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Österreich: Solarthermie-Förderung 2019 (3) – Solaranlagen im Bestand (2)

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In Teil 2 unserer kleinen Reihe zur Solarthermie-Förderung in Österreich 2019 haben wir euch die österreichische Förderung von Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in Bestandsgebäuden vorgestellt. Hier geht es weiter mit einer ausführlichen Beschreibung des Einreichverfahrens.

Um an die österreichische Solarthermie-Förderung für Anlagen im Bestand zu kommen, ist ein 2-stufiges Einreichungsverfahren zu durchlaufen.

  1. Schritt: die Registrierung
  2. Schritt: die Antragstellung

Solarthermie-Förderung in Österreich beantragen – so geht’s Schritt für Schritt

Der Leitfaden Solaranlagen, den der österreichische Klima- und Energiefond zum Förderprogramm Solaranlagen in Bestandsgebäuden veröffentlichte, beschreibt den Weg zum Fördergeld so:

Schritt 1: Plant eure Solarthermie-Anlage in Ruhe mit Hilfe eines professionellen Solarhandwerksbetriebs (Solarteurs).

Schritt 2: Sind eure Planungen abgeschlossen, vereinbart ihr einen fixen Installations- und Fertigstellungstermin mit eurem Solarteur.

Schritt 3:

  1. Registrierung: Es folgt die einmalige Registrierung eures baureifen Solarthermie-Projekts. Das muss anschließend innerhalb von 12 Wochen fertig gestellt werden. Der Klima- und Energiefonds rät, hier einen Zeitpuffer einzuplanen! Mit diesem Schritt reserviert ihr euch euer Förderbudget.
  2. Antragstellung: Als Nächstes müsst ihr den konkreten Förderantrag online stellen. Dazu schickt ihr auch die Rechnung für euer Solarthermie-Projekt mit sowie das ausgefüllte „Bestätigungsformular Solaranlagen“ und den Meldezettel. Wichtig: Eure Solaranlage muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein. Den Antrag müsst ihr spätestens zwölf Wochen nach eurer Registrierung auf der Online-Plattform stellen.

Das müsst ihr beim Beantragen der Solarthermie-Förderung 2019 in Österreich beachten

Aus dem Vorgeschriebenen ergibt sich, dass ihr euer Solarthermie-Projekt zuerst registrieren müsst, um überhaupt einen Förderantrag stellen zu können.

Die Registrierung (Schritt 1) eurer Solarthermie-Anlage

Das Registrieren geht nur online auf der Internetseite des österreichischen Klima- und Energiefonds. Die Registrierung ist seit dem 1. März 2019 und so lange möglich, wie Fördergeld zur Verfügung steht, jedoch längstens bis zum 30. November 2019.

Für die Registrierung benötigt ihr folgende Daten:

  • Angaben zum Antragsteller (Vor- und Nachname, Geburtsdatum)
  • Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland)
  • E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer
  • Projektdaten (Zweck der Solarthermie-Anlage, Kosten der neuen Anlage, Bruttokollektorfläche)

Nachdem ihr die Registrierung abgeschlossen habt, bekommt ihr eine E-Mail zur Bestätigung. Darin steht unter anderem eure Registrierungsnummer und ein persönlicher Link zur Online-Plattform für die Antragstellung.

Innerhalb von zwölf Wochen nach der Registrierung eurer Anlage müsst ihr diese errichten und die zugehörigen Antragsunterlagen online übermitteln.

Wichtig: Anträge auf Solarthermie-Förderung von Solaranlagen, die vor dem 01. März 2019 geliefert wurden, können nicht berücksichtigt werden. Sollten die Antragsunterlagen nicht innerhalb von 12 Wochen nach Registrierung per Online-Plattform übermittelt werden, verfällt zudem die Registrierung. Eine erneute Registrierung ist während dieser Förderaktion dann unmöglich.

Ihr solltet eure Solarthermie-Anlage deshalb erst dann registrieren, wenn die baulichen Maßnahmen zum Errichten derselben schon abgeschlossen sind beziehungsweise sichergestellt ist, dass alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb der Frist vorliegen.

Gut zu wissen: Für alle registrierten Projekte sind ausreichend Fördergelder reserviert, schreibt der Klima- und Energiefond in seinem Leitfaden.

Ist die Registrierung erfolgt und habt ihr eure Bestätigungs-E-Mail? Dann habt ihr zwölf Wochen Zeit, das Projekt zu realisieren und nach Fertigstellung der Solaranlage euren Förderantrag zu stellen.

Den Förderantrag stellen (Schritt 2)

Den Förderantrag könnt ihr erst nach der Online-Registrierung sowie Errichtung der Solaranlage stellen.

Zum Einreichen des Förderantrages braucht ihr folgende Daten:

  • IBAN (eine BIC ist nur bei ausländischen Bankverbindungen notwendig)
  • Projektstandort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Standortgemeinde)
  • Projektdaten (Lieferdatum der Anlage, Jahr der Baubewilligung des Gebäudes, Zertifizierung der Kollektoren, ersetzter Brennstoff, Informationen zum Hersteller und Modellbezeichnung der Kollektoren)

Diese drei Dokumente müsst ihr elektronisch senden – mögliche Dateiformate dafür sind .pdf, .jpg, .tif:

  • „Bestätigungsformular Solaranlagen“: vollständig ausgefüllt und von euch als Antragsteller und von der ausführenden Firma unterschrieben
  • Rechnungen: adressiert an euch als Antragsteller
  • Meldezettel (beziehungsweise amtlicher Lichtbildausweis bei ausländischem Wohnsitz; als Antragsteller müsst ihr nicht am Projektstandort gemeldet sein)

Das „Bestätigungsformular Solaranlagen“ bekommt ihr als Download nur auf der Internetseite des Klima- und Energiefonds. Wer keinen Scanner zur Verfügung habe, könne die Unterlagen auch per Kamera oder Smartphone abfotografieren und auf der Online-Plattform hochladen.

Habt ihr euren Antrag erfolgreich gestellt, prüft die Abwicklungsstelle diesen und legt ihn dem Präsidium des Klima- und Energiefonds zur Genehmigung vor. Wird dem Antrag stattgegeben, bekommt ihr per E-Mail über die Auszahlung der Fördermittel Bescheid.

Unvollständige Anträge beziehungsweise Anträge mit falschen Angaben würden im Rahmen der Antragsprüfung storniert.

Wie hoch ist das Förderbudget für die Solarthermie-Förderung im Bestand in Österreich 2019?

Für die Förderaktion „Solaranlagen“ stünden laut Leitfaden 0,5 Millionen Euro abzüglich Abwicklungskosten und Kosten für programmbegleitende Maßnahmen zur Verfügung.

Gefördert würden laut dem Leitfaden Solaranlagen alle ordnungsgemäß registrierten Anlagen, für die innerhalb der Frist von zwölf Wochen ab Online-Registrierung ein vollständiger Förderantrag über die Online-Plattform gestellt wurde und bei denen alle Förderbedingungen entsprechend

  • des Leitfadens,
  • der Allgemeinen Vertragsbedingungen
  • und der Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland idgF

eingehalten würden. Die Registrierungsplattform sei demnach längstens bis 30. November 2019 geöffnet.  Sollten die Fördergelder schon vorher ausgeschöpft sein, könne eine vorzeitige Beendigung der Förderaktion und damit der Registrierungsmöglichkeit vom Klima- und Energiefonds festgelegt werden.

Kann die Solarthermie-Anlagen-Förderung mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Zum Errichten von Solarthermie-Anlagen könnt ihr in Österreich extra Fördermittel der Länder und Gemeinden in Anspruch nehmen – aber keine weitere Bundesförderung wie „Sanierungsschecks“. Soweit die aus Förderprogramm Solaranlagen geförderten Maßnahmen als Endenergieverbrauchseinsparungen im Sinne des EEffG anrechenbar seien, würden diese zur Gänze dem Klima- und Energiefonds als strategische Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet, ist im Leitfaden weiter zu lesen. Eine teilweise oder gänzliche Geltendmachung der anrechenbaren Maßnahmen durch Dritte, insbesondere durch Übertragung durch den Fördernehmer zum Zweck der Anrechnung auf Individualverpflichtungen gemäß § 10 EEffG, ist nicht möglich.

Wo könnt ihr euch weiter informieren?

Weitere Auskünfte gibt euch das Serviceteam Solaranlagen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Das erreicht ihr

  • entweder telefonisch unter der österreichischen Nummer: 01/316 31-737
  • oder per E-Mail an: solaranlagen@nullkommunalkredit.at

Foto: PolaRocket/photocase