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Solarthermie: Prozesswärme Förderung 2019 – das musst du wissen (2)

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In Teil 1 unseres Ratgebers zur Solarthermie-Förderung 2019 haben wir euch genau beschrieben, welche Solarthermie-Technik 2019 staatlich gefördert wird und wie ihr Solarthermie-Förderung beantragen könnt. Im vorliegenden Teil 2 widmen wir uns der Förderung von solarer Prozesswärme, denn die wird seit Jahresbeginn nicht mehr übers Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) abgewickelt, sondern übers Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Warum das BMWi seine Förderprogramme für Energieeffizienz von Prozessen und Anlagen in Unternehmen neu ausrichtet, steht hier.

Laut der zugehörigen Pressemitteilung sei es das Ziel der Bundesregierung, den Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 bis 2050 um 50 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, richte das BMWi seine Förderprogramme für Energieeffizienz von Prozessen und Anlagen in Unternehmen neu aus.

Peter Altmeier, Bundeswirtschaftsminister sagt dazu: „Wir setzen mit dem neuen Förderprogramm ein einfacheres und anwenderfreundliches Fördermodell um. Dadurch werden beispielsweise Investitionen in eine verstärkte Nutzung von industrieller Abwärme sowie die Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsprozessen wirksamer gefördert.“

Das neue Förderprogram sei demnach ein weiterer Schritt bei der Umsetzung der Förderstrategie Energieeffizienz, die gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelt worden sei. Zudem würden bisher im Marktanreizprogramm enthaltene Maßnahmen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien, darunter Solarthermie, integriert.

Das BMWi bündele in dem neuen technologieoffenen und branchenübergreifenden Förderpaket die sechs bisherigen Förderprogramme

  • Förderung von Beratungen zum Energieeinspar-Contracting
  • Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz
  • Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand
  • Förderung „Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung“
  • Förderung von Energiemanagementsystemen
  • Förderung energieeffizienter und klimaschonender Produktionsprozesse

in zwei Richtlinien:

  1. Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit und Zuschuss“ starte am 1. Januar 2019 mit Fördersätzen bis zu 55 Prozent.
  2. Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Wettbewerb“ werde das ehemalige Programm „STEP Up!“ mit neuen Konditionen ab Frühjahr 2019 ersetzen. Der genaue Starttermin werde noch bekanntgegeben, heißt es in der eingangs verlinkten Mitteilung an die Presse.

Das Förderpaket richte sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister. Darüber hinaus seien alle Fördermodule

  • akteursoffen,
  • sektoroffen
  • und technologieoffen ausgestaltet.

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz seien unternehmensspezifisch unterschiedlich und könnten von der Nutzung hocheffizienter Standardtechnologien bis hin zu passgenauen Systemlösungen und -optimierungen reichen.

Die ab 2019 neue Förderung für Prozesswärme im Überblick

Die Förderung von Prozesswärme werde ab 2019 in vier Modulen erfolgen:

  1. Querschnittstechnologien wie Pumpen, Motoren, Ventilatoren und andere für schnelle Effizienzgewinne,
  2. Erneuerbare Energien wie Solarthermie, Geothermie, Umweltwärme und Biomasse zur Prozesswärmebereitstellung,
  3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Sensorik sowie Energiemanagementsoftware zur Unterstützung der Digitalisierung,
  4. Technologieoffene Förderung von Investitionen, die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern

Als Fördersätze gibt das BMWi in seiner Pressemitteilung diese bekannt:

  • für Effizienzmaßnahmen: 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und 30 Prozent für große Unternehmen
  • für Prozesswärmetechnologien, die auf erneuerbare Energien setzen: 55 Prozent für KMU und 45 Prozent für Großunternehmen

Die Förderung sei dem BMWi zufolge begrenzt – auf zehn Millionen Euro pro Antragsteller oder Projekt.

Wahlweise stünden zur Beantragung bereit:

  • entweder ein direkter Investitionszuschuss beim BAFA oder
  • ein Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, via Hausbanken).

 Foto: complize/photocase