im September 2019 als Entwurf erschienen und könne zum Preis von EUR 109,70 beim Beuth Verlag bestellt werden. Noch bis zum Ende des Jahres bestehe die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie mit Stellungnahmen. Diese könnten über das elektronische Einspruchsportal an die herausgebende Gesellschaft GEU übermittelt werden. Die Einspruchsfrist endet am 31.12.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

Was ist der VDI?

Seit mehr als 160 Jahren mache sich der VDI e.V. laut eigenen Angaben für Ingenieure und Naturwissenschaftler stark – in fachlichen und beruflichen Belangen. Dabei sei der VDI bundesweit sowie auf regionaler und lokaler Ebene in Landesverbänden und Bezirksvereinen aktiv. Zahlreiche Tochterunternehmen würden demnach dieses Engagement jeden Tag aufs Neue unterstützen und stärken.

Was ist eine VDI-Richtlinie?

Eine VDI-Richtlinie ist laut VDI eine richtungsweisende, praktische Arbeitsunterlage. Mit ihren Beurteilungs- und Bewertungskriterien gebe sie fundierte Entscheidungshilfen und bilde einen Maßstab für einwandfreies technisches Vorgehen. VDI-Richtlinien würden demnach Fachleuten die Sicherheit geben, sich an einer anerkannten Regel der Technik zu orientieren und danach zu handeln. Grundsätzlich hätten VDI-Richtlinien den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung stehe zunächst jedem frei, das heißt, man könne sie anwenden, müsse es aber nicht. Die Anwendung einer VDI-Richtlinie entbinde den Nutzer nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln und geschehe damit auf eigene Gefahr. In einem Rechtsstreit würde sich ein Gericht laut VDI erfahrungsgemäß am Stand der Technik orientieren, das heißt, in der Regel an den dazu vorliegenden Normen und Richtlinien.

Was hat es mit dem Entwurf einer VDI-Richtlinie auf sich?

Vor der Herausgabe einer VDI-Richtlinie veröffentliche der VDI, so schreibt er es auf seiner Internetseite, einen sogenannten VDI-Richtlinien-Entwurf oder VDI-Richtlinien-Änderungsentwurf, den sogenannten GRÜNdruck. Innerhalb einer zeitlich begrenzten Einspruchsfrist könne dann jedermann im Rahmen des Einspruchsverfahrens Kritik und Änderungsvorschläge beispielsweise über ein Online-Einspruchsformular einreichen. Anschließend erscheine dann der sogenannte WEISSdruck. Nach Angaben des VDI seien Änderungen am Gründruck selten und lägen inhaltlich auch eher im Detail.

Foto: Paradigma/Ritter Energie