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Österreich: Solarthermie-Förderung 2019 (2) – Solaranlagen im Bestand (1)

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In Teil 2 unserer kleinen Reihe zur Solarthermie-Förderung in Österreich 2019 stellen wir euch den “Leitfaden Solaranlagen” vor. Er fasst die österreichische Förderung von Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in Bestandsgebäuden zusammen.

Im Vorwort des Leitfadens Solaranlagen, den ihr hier als PDF-Datei downloaden könnt, begründet der österreichische Klima- und Energiefonds, warum er Solarthermie-Anlagen im privaten Bestand fördert:

Solarwärme sei demnach in Österreich im Bereich der Wärme- und Warmwasserversorgung ein wichtiger Wirtschaftszweig. Österreich belege im EU-Ranking zur installierten Bruttokollektorfläche pro Kopf Platz 2 hinter Zypern – und dies trotz des heimischen Wetters. Diesen technologischen Vorsprung gelte es auszubauen, zugleich senke man damit die heimischen CO2-Emissionen.

Welche Solarwärme-Anlagen werden 2019 in Österreich gefördert?

Österreich fördert neu errichtete Solarthermie-Anlagen

  • zur Warmwasserbereitung in Gebäuden
  • und/oder zur Beheizung von Gebäuden.

Die Baubewilligung des Gebäudes, auf dem die Solarthermie-Anlage errichtet werde, müsse laut dem Leitfaden Solaranlagen vor 2005 erteilt worden sein. Wichtig: Nicht gefördert würden demnach gebrauchte Solarthermie-Kollektoren, die wiederverwendet werden sollen.

Welche Voraussetzungen muss eine Solarthermie-Anlage erfüllen, um gefördert zu werden?

Ganz gleich, für welchen Verwendungszweck sie gedacht sei, die installierte Bruttokollektorfläche der Solarthermie-Anlage müsse mindestens 4 m² betragen.

Die Solarthermie-Anlage müsse außerdem von einem Lieferanten kommen, der

  • entweder das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar führe
  • oder die installierten Solarthermie-Kollektoren müssten gemäß dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ zertifiziert sein
  • oder die drei folgenden Kriterien seien einzuhalten:
    • Zertifizierung nach „Solar Keymark“-Richtlinie
    • keine galvanische Beschichtung
    • Nachweis einer 10-jährigen Garantie für die Kollektoren

Die Installation der Solarthermie-Anlage müsse eine befugte Fachkraft fach- und normgerecht vornehmen.

Außerdem sei die vorwiegend private Nutzung der geförderten Anlage zu gewährleisteten. Dies sei dann der Fall, wenn die Wohnfläche größer als 50 Prozent des Gesamtgebäudes sei.

Die errichtete Solarthermie-Anlage müsse mindestens zehn Jahre ordnungs- und bestimmungsgemäß betrieben werden.

Jeder Antragsteller könne nur eine Förderung für eine Solarthermie-Anlage im Rahmen des Förderprogramms beantragen. Und pro Anlage dürfe nur einmal Förderung beantragt werden.

Wer darf die Solarthermie-Förderung beantragen?

Den Solarthermie-Förderantrag könnten nur private Personen stellen. Die Rechnung für die Anlage müsse von einem befugten Unternehmen kommen und an den Antragsteller gerichtet sein.

Mit welchem Betrag fördert Österreich 2019 Solarthermie-Analgen im Bestand?

Die Solarthermie-Förderung werde als nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag ausbezahlt. Ihre Höhe betrage 700 Euro.

Nach den Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland in der geltenden Fassung (idgF) betrage die Förderung, unabhängig von dem angegebenen Pauschalsatz, höchsten 35 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das bedeute laut Leitfaden, dass der genannte Pauschalbetrag auch niedriger ausfallen könne, wenn die Investitionskosten geringer seien

Im nächsten Teil dieser Reihe erklären wir die Einreichung des Antrags zur Solarthermie-Förderung 2019 in Österreich ausführlich.

Foto: Dragon30/Photocase